Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 05.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05   

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https://dejure.org/2005,3371
OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2005 - 7 WF 105/05 (https://dejure.org/2005,3371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten; Antrag auf Aufenthaltsbestimmung für ein gemeinsames Kind von getrennt lebenden Eheleuten ; Vergütung einer Beurkundung über die Bestimmung des Aufenthalts eines Kindes; Überprüfung einer ...

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Entstehen einer Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Aufenthaltsrecht des gemeinsamen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1160
  • FamRZ 2005, 1846
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senates auch unter Berücksichtigung der Erwägungen im Beschluss des BGH vom 26.09.2002 (FamRZ 2003, 88).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 9 WF 55/00

    Anfall der Vergleichsgebühr bei Schlichtung eines Sorgerechtsstreits

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Koblenz, 04.04.2001 - 13 WF 711/00

    Bindung des Gerichts an eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1998 - 8 WF 59/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05
    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 17 WF 110/08

    Mindestmaß an beiderseitigem Nachgeben sowie verbindliche und verfahrensbeendende

    Dies rechtfertigt nach ganz herrschender und zutreffender Auffassung die Zuerkennung einer Einigungsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 741, 743. OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846 f.).

    Insoweit kann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn beide Elternteile nach einer Einigung über den Fortbestand der elterlichen Sorge von gegenläufigen Sorgerechtsanträgen Abstand nehmen (OLG Koblenz FamRZ 2005, 1846) oder wenn sich die Parteien auf einen Vorschlag gegenüber dem Gericht verständigen, dem auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge antragenden Elternteil des Sorgerecht nur für einen Teilbereich zur alleinigen Ausübung zu überlassen (OLG Nürnberg NJW 2005, 2021 f.).

  • OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 8 WF 92/07

    Sorgerechtsverfahren; Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. hierzu: OLG Dresden MDR 1999, 1201; OLG Koblenz MDR 2001, 1017; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160; OLG Koblenz, Beschl. vom 28. September 2005, 11 WF 835/05; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2005 - 5 WF 96/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Nachgeben der Eltern in

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Koblenz, 24.01.2006 - 7 WF 27/06

    Erfallen der Einigungsgebühr bei gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des

    Diese in der Neuregelung des § 1671 BGB zum Ausdruck gekommene Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Eltern und die damit einhergehende Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs und seines Entscheidungsspielraums machen deutlich, dass die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen "verbindliche" Regelungen zum Sorgerecht treffen können, von denen das Gericht in seiner danach zu treffenden Entscheidung nicht abweichen kann (vgl. u. a. Senat, NJW-RR 2005, 1160 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 2 WF 220/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr im isolierten Sorgerechtsverfahren nach

    Bereits unter der Geltung der BRAGO war es umstritten, ob der Rechtsanwalt in einem Sorgerechtsverfahren eine - dort so bezeichnete - Vergleichsgebühr verdienen konnte (bejahend OLG Koblenz, OLG-Report 2005, 685; verneinend 2. Zivilsenat des OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 241).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08

    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei

    Nach soweit ersichtlich ganz überwiegender Auffassung kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren gemäß § 1671 BGB für einen als Verfahrensbevollmächtigten beteiligten Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000, 1003 RVG-VV entstehen (vgl. OLG Dresden MDR 1999, 1201 [OLG Dresden 16.12.1998 - 20 WF 452/98] ; OLG Koblenz MDR 2001, 1017 [OLG Koblenz 04.04.2001 - 13 WF 711/00] ; OLG Nürnberg Rpfleger 2005, 280 [OLG Nürnberg 02.12.2004 - 7 WF 3907/04] ; OLG Nürnberg NJW 2005, 2021; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1160 [OLG Koblenz 11.03.2005 - 7 WF 105/05] ; OLG Koblenz; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1007 [OLG Zweibrücken 07.10.2005 - 5 WF 96/05] ; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 637 [OLG Zweibrücken 14.12.2005 - 2 WF 220/05] ; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1368; ablehnend für ein Verfahren gemäß § 1666 BGB OLG Koblenz NJW-RR 2006, 1151 [OLG Koblenz 24.01.2006 - 7 WF 27/06] ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5424
OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05 (https://dejure.org/2005,5424)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 2 WF 70/05 (https://dejure.org/2005,5424)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 2 WF 70/05 (https://dejure.org/2005,5424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB; § 642 Abs. 3 ZPO; § 127 Abs. 2 ZPO; § 572 Abs. 3 ZPO
    Gerichtsstand für die Unterhaltsklage eines privilegierten volljährigen Kindes bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder derselben Familie; Analoge Anwendung des § 642 Abs 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand für die Unterhaltsklage eines privilegierten volljährigen Kindes bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder derselben Familie; Analoge Anwendung des § 642 Abs 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 642 Abs. 3 analog; ; ZPO § 642 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 2

  • RA Kotz

    Unterhaltsklage eines volljährigen Kindes - Gerichtsstand

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstand für Unterhaltsklage eines volljährigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kindesunterhalt - Gerichtsstand für die Unterhaltsklage eines volljährigen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1168
  • FamRZ 2005, 1846
  • AnwBl 2005, 155
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 8 WF 1/03

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05
    Der Senat folgt der vom Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechung des OLG Stuttgart (FamRZ 02, 1044) und des OLG Hamm (FamRZ 2003, 1126), wonach der Gerichtsstand des § 642 III ZPO analog in den Fällen gilt, in denen ein privilegiertes Kind i.S.d. § 1603 II 2 BGB gleichzeitig mit minderjährigen Kindern aus derselben Familie Unterhaltsansprüche geltend macht.
  • OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01

    Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 2 WF 70/05
    Der Senat folgt der vom Beschwerdeführer zitierten Rechtsprechung des OLG Stuttgart (FamRZ 02, 1044) und des OLG Hamm (FamRZ 2003, 1126), wonach der Gerichtsstand des § 642 III ZPO analog in den Fällen gilt, in denen ein privilegiertes Kind i.S.d. § 1603 II 2 BGB gleichzeitig mit minderjährigen Kindern aus derselben Familie Unterhaltsansprüche geltend macht.
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