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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.04.2005 - 14 W 211/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2789
OLG Koblenz, 11.04.2005 - 14 W 211/05 (https://dejure.org/2005,2789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.04.2005 - 14 W 211/05 (https://dejure.org/2005,2789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. April 2005 - 14 W 211/05 (https://dejure.org/2005,2789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Umfang der anwaltlichen Terminsgebühr bei Flucht in die Säumnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 33; RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3105; ZPO § 333
    Anwaltsgebühren bei Flucht in die Säumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Terminsgebühr - "Flucht" in die Säumnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1955
  • MDR 2005, 897
  • FamRZ 2005, 1849
  • AnwBl 2005, 432
  • Rpfleger 2005, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 13.12.2005 - 1 W 454/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehen der Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

    Durch die anwaltliche Vertretung im Termin vom 1. Februar 2005 ist somit eine 1, 2 Terminsgebühr nach RVG-VV 3104 entstanden, vgl. Vorbemerkung 3 Abs. 3 HS 1 zu RVG-VV Teil 3 (OLG Koblenz, MDR 2005, 897, 898).
  • OLG Köln, 20.11.2006 - 17 W 239/06

    Terminsgebühr bei Flucht in die Säumnis

    In allen anderen Fällen steht dem anwesenden Rechtsanwalt eine volle 1, 2 Terminsgebühr gemäß Nummer 3104 VV RVG zu (Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 3. Auflage, Nr. 3105 VV Rdn. 8-11; Riedel/Sußbauer/Keller, RVG, 9. Auflage, VV Teil 3 Abschnitt 1 Rdn. 61 = Seite 555; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage, Nr. 3105 VV Rdn. 11; OLG Koblenz NJW 2005, 1955).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2976
OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,2976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.05.2005 - 7 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,2976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 7 WF 123/05 (https://dejure.org/2005,2976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geschäftswert: Hauptsache- und Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz; Verfahren zur Unterlassung tätlicher Angriffe, Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen sowie zur Überlassung der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung zur alleinigen Benutzung; Geschäftswert für ...

  • Judicialis

    GewaltSchG § 1; ; GewaltS... chG § 2; ; RVG § 17 Nr. 4; ; RVG § 24; ; RVG § 24 S. 1; ; RVG § 24 S. 2; ; RVG § 24 S. 3; ; RVG § 33 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 100a; ; KostO § 100a Abs. 1; ; FGG § 64 b; ; FGG § 64 b Abs. 3; ; ZPO §§ 620 a ff; ; GKG § 53 Abs. 2 S. 2

  • RA Kotz

    Gewaltschutzverfahren - Regelstreitwert von 3.000,00 Euro anzusetzen

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Anwaltsgebühren - Geschäftswert für Hauptsacheverfahren nach Gewaltschutzgesetz und einstweilige Anordnung im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung - Verfahren nach dem GewSchG

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gewaltschutzverfahren - Gegenstandswerte für Hauptsache und einstweilige Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1195
  • FGPrax 05, 180
  • FGPrax 2005, 180
  • FamRZ 2005, 1849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 26.05.2003 - 22 WF 306/03

    Kostenregelung bei Verfahrenserledigung nach erstrebtem Auszug aus Ehewohnung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05
    Da Gerichtsgebühren für das Hauptsachverfahren nach § 100a Abs. 1 KostO mangels abschließender Sachentscheidung nicht angefallen sind (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1312) und das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtsgebührenfrei ist, bedarf es nur für die Berechnung der Anwaltsgebühren einer Wertfestsetzung.
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2003 - 5 WF 145/03

    Geschäftswert bei einstweiligen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05
    Die vom Bezirksrevisor für seine abweichende Ansicht (Wert 500 EUR) zitierten Fundstellen sind insoweit nicht einschlägig; sie betreffen teilweise den Rechtszustand vor dem 01.07.2004 (Bamberger/Roth; OLG Karlsruhe FPR 2005, 52 - der Beschluss datiert vom 28.08.2003! -); Lappe (NJW 2004, 2409 ff, 2412) bezeichnet zwar - sicherlich zutreffend - die Gebührenregelung einstweiliger Anordnungen als "Gipfel der Kompliziertheit", befasst sich jedoch nicht mit den Differenzierungen des § 24 RVG.
  • OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08

    Isoliertes Gewaltschutzverfahren: Geschäftswert der einstweiligen Anordnung über

    In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849; Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2007 - 2 WF 162/07

    Bemessung des Geschäftswerts für ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz in der

    Es sind keinerlei Gesichtspunkte erkennbar, die es rechtfertigen könnten, für die vorgetragenen Rechtsverletzungen massivster Art einen niedrigeren Streitwert festzusetzen (in diesem Sinne auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.05.2005, Az. 7 WF 123/05).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10431
OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,10431)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.09.2003 - 2 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,10431)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. September 2003 - 2 WF 133/03 (https://dejure.org/2003,10431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1849
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG Schleswig, 20.02.2003 - 9 W 13/03

    Anwaltsgebühr für Beschluss-Vergleich

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03
    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Die Gegenmeinung, der sich auch das Oberlandesgericht angeschlossen hat, sieht in dem vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Anspruch des Staates auf Gerichtskosten und in den nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts Insolvenzforderungen, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung - geltend gemacht werden können (vgl. OLG Frankfurt MDR 2019, 445, 446; OLG Bamberg OLGR 2005, 312; OLG Köln OLGR 2003, 174, 175; LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - juris Rn. 7 und vom 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff.).
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