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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05   

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OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,6390)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2005 - 14 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,6390)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2005 - 14 WF 33/05 (https://dejure.org/2005,6390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 124 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 124 Nr. 4
    Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei späterer Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Bescheidung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe auch nach Aufhebung wegen Nichtzahlung von raten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 124 ZPO
    PKH-Vergütung ist auch nach Aufhebung der PKH gegen die Landeskasse festsetzbar.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2007
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 24.04.1996 - 13 WF 363/96
    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05
    Die von Rechtsanwalt H mit der Beschwerde geltend gemachten Gebühren (Prozessgebühr und Nebenkosten) sind gegen die Staatskasse bereits vor der Aufhebung der Prozesskostenhilfe entstanden, denn diese ist am 15.03.2003 gewährt worden und erst am 15.10.2003 wieder aufgehoben worden (OLG Koblenz FamRZ 1997, 755 (Ls.); Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. (2003), Rdn.855 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2004 - 19 U 34/04

    Praxisübernahmevertrag: Wirksamkeit eines vereinbarten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05
    Die Wiederholung des PKH-Antrags kommt ungeachtet der vorherigen Aufhebung in Betracht und umfasst alle dann noch entstehenden Gebühren (OLG Köln OLGReport 2002, 330; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdn. 856; anders OLG Nürnberg OLGReport 2004, 421).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 26 WF 223/01

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung der Raten

    Auszug aus OLG Köln, 21.03.2005 - 14 WF 33/05
    Die Wiederholung des PKH-Antrags kommt ungeachtet der vorherigen Aufhebung in Betracht und umfasst alle dann noch entstehenden Gebühren (OLG Köln OLGReport 2002, 330; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdn. 856; anders OLG Nürnberg OLGReport 2004, 421).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - L 4 B 469/07

    Aufhebung von PKH-Bewilligung wegen Rückstands mit der Zahlung von Monatsraten;

    Unberührt durch die rückwirkende Aufhebung bleiben außerdem bereits entstandene Gebührenansprüche eines Rechtsanwaltes, die weiterhin gegenüber der Staatskasse geltend gemacht werden können (Reichold, Rnr. 6 zu § 124 in Thoma/Putzo, ZPO; auch OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2005 - 14 WF 33/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2016 - L 7 AS 176/15
    Auch die nach der Beendigung des Verfahrens S 17 AS 848/12 erfolgte nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung für die dortigen Kläger lässt die bereits entstandenen Gebührenansprüche des Beschwerdeführers und damit dessen Vergütungsfestsetzungsanspruch gemäß § 55 RVG und die Beschwerdebefugnis unberührt (vgl. Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 21. März 2005 - 14 WF 33/05 - Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 124 Rn 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2016 - L 7 AS 172/15
    Schon begründete Vergütungsansprüche des vormals beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse entfallen mithin nicht (vgl. OLG Köln vom 21. März 2005 - 14 WF 33/05 -, juris; OLG Koblenz vom 24. April 1996 - 13 WF 363/96 -, juris; Wittenstein in Bahrenfuss, FamFG, 2. Auflage 2013, § 114 ZPO, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 12 SF 622/15 E-B
    Die Aufhebung der PKH-Bewilligung bringt bereits begründete Honoraransprüche eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse grundsätzlich nicht zum Erlöschen (soweit ersichtlich ganz allgemeine Meinung: OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2005 - 14 WF 33/05 -, juris; LSG Berlin, Beschluss vom 08.09.2003 - L 3 B 13/03 U -, juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.1990 - 7 Ta 421/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1983 - 2 WF 163/83, 2 WF 168/83 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.1982 - 10 W 50/82 -, juris; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 124, Rn. 25; Groß in Groß Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, § 124, Rn. 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2016 - L 7 AS 173/15
    Schon begründete Vergütungsansprüche des vormals beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse entfallen mithin nicht (vgl. OLG Köln vom 21. März 2005 - 14 WF 33/05 -, juris; OLG Koblenz vom 24. April 1996 - 13 WF 363/96 -, juris; Wittenstein in Bahrenfuss, FamFG, 2. Auflage 2013, § 114 ZPO, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.02.2005 - 15 WF 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8651
OLG Stuttgart, 28.02.2005 - 15 WF 21/05 (https://dejure.org/2005,8651)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.02.2005 - 15 WF 21/05 (https://dejure.org/2005,8651)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 15 WF 21/05 (https://dejure.org/2005,8651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Erforderlichkeit der Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Anwalts

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines nicht ortsansässigen Anwalts; Feststellung über die Erforderlichkeit von Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 2007
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2005 - 15 WF 21/05
    Da die Antragstellerin dadurch aber die Möglichkeit verliert, neben einem ortsansässigen Rechtsanwalt einen weiteren Verkehrsanwalt nach § 121 Abs. 4 beigeordnet zu erhalten, kann der auswärtige Rechtsanwalt nur dann mit der Beschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden, wenn auch bei Beiordnung eines ortsansässigen Anwalts keine weiteren Kosten wegen Vorliegens besonderer Umstände im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO entstehen würden (BGH FamRZ 2004, 1362).
  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 8 WF 172/07

    Anwaltsvergütung: Anspruch der PKH-Partei auf Beiordnung eines am Wohnort

    Deren Notwendigkeit ist vielmehr gem. § 46 Abs. 1 RVG im Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 55 RVG zu überprüfen (Philippi, a. a. O., § 121 Rdnr. 41; Fischer, a. a. O.; KG RPfleger 2005, 200; OLG Hamm NJOZ 2005, 767; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; von Eicken/Müller-Rabe, a. a. O., § 46 RVG Rdnr. 30d zum Meinungsstreits; entgegen OLG Karlsruhe NJW 2005, 2718: zugelassene Rechtsbeschwerde anhängig gem. Fischer, a. a. O., § 121 Fußnote 171).
  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Der abweichenden Ansicht (OLG Stuttgart FamRZ 2005, 2007; OLG Naumburg, MDR 2002, 177; LAG München NZA-RR 2010, 378) kann nicht gefolgt werden.
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