Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4833
OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04 (https://dejure.org/2004,4833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.09.2004 - 16 UF 126/04 (https://dejure.org/2004,4833)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. September 2004 - 16 UF 126/04 (https://dejure.org/2004,4833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prägung der ehelichen Verhältnisse durch überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung überobligationsmäßiger Tätgkeit nach der Additinosmethode und der Anrechnungsmethode; Anrechnungsfreiheit der hinter dem vollen Unterhalt zurückbleibenden ...

  • Judicialis

    BGB § 1577 Abs. 2; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 2; BGB § 1579 Nr. 7
    Unterhaltsrecht: Zur Anrechnung von Einkünften aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau lebt mit neuem Partner - Ex-Ehemann darf den Unterhalt um ein Drittel kürzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1746 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Lehnt man mit der Rechtsprechung des BGH einen pauschalierten Mindestbedarf für den geschiedenen Ehegatten ab, weil dieser, anders als unterhaltsberechtigte Kinder, seinen Lebensbedarf zumindest teilweise durch überobligatorische Erwerbstätigkeit selber decken könne (BGH FamRZ 1997, 806, 808), dann muss man ihm ein solches Einkommen zumindest bis zur Deckung des Mindestbedarfs anrechnungsfrei belassen.
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Nach BGH FamRZ 2003, 1002 gilt dies aber nicht für Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit, welche die ehelichen Verhältnisse weiterhin nicht prägen und deshalb nach der Anrechnungsmethode zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
    Zwar sind nach der Entscheidung BGH NJW 2001, 2254 auch Einkünfte aus einer nach der Trennung aufgenommenen Erwerbstätigkeit prägend und damit nach der Additionsmethode zu berücksichtigen, soweit sie als Surrogat der Haushaltstätigkeit während der Ehe anzusehen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14712
OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,14712)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2004 - 19 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,14712)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 19 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,14712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Insolvenz des Unterhaltsschuldners bei der Bedarfsbemessung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1570 BGB; § 1578 BGB; § 240 ZPO; § 38 InsO; § 87 InsO; § 89 InsO; § 286 InsO
    Bedarfsbemessung; Berücksichtigung; Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Familiensache; nachehelicher Unterhalt; Scheidungsfolge; Scheidungszeitpunkt; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsbemessung; Unterhaltsmaß; Unterhaltsschuldnervermögen; Verbindlichkeitenbestand; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570 § 1578; InsO § 38 § 87; ZPO § 240
    Familienrecht: Nachehelicher Unterhalt und Verbraucherinsolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1746
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 03.12.1998 - 8 WF 8/98

    Unterbrechung eines anhängigen Rechtsstreits bei Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Ebenso wie nach der Scheidung eingetretene Einkommensverbesserungen, die zum Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sich bedarfssteigernd auswirken, sind nacheheliche Einkommensminderungen bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen beruhen (BGH, FamRZ 2003, 590; FamRZ 2003, 848).
  • OLG Celle, 08.11.2002 - 15 UF 105/02

    Unterhaltsverfahren über laufende Kindesunterhaltsansprüche: Unterbrechung bei

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Denn dies gilt jedenfalls nicht für Unterhaltsforderungen, die nicht einheitlich, sondern laufend aufgrund eines familienrechtlichen Tatbestandes neu entstehen (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1116; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 109 ff.; OLG Naumburg InVo 1999, 283; vgl. weiter Weisbrodt FamRZ 2003, 1240; Hoppenz FF 2003, 158 ff; Kleffmann FuR 2004, 9, 15).
  • BGH, 12.04.2000 - XII ZR 79/98

    Zum unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Voraussetzung für eine Fiktion unterhaltsrechtlich erheblicher Einkünfte ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges unterhaltsbezogenes Fehlverhalten des Unterhaltsschuldners (BGH FamRZ 2000, 815.).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2004 - 19 UF 238/03
    Ebenso wie nach der Scheidung eingetretene Einkommensverbesserungen, die zum Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sich bedarfssteigernd auswirken, sind nacheheliche Einkommensminderungen bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen beruhen (BGH, FamRZ 2003, 590; FamRZ 2003, 848).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 29/08

    Unterbrechung eines Gläubigeranfechtungsprozesses durch Eröffnung eines

    Eine Ausnahme für den Fall, dass nicht das Regel-, sondern das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, sieht das Gesetz nicht vor (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2005, 1746).
  • OLG Celle, 09.02.2006 - 19 UF 209/05

    Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt bei Barunterhalt für das Kind

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 (FamRZ 2005, 1746) bei der Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhalts auf der Ebene der Bedarfsbemessung (§ 1578 BGB) den verbraucherinsolvenzbezogenen Wegfall von Verbindlichkeiten berücksichtigt hat, rechtfertigt dies im vorliegenden Fall keine andere Entscheidung.
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