Rechtsprechung
OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Vaterschaft; Vaterschaftsausschluss nach Erstattung eines Abstammungsgutachtens; Mehrverkehr innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit; Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch Einholung eines Abstammungsgutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1599
Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer Vaterschafts-Anfechtungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grimma, 18.12.2003 - 2 F 443/03
- OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1491
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 02.07.2002 - 18 UF 251/00
Vaterschaftsanfechtung: Begin der Anfechtungsfrist und privates …
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
c) Insgesamt vermittelte die Beweisaufnahme dem Senat die Überzeugung, dass die Frist des § 1600 b Abs. 1 Satz 2 BGB für den Kläger erst mit Zugang des auf 29. Juli 2002 datierten und auf Betreiben seiner Mutter eingeholten privaten Abstammungsgutachtens zu laufen begann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52).b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.
- OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).
- OLG Brandenburg, 23.10.2003 - 15 UF 33/03
Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (…BGH aaO.; FamRZ 1978, 494).
- OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten …
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140). - OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03
Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
b) Diesen Nachweis konnte der hierfür beweispflichtige (BGH FamRZ 1990, 507, 509; OLG Rostock FamRZ 2004, 479 ) Beklagte nicht führen. - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt. - BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines …
Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Diese lösen die Anfechtungsfrist nicht aus (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 480 ); hierfür ist vielmehr die Kenntnis von Tatsachen erforderlich, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters - die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer nichtehelichen Abstammung erschließt (…BGH aaO.; FamRZ 1978, 494).
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04
Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte …
Auf die Berufung des Klägers holte das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 1491 f. veröffentlicht ist, ein Blutgruppengutachten eines öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für Blutgruppengutachten ein.