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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05   

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https://dejure.org/2005,6603
OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 9 WF 29/05 (https://dejure.org/2005,6603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erwerbsobliegenheiten; Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem minderjährigen Kind; Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 115
    Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Antragsteller; Begriff der Mutwilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1912
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Mit der positiven Bewilligung kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH in ausreichender Weise dargetan hat (BGH FamRZ 2004, 99).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 9 WF 29/05
    Über ihre vermögensrechtlichen Bestandteile hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Weil die Bedürftigkeit i.S. der §§ 114, 115 ZPO - wie im Sozialhilferecht - regelmäßig nur das Fehlen bereiter Mittel voraussetzt, braucht eine erwerbslose Partei mit dem Prozesskostenhilfeantrag grundsätzlich nicht von sich aus darzulegen, welche Erwerbsbemühungen sie im Einzelnen unternommen hat (a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1912, 1913) .
  • OLG Nürnberg, 14.08.2007 - 7 WF 943/07

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen des Erhalts von

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  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6553
OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04 (https://dejure.org/2005,6553)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2005 - 4 UF 105/04 (https://dejure.org/2005,6553)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 4 UF 105/04 (https://dejure.org/2005,6553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch - eigene Erwerbstätigkeit und hohes Alter

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1573 Abs. 4
    Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bei fehlender Darlegung ausreichender Bewerbungsbemühungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1999 - 20 UF 54/98
    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04
    Zwar geht die Rechtsprechung in der Regel davon aus, dass ein Arbeitsplatz erst nach Ablauf von zwei Jahren als nachhaltig gesichert anzusehen ist und erst danach das Arbeitsplatzrisiko vom Unterhaltsberechtigten selbst zu tragen ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 233;Palandt-Brudermüller, BGB, 63. Aufl., § 1573 RNr. 13; Münchener Kommentar/Maurer, BGB, 4. Aufl., § 1573 RNr. 25).
  • OLG Hamm, 04.09.1998 - 5 UF 102/98

    Minderjähriges Kind; Mindestunterhalt; Kindergeldanteil; Hammer Leitlinien;

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04
    Aber auch hier kann nur in Ausnahmefällen ohne hinreichende Bemühungen vom Fehlen jeglicher Beschäftigungschance ausgegangen werden (so auch OLG Hamm, FamRZ 1999, 1011 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 24.06.1999 - 15 UF 203/99
    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04
    Es war daher von ihr zu erwarten, dass sie für die Suche nach einem Arbeitsplatz ebenso viel Zeit aufgewendet hätte, wie sie eine vollschichtige Erwerbstätigkeit, zu der sie unstreitig verpflichtet war, erfordert hat, so dass 20 - 30 Bewerbungsschreiben im Monat zumutbar sind (vgl. OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 70,71; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.0. RNr. 619 f. m. w.N.).
  • BGH, 02.08.2000 - XII ZR 225/98

    Umfang des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 4 UF 105/04
    Es ist also davon auszugehen, dass sie ein Einkommen in der damaligen Höhe wieder erzielen könnte, hätte sie sich frühzeitig und ausreichend um Arbeit bemüht (BGH NJWE-FER 2001, 7).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

    Auch wenn die Arbeitsplatzsuche im speziellen Fall erschwert ist, kann deshalb nur ausnahmsweise - obwohl es an hinreichenden Bemühungen des Berechtigten mangelt - vom Fehlen jeglicher Beschäftigungschance ausgegangen werden (Bömelburg, in: Wendl/ Dose, a.a.O., § 4 Rn. 277; OLG Köln BeckRS 2005, 30349120).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts

    Auch wenn die Arbeitsplatzsuche für manche Personengruppen erschwert ist (hier: Frauen ab Ende 40 / Anfang 50), gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, dass bestimmte Personen oder Personengruppen grundsätzlich nicht mehr in eine Erwerbstätigkeit vermittelbar sind (OLG Köln FamRZ 2005, 1912; OLG Karlsruhe, 18. ZS., FamRZ 2002, 1566; OLG Koblenz FamRZ 1992, 950).
  • AG Flensburg, 13.01.2009 - 92 F 324/04
    Es gibt insbesondere keinen Erfahrungssatz, dass Arbeitskräfte ab einem gewissen Alter nicht mehr vermittelbar sind (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005, Seite 1912, 0LG Karlsruhe, FamRZ 2002, Seite 1566, 0LG Koblenz, FamRZ 1992, Seite 950).
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