Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.2005

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   BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04   

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https://dejure.org/2005,286
BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04 (https://dejure.org/2005,286)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2005 - V ZB 44/04 (https://dejure.org/2005,286)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - V ZB 44/04 (https://dejure.org/2005,286)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 107 BGB
    Erwerb eines vermieteten Grundstücks bei Vorbehaltsnießbrauch nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

  • lexetius.com

    GBO §§ 71 Abs. 1, 78; BGB § 107

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 107; GBO §§ 71 Abs. 1, 78
    Kein lediglich rechtlicher Vorteil bei Überlassung vermieteten oder verpachteten Grundstücks unter Vorbehaltsnießbrauch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren; Zulässigkeit der Erstbeschwerde eines Beteiligten im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren; Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren; Lediglich ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Übereignung eines verpachteten Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB

  • Judicialis

    GBO § 71 Abs. 1; ; GBO § 78; ; BGB § 107

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Grundstückserwerb durch Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften" Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1 § 78; BGB § 107
    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 107; GBO §§ 71 Abs. 1, 78
    Kein lediglich rechtlicher Vorteil bei Überlassung vermieteten oder verpachteten Grundstücks unter Vorbehaltsnießbrauch

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsnachteil bei Nießbrauchsbestellung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Großvater will den Enkeln Grundstücke überschreiben - Ist ein künftiger Eigentümer minderjährig, muss ein Ergänzungspfleger die Übertragung prüfen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Zur Frage der Schenkung eines "beschwerten" Grundstücks an einen Minderjährungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 107 BGB
    Erwerb eines vermieteten Grundstücks bei Vorbehaltsnießbrauch nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Grundstückserwerb durch Minderjährige, Begriff des "rechtlich lediglich vorteilhaften" Rechtsgeschäfts i.S.v. § 107 BGB bei vermietetem Grundstück, Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Gesamtbetrachtung von schuldrechtlichem und dinglichen Rechtsgeschäft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 137
  • NJW 2005, 1430
  • MDR 2005, 562
  • DNotZ 2005, 625
  • NZM 2005, 437 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 102 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1738 (Ls.)
  • WM 2005, 942
  • WM 2005, 943
  • Rpfleger 2005, 354
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 16.02.2001 - 4 W 324/00

    Grundstücksübertragung ; Schenkung; Nießbrauchbelastung; Minderjähriger;

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 16. Februar 2001 (OLGR Celle 2001, 159 = MDR 2001, 931) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Celle in seiner auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung vom 16. Februar 2001 (aaO) die Ansicht, die Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten vermieteten Grundstücks sei mit keinen rechtlichen Nachteilen für den minderjährigen Erwerber verbunden, so daß er die Auflassung selbst wirksam erklären könne.

    Die damit begründete persönliche Haftung des Minderjährigen ist nicht etwa deshalb unbeachtlich, weil es sich, wie das Oberlandesgericht Celle (MDR 2001, 931, 932) meint, um einen mittelbaren Rechtsnachteil handelt, der aus der Eigentümerstellung als solcher resultiert.

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    a) Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (Senat, BGHZ 78, 28, 33; Beschl. v. 25. November 2004, V ZB 13/04, WM 2005, 144, 146, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Anders als die mit dem Grundstückserwerb verbundene Verpflichtung zur Tragung laufender öffentlicher Lasten (vgl. Senat, Beschl. v. 25. November 2004, V ZB 13/04, WM 2005, 144, 147) sind die aus dem Eintritt in ein Miet- oder Pachtverhältnis resultierenden Pflichten ihrem Umfang nach nicht begrenzt.

    Daß sie von dem rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien nicht umfaßt sein muß, sondern kraft gesetzlicher Anordnung eintritt, ist im Hinblick auf den von § 107 BGB verfolgten Schutzzweck ohne Belang (vgl. Senat, Beschl. v. 25. November 2004, V ZB 13/04, Umdruck Seite 12 für öffentliche Grundstückslasten).

    Zwar genügt die bloß theoretische Möglichkeit einer zukünftigen Belastung nicht, um einen Rechtsnachteil im Sinne von § 107 BGB annehmen zu können (Senat, Beschl. v. 25. November 2004, V ZB 13/04, Umdruck Seite 15).

  • OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach vorbehaltloser Entlastung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 839; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG, NJW 2003, 1129) und Literatur (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 107 Rdn. 8; Jauernig/Jauernig, BGB, 11. Aufl., § 107 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Schmitt, 4. Aufl., § 107 Rdn. 48; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 107 Rdn. 4; Staudinger/Peschel-Gutzeit [2002], § 1629 Rdn. 233; Feller, DNotZ 1989, 66, 74; Lange, NJW 1955, 1339, 1341) ist deshalb davon auszugehen, daß der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

    b) Dies gilt auch dann, wenn sich der Veräußerer - wie hier - den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG NJW 2003, 1129).

    Dies genügt, um einen Rechtsnachteil anzunehmen (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260).

  • BayObLG, 27.05.2003 - 2Z BR 104/03

    Rechtlicher Vorteil bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 839; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG, NJW 2003, 1129) und Literatur (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 107 Rdn. 8; Jauernig/Jauernig, BGB, 11. Aufl., § 107 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Schmitt, 4. Aufl., § 107 Rdn. 48; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 107 Rdn. 4; Staudinger/Peschel-Gutzeit [2002], § 1629 Rdn. 233; Feller, DNotZ 1989, 66, 74; Lange, NJW 1955, 1339, 1341) ist deshalb davon auszugehen, daß der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

    b) Dies gilt auch dann, wenn sich der Veräußerer - wie hier - den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG NJW 2003, 1129).

    Selbst wenn man - entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts - annimmt, daß die Veräußerung in diesem Fall die miet- oder pachtvertraglichen Beziehungen zunächst unberührt läßt, der frühere Eigentümer also als Nießbraucher Vermieter oder Verpächter in dem unverändert fortbestehenden Miet- oder Pachtverhältnis bleibt (BFH, NJW 1989, 3175, 3176; Schmidt-Futterer/Gather, Mietrecht, 8. Aufl., § 567 Rdn. 11; Staudinger/Emmerich [2003], § 567 Rdn. 13; a.A. BayObLG, Rpfleger 2003, 579; offen gelassen von Senat, Urt. v. 27. Oktober 1982, V ZR 177/81, NJW 1983, 1780, 1781), tritt der minderjährige Erwerber jedenfalls mit der Beendigung des Nießbrauchs, hier also mit dem Tod des Beteiligten zu 1, entsprechend § 1056 Abs. 1 BGB in die Pflichten aus dem dann noch bestehenden Miet- oder Pachtvertrag ein (Staudinger/Emmerich, aaO., § 567 Rdn. 13).

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Damit geht es um die Auslegung das Grundbuchrecht betreffender Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 2 GBO, worunter alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer acht gelassenen sachlichrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu verstehen sind, sofern sie - wie hier - auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat, BGHZ 151, 116, 119 m.w.N.).

    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten folgt aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (vgl. Senat, BGHZ 151, 116, 121; Beschl. v. 3. Februar 1994, V ZB 31/93, NJW 1994, 1158).

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Die unterschiedlich beantwortete Frage, ob ein Minderjähriger durch seine auf den Erwerb des Eigentums an einem nießbrauchbelasteten vermieteten oder verpachteten Grundstück gerichtete Willenserklärung lediglich einen rechtlichen Vorteil im Sinne von § 107 BGB erlangt, ist für die dem Grundbuchamt nach § 20 GBO obliegende Prüfung einer rechtswirksam erklärten Auflassung (vgl. Senat, BGHZ 78, 28, 31; Bauer/von Oefele, GBO, AT I Rdn. 145; KEHE/Munzig, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Einl. C Rdn. 68) von Bedeutung.

    a) Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (Senat, BGHZ 78, 28, 33; Beschl. v. 25. November 2004, V ZB 13/04, WM 2005, 144, 146, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 108/02

    Schenkweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - Bewertung als

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 839; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG, NJW 2003, 1129) und Literatur (Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, § 107 Rdn. 8; Jauernig/Jauernig, BGB, 11. Aufl., § 107 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Schmitt, 4. Aufl., § 107 Rdn. 48; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 107 Rdn. 4; Staudinger/Peschel-Gutzeit [2002], § 1629 Rdn. 233; Feller, DNotZ 1989, 66, 74; Lange, NJW 1955, 1339, 1341) ist deshalb davon auszugehen, daß der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

    b) Dies gilt auch dann, wenn sich der Veräußerer - wie hier - den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat (OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2000, 259, 260; Rpfleger 2003, 579; BayObLG NJW 2003, 1129).

  • OLG Köln, 10.11.1997 - 14 Wx 10/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksüberlassung an

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).
  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 Wx 18/03

    Mietrecht; Erbrecht

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt, die nach allgemeiner Ansicht rechtlich nachteilig ist, weil der Minderjährige im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts zum Wertersatz oder Schadensersatz, insbesondere wegen einer zwischenzeitlichen Verschlechterung des zurückzugewährenden Gegenstands, verpflichtet sein kann (BayObLG, Rpfleger 1974, 309, 310; OLG Dresden, MittBayNot 1996, 288, 290; OLG Köln, Rpfleger 1998, 159; ZMR 2004, 189, 191; OLG Celle, MDR 2001, 931, 932; Fembacher/Franzmann, MittBayNot 2002, 78, 82 f.; Bestelmeyer, Rpfleger 2004, 162).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04
    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 5 an sich als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. BayObLGZ 1993, 253, 255; KEHE/Kuntze, aaO., § 78 Rdn. 27; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 78 Rdn. 10).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • OLG Oldenburg, 01.10.1987 - 5 W 43/87

    Auflassung, Übereignung, Schenkung, Pfleger, Pflegschaft, Ergänzungspfleger,

  • BayObLG, 13.08.1993 - 2Z BR 80/93

    Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren; Wirksamkeit der Auflassung

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).

    Auch dessen Erwerb ist für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil er mit dem Erwerb des Grundstücks nach § 566 Abs. 1, § 581 Abs. 2 und § 593b BGB kraft Gesetzes als Vermieter bzw. Verpächter in das Miet- oder Pachtverhältnis eintritt und als Folge davon die den Vermieter bzw. Verpächter treffenden Verpflichtungen auch unter Einsatz seines übrigen Vermögens zu erfüllen hat (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140).

    Im Übrigen endete die Entlastung im Innenverhältnis auch mit dem Ende des Nießbrauchs (zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, aaO, S. 141).

  • BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21

    Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks

    Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137).

    Deshalb ist, wie der Senat bereits entschieden hat, davon auszugehen, dass der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140 f.).

    Denn der minderjährige Erwerber tritt - wie das Beschwerdegericht zutreffend sieht - jedenfalls mit der Beendigung des Nießbrauchs nach § 1056 Abs. 1 BGB entsprechend § 566 Abs. 1 BGB in die Pflichten aus dem dann noch bestehenden Mietverhältnis ein (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 141 f.; sowie auch BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09, NJW 2011, 61 Rn. 12).

    Dies genügt, um einen Rechtsnachteil anzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 142).

  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Das gilt auch, soweit die Erstbeschwerde des Antragstellers zu 1 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde des Antragstellers zu 1 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist dessen Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139).

  • OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11

    Grundbuchverfahren: Ergänzungspflegerbestellung bei Grundstücksauflassung

    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 137) ist ein auf den Erwerb eines vermieteten (oder verpachteten) Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB.

    Ob sie für das Vermögen des Minderjährigen hinnehmbar sind, kann nicht abstrakt beurteilt werden, sondern erfordert eine entsprechende einzelfallbezogene Prüfung durch den gesetzlichen Vertreter (BGHZ 162, 137/140 f.; ebenso BayObLG NJW 2003, 1129; siehe auch Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3610 k; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1795 Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof erachtete sie hingegen insoweit nur als Klarstellung bzw. "Abgrenzung"; für die der Entscheidung vom 9.7.1980 zugrundeliegende Fallgestaltung wurde sie bei dieser Gelegenheit nicht (siehe auch Palandt/Ellenberger BGB § 181 Rn. 22 a.E.), wohl aber dann im Beschluss vom 3.2.2005 (BGHZ 162, 137/143 f.) aufgegeben.

    Würde man eine Gesamtbetrachtung aus rechtssystematischen Gründen nämlich nicht anstellen, ergäbe sich nichts anderes über eine dann gebotene teleologische Reduktion des § 181 letzter Halbsatz BGB: die Ausnahme ("es sei denn, dass ...") greift dann nicht ein, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGHZ 162, 137/142 f.; auch BGHZ 161, 170/174; Feller DNotZ 1989, 66/75).

    Die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.4.2004 (2Z BR 068/04 = Rpfleger 2004, 564) ist jedenfalls im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2005 (BGHZ 162, 137 - Leitsatz c - ) überholt.

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Deren Beschwerdeberechtigung ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (Senat, BGHZ 151, 116, 121; 162, 137, 138).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 120/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Vermerks über den Verzicht auf

    Ihre Beschwerdebefugnis für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt aus der Zurückweisung ihrer Beschwerden; dies gilt auch, soweit die Beschwerde der Antragsteller zu 1 an sich als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Beschwerdeführer antragsberechtigt ist (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139).

    c) Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Antragsteller zu 1 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache negativ beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Beschwerde als unzulässig verworfen wird (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, aaO).

  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 179/13

    Grundbuchberichtigungsanspruch hinsichtlich des Rangverhältnisses unter mehreren

    Dies gilt auch, soweit die Beschwerde der Beteiligten zu 1 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).
  • OLG Dresden, 23.12.2015 - 22 WF 1052/15

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Schenkung einer Photovoltaikanlage an

    Lediglich für solche, den Minderjährigen kraft Gesetzes treffenden persönlichen Verpflichtungen, die ihrem Umfang nach begrenzt und wirtschaftlich derart unbedeutend sind, dass sie unabhängig von den Umständen des Einzelfalls eine Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter oder durch einen Ergänzungspfleger nicht rechtfertigen könnten, hat die Rechtsprechung § 107 BGB einschränkend ausgelegt (BGH, FamRZ 2005, 359: betreffend die gewöhnlichen öffentlichen Lasten des Grundstücks, da sie ihrem Umfang nach begrenzt und in der Regel aus den laufenden Erträgen des Grundstücks gedeckt werden können; demgegenüber wird ein rechtlicher Nachteil angenommen beim Erwerb einer Eigentumswohnung: BGH, NJW 2010, 3643 wie auch beim Erwerb eines vermieteten und verpachteten Grundstücks, BGHZ 162, 137).
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Die in der notariellen Urkunde vom 27.12.2017 getroffene Vereinbarung ist daher für den minderjährigen Beteiligten zu 3 wegen der ihn aufgrund der Vermietung (das gilt auch bei auch bei vorbehaltenem Nießbrauch) bzw. als Wohnungseigentümer treffenden Verpflichtungen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGH DNotZ 2011, 346 [Rn. 11]; BGH DNotZ 2005, 625; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 18/11 = ZEV 2011, 263; OLG Hamm ZWE 2010, 370; Senat vom 6.3.2008, ZEV 2008, 246; Hügel/Kral WEG 2. Aufl. Rn. 136).

    Ein Vertretungsausschluss gemäß § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist gegeben, weshalb die von den Eltern für den Beteiligten zu 3 abgegebenen Erklärungen zunächst gemäß § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam waren (vgl. BGH DNotZ 2005, 625; Huber in MüKo BGB § 1629 Rn. 45) und mit der notariell beglaubigten und damit i.S.d. § 29 GBO formgemäßen Genehmigung durch den mit dem Aufgabenkreis "Vertretung bei der Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum" nach § 1909 BGB bestellten Ergänzungspfleger wirksam geworden sind.

  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Dies gilt auch, soweit die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 2 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 4).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass er gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO antragsberechtigt ist (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Erforderlich ist nämlich, dass die Rechtsstellung des Antragsstellers eine unmittelbare Verbesserung oder Verschlechterung erfährt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist ihre Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 26. Februar 2015 - V ZB 86/13, FGPrax 2015, 150 Rn. 5).

  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 65/16

    Gerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines mit

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13

    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

  • KG, 15.12.2020 - 1 W 1461/20

    Zulässigkeit der Übertragung von Miteigentumsanteilen eines Grundstücks an

  • OLG Naumburg, 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer

  • OLG München, 31.08.2016 - 34 Wx 18/16

    Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

  • OLG München, 06.03.2008 - 34 Wx 14/08

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im Beschwerdeverfahren;

  • OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 253/21

    Keine Vertretung durch Erziehungsberechtigte bei Insichgeschäft

  • OLG Schleswig, 06.04.2011 - 2 W 60/10

    Rechte der Grundpfandgläubiger bei Eintragung einer BGB -Gesellschaft als

  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 186/13

    Rechtlicher Vorteil für Minderjährige; Ergänzungspfleger; Nießbrauch

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 624/11

    Beschwerdebefugnis eines beteiligten Landes gegen die Ablehnung der Bestellung

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 W 330/10

    Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Zuwendung einer Eigentumswohnung an

  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

  • OLG München, 09.06.2015 - 34 Wx 157/15

    Ausweisung aller GbR-Gesellschafter als Gläubigerin bei Eintragung einer

  • OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 20 W 213/12

    Grundbuch: Nachweis der Vertretungsberechtigung des Vorstands einer

  • KG, 31.08.2010 - 1 W 167/10

    Elterliche Sorge: Beurteilung eines rechtlichen Vorteils bei der aufschiebend

  • LG Coburg, 15.10.2007 - 41 T 98/07

    Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Schenkung belasteten

  • OLG Rostock, 09.06.2009 - 3 W 37/09

    Grundbuchberichtigung: Unrichtigkeit des Grundbuches

  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

  • OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17

    Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung

  • OLG Brandenburg, 16.08.2017 - 5 W 6/17

    Berichtigung des Namens des Berechtigten

  • OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 20 W 157/08

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Urkunde durch das Grundbuchamt; Umfang einer

  • OLG Dresden, 10.02.2021 - 17 W 73/21

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes über die Eintragung

  • OLG Jena, 02.03.2012 - 9 W 42/12

    Erfordernis einer familiengrichtliche Genehmigung bei Grundstückserwerb durch

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 91/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Ausführung einer

  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Wx 51/08

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OLG Dresden, 19.04.2011 - 17 W 345/11

    Zulässigkeit eines Vorbescheides und der dagegen gerichteten Beschwerde im

  • OLG Frankfurt, 05.09.2022 - 20 W 152/22

    Grundbuchfähigkeit des hessischen Gemeinschaftswalds

  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 172/10

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines weiteren Beteiligten gegen die

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 92/09

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verweigerung der Ausführung einer

  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis

  • OLG München, 25.10.2013 - 34 Wx 315/13

    Grundbuchbeschwerde: Anspruch eines Beteiligten auf Wiedereintragung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,136
BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04 (https://dejure.org/2005,136)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung einer Infizierung mit dem HIV-Virus als Gesundheitsverletzung; Eingreifen des Beweises des ersten Anscheins bei einer HIV-Infektion nach einer Bluttransfusion; Voraussetzung der "sekundären Darlegungslast" des Beklagten; Pflicht von Ärzten zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 286 C; ; BGB § 823 Abs. 1 Aa

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 3; ZPO § 286; BGB § 823 Abs. 1
    HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast bei möglicher HIV-Infektion durch Blutkonserven, Voraussetzungen des Anscheinsbeweises, Einbeziehung Dritter (zukünftiger Ehepartner) in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung; Aids-Infektion als Gesundheitsbeschädigung, durch ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 2, 3 § 286; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Verabreichung von Blutprodukten für eine HIV-Infektion; Dokumentationspflicht und Umfang der Aufklärung bei Verabreichung von Blutprodukten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 HIV-kontaminierte Blutprodukte verabreicht hatte, rechtskräftig

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine tatbestandliche Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB ist jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verabreichter HIV-kontaminierter Blutprodukte

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 286 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB
    Zum Anscheinsbeweis für eine HIV-Infektion nach Verabreichung von Blutprodukten; Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch Bluttransfusion mit HI-Virus infiziert - Ebenfalls infizierte Ehefrau des Patienten verklagt Klinikträger

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985 HIV-kontaminierte Blutprodukte verabreicht hatte, rechtskräftig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Umfassende Aufklärung über HIV-Infektionen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Krankenhausträgers für HIV-kontaminiertes Blut

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.6.2005)

    128.000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion // Infektionskette reichte "dem Anschein nach" bis in Klinik

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung bei Verabreichung HIV-kontaminierter Blutprodukte

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Beweislast bei möglicher HIV-Infektion durch Blutkonserven, Voraussetzungen des Anscheinsbeweises, Einbeziehung Dritter (zukünftiger Ehepartner) in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung; Aids-Infektion als Gesundheitsbeschädigung, durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 163, 209
  • NJW 2005, 2614
  • MDR 2005, 1347
  • FamRZ 2005, 1738
  • VersR 2005, 1238
  • AnwBl 2005, 97
  • JR 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
    a) Zur Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises für eine HIV-Infektion durch die Verabreichung von Blutprodukten (im Anschluß an BGHZ 114, 284).

    Darunter fällt jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes; unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten, ob eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289 sowie BGHSt 36, 1, 6 f. und 36, 262, 265 - zu HIV; BGHZ 8, 243, 246 und BGH, Urteil vom 14. Dezember 1953 - III ZR 183/52 - VersR 1954, 116, 117, insoweit nicht in BGHZ 11, 227 - zu Lues) oder ob es zum Ausbruch der Immunschwächekrankheit AIDS gekommen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289; BGHSt 36, 1, 6).

    Ebenso wie in BGHZ 114, 284 ff. nötigt die vorliegende Fallgestaltung nicht zur Entscheidung der Frage, ob jeder Dritte in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung fällt (vgl. BGHZ 126, 386, 393; von Gerlach aaO 154; weitergehend Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearbeitung, § 823, Rn. B 24 f.).

    Jedenfalls der Ehepartner oder ein ständiger Lebensgefährte des Patienten muß in den Schutzbereich der Sicherungsaufklärung einbezogen sein (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 290).

  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
    Im hier zu entscheidenden Fall kam die Pflicht hinzu dafür Sorge zu tragen, daß sich eine gefährliche Infektion nicht verbreitet (vgl. jetzt §§ 6, 7 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz - vom 20. Juli 2000 - BGBl. I S. 1045 ff.; Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227, 229; BGHZ 126, 386, 388 ff.; schon RG HRR 1932 Nr. 1828; Deutsch, Rechtsprobleme von AIDS, 1988, 15).

    Ebenso wie in BGHZ 114, 284 ff. nötigt die vorliegende Fallgestaltung nicht zur Entscheidung der Frage, ob jeder Dritte in den Schutzbereich der Pflicht zur nachträglichen Sicherungsaufklärung fällt (vgl. BGHZ 126, 386, 393; von Gerlach aaO 154; weitergehend Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearbeitung, § 823, Rn. B 24 f.).

  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04
    Darunter fällt jedes Hervorrufen eines von den normalen körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustandes; unerheblich ist, ob Schmerzzustände auftreten, ob eine tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit eingetreten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289 sowie BGHSt 36, 1, 6 f. und 36, 262, 265 - zu HIV; BGHZ 8, 243, 246 und BGH, Urteil vom 14. Dezember 1953 - III ZR 183/52 - VersR 1954, 116, 117, insoweit nicht in BGHZ 11, 227 - zu Lues) oder ob es zum Ausbruch der Immunschwächekrankheit AIDS gekommen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 114, 284, 289; BGHSt 36, 1, 6).

    Hierzu hätte es der konkreten Darlegung einer anderen Infektionsquelle, nicht nur einer theoretisch möglichen anderen Ursache bedurft (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1997 - VI ZR 51/96 - VersR 1997, 835, 836; BGHZ 11, 227, 230 f.).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Zwar bejaht die Rechtsprechung eine sekundäre Darlegungslast des Beweisgegners, wenn die an sich primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Beweisgegner sie hat und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1982 - VIII ZR 279/81, BGHZ 86, 23, 29; Urteil vom 17.03.1987 - VI ZR 282/85, BGHZ 100, 190, 196; Urteil vom 07.12.1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158 f.; Urteil vom 14.06.2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, 214).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Es hat die Voraussetzungen eines nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbaren Entwicklungsfehlers, für den die Beklagte nicht einzustehen hat, nicht richtig beurteilt (vgl. zum Entwicklungsfehler Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 197 ; 105, 346, 354 ; 129, 353, 358 f. ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117).

    Für die deliktische Produkthaftung ergibt sich dies daraus, dass es im Falle eines Entwicklungsfehlers an der für einen Ersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB erforderlichen objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers fehlt (vgl. Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 ; 80, 186, 196 f. ; 105, 346, 354 ; 163, 209, 222 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117 ; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 626; Foerste, aaO, § 24 Rn. 83; Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 19; Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.1116 f.; Bamberger/Roth/Spindler, BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 493; G. Hager, PHI 1991, 2, 6).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs und kennt der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt nach den Grundsätzen über die sekundäre Darlegungslast sein einfaches Bestreiten nicht, sofern ihm nähere Angaben zuzumuten sind (BGHZ 86, 23, 29; 100, 190, 196; 140, 156, 158 f.; 163, 209, 214; siehe auch BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06 - NJW 2007, 2549, 2553 Rn. 46).
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