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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04   

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BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 3Z BR 103/04 (https://dejure.org/2004,8206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 69g Abs. 5 Satz 2
    Betreuerbestellung gegen den Willen des Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren, beauftragter Richter

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69g Abs. 5 S. 2
    Voraussetzungen für die Ergänzug oder Korrektur der Frage der Möglichkeit freier Willensbildung und -betätigung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergänzung eines Sachverständigengutachtens durch das Beschwerdegericht; Eigene Feststellungen des Beschwerdegerichts; Persönlicher Eindruck des Richters vom Betroffenen bei Feststellungen zur Möglichkeit freier Willensbildung; Beurteilung der Frage der Notwendigkeit der ...

Verfahrensgang

  • AG Nördlingen - XVII 141/03
  • LG Augsburg - 5 T 4371/03
  • BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 30.06.2004 - 3Z BR 103/04
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Die Anhörung darf nicht von einem Mitglied der Kammer allein durchgeführt werden, wenn es auf den eigenen Eindruck des Gerichts von der Betroffenen ankommt (§ 69g Abs. 5 Satz 2 FGG; vgl. Senatsentscheidung vom 30.6.2004, 3Z BR 103/04).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6021
BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04 (https://dejure.org/2004,6021)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 3Z BR 149/04 (https://dejure.org/2004,6021)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 3Z BR 149/04 (https://dejure.org/2004,6021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Freiwilligkeit der Unterbringung, Bayerisches Unterbringungsgesetz

  • Judicialis

    UnterbrG Art. 1 Abs. 1; ; FGG § 70h Abs. 1; ; FGG § 69f Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber Pflegepersonal im Rahmen freiwilligen Klinikaufenthalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung, wenn Pflegepersonal angegriffen wird?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiwillige Selbsteinweisung in ein Nervenkrankenhaus bei Zeichen eines manischen Schubes im Rahmen einer bipolaren affektiven Erkrankung; Nachträgliches Entfallen der Freiwilligkeit einer Einweisung in die geschlossene Abteilung eines Nervenkrankenhauses; Fixierung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf, ist bei einer Unterbringungsanordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775).

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen zu belassende "Freiheit zur Krankheit" (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]; NJW 1998, 1774/1775) kann jedenfalls dann nicht mehr gewährt werden, wenn es - wie hier - um die Gefährdung von gewichtigen Rechtsgütern Dritter geht.

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können, bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzzeitigen Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m.w.N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Will der Betroffene über die Aufhebung der Anordnung der Freiheitsentziehung hinaus die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der Anordnung und Durchführung der Unterbringung überprüft sehen, setzt dies ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren voraus (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310, Senatsbeschluss vom 14.10.2002 Az 3Z BR 149/02).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Für die Einwilligung kommt es auf den natürlichen Willen des Betroffenen an, da es sich nicht um ein Rechtsgeschäft oder eine Willenserklärung handelt, sondern um die Gestattung der Vornahme von Handlungen, die in rechtlich geschützte Güter eingreifen (vgl. Marschner/Volckart B Rn. 105, C Rn.7, 8; BayObLG FamRZ 1996, 1375).
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 = NJW 1999, 1789 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Will der Betroffene über die Aufhebung der Anordnung der Freiheitsentziehung hinaus die ursprüngliche Rechtmäßigkeit der Anordnung und Durchführung der Unterbringung überprüft sehen, setzt dies ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren voraus (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310, Senatsbeschluss vom 14.10.2002 Az 3Z BR 149/02).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen zu belassende "Freiheit zur Krankheit" (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]; NJW 1998, 1774/1775) kann jedenfalls dann nicht mehr gewährt werden, wenn es - wie hier - um die Gefährdung von gewichtigen Rechtsgütern Dritter geht.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es in den Fällen, in denen der durch die beschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 = NJW 1999, 1789 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
    bb) Befindet sich eine psychisch kranke Person bereits freiwillig in geschlossener Unterbringung, darf sie nur dann untergebracht werden, wenn sie den Unterbringungsort ernsthaft verlassen will und sie deswegen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 UnterbrG darstellt (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; Marschner/Volckart B Rn. 106).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

  • BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

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Rechtsprechung
   AG Sinzig, 07.06.2004 - 2 XVII 61/02   

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https://dejure.org/2004,29160
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AG Sinzig, Entscheidung vom 07.06.2004 - 2 XVII 61/02 (https://dejure.org/2004,29160)
AG Sinzig, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 2 XVII 61/02 (https://dejure.org/2004,29160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vergütung für die Mitarbeiter eines Betreuungsvereins; Voraussetzungen für die Festsetzung der Vergütung und der Aufwendungen gegenüber der Landeskasse

  • Bt-Recht

    Mittellosigkeit bei Bestehen von Lebensversicherungsverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 238 (Ls.)
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