Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4038
OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2004 - 20 W 194/04 (https://dejure.org/2004,4038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 1 S 4 BGB, § 1908b BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB
    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Führung einer Betreuung in einem Altfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Entziehung des Vergütungsanspruchs eines den vorgesehenen Tätigkeitsumfang nicht erreichenden Berufsbetreuers nach vormundschaftsgerichtlicher Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Betreuung; Nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit als ...

  • Wolters Kluwer

    (Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr berufsmäßigen Führung einer Betreuung in einem Altfall)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichterreichen des Umfangs beruflicher Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1836 I; ; BGB § 1908 b; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1; BGB § 1908b; BGB § 1908i Abs. 1
    Zur Frage der Kürzung des Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für die Dauer seiner Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung nicht mehr berufsmäßig - Was ist mit dem Vergütungsanspruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 287
  • FamRZ 2005, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

    Erklärt sich somit ein bisher als Berufsbetreuer tätiger Betreuer nicht ausdrücklich damit einverstanden, ein konkretes Betreuungsverfahren in Zukunft als ehrenamtlicher Betreuer fortzuführen, so hat das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908 b BGB über dessen Entlassung unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des § 69 i Abs. 7 und 8 FGG zu entscheiden, wenn es für die weitere Dauer der Bestellung dieses Betreuers eine Vergütung als Berufsbetreuer nicht mehr bewilligen möchte (vgl. ebenso BayObLG FamRZ 2000, 1450).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    § 1898 Abs. 2 BGB; vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 30.07.1997 - 3Z BR 205/97, Rdn. 11, BayObLGZ 1997, 243 = FamRZ 1998, 187; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.08.2004 - 20 W 194/04, Rdn. 10, FGPrax 2004, 287 = OLG-Rp 2004, 415; ferner: BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 7, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; Bauer in Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Jauernig/Berger/Mansel, BGB, 14. Aufl., §§ 1835 bis 1836e Rdn. 9; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6249
OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04 (https://dejure.org/2004,6249)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2004 - 16 Wx 75/04 (https://dejure.org/2004,6249)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 16 Wx 75/04 (https://dejure.org/2004,6249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99

    Betreuungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats beginnt die 3-Monatsfrist erst mit Beendigung des Betreueramtes zu laufen, und zwar der tatsächlichen Beendigung, also regelmäßig erst mit der Erstellung des Schlussberichtes (vgl. Senat FamRZ 2001, 189 = OLGReport 2000, 395; FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001, 16; OLG Schleswig OLGReport 2000, 77; OLG Hamm OLGReport 1999, 93).

    Während der Senat bei einem Aufwendungsersatzanspruch eines ehrenamtlichen Betreuers eine 30-jährige Verjährungsfrist angenommen hatte (FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001), wurde auf Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers von der h. M. die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 7 BGB a. F. angewandt, da ein Berufsbetreuer gewerbsmäßig die Besorgung fremder Geschäfte betreibe, mit der Folge, dass Ansprüche nach 2 Jahren verjährten (vgl. BayObLG a. a. O.; OLG Frankfurt Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).

    Darauf, ob der Hemmungstatbestand des § 204 BGB a. F. auch auf das Verhältnis zwischen einem Betreuungsverein und der Staatskasse anwendbar ist oder nicht (bejaht vom Senat FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001 für einen ehrenamtlichen Betreuer, verneint vom OLG Frankfurt a. a. O.), kommt es nach alledem nicht an.

  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 20 W 527/00

    Vergütung des Betreuers - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Während der Senat bei einem Aufwendungsersatzanspruch eines ehrenamtlichen Betreuers eine 30-jährige Verjährungsfrist angenommen hatte (FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001), wurde auf Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers von der h. M. die Vorschrift des § 197 Abs. 1 Nr. 7 BGB a. F. angewandt, da ein Berufsbetreuer gewerbsmäßig die Besorgung fremder Geschäfte betreibe, mit der Folge, dass Ansprüche nach 2 Jahren verjährten (vgl. BayObLG a. a. O.; OLG Frankfurt Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).

    Das OLG Frankfurt hat zwar entschieden, dass Ansprüche eines Berufsbetreuers gegen die Staatskasse grundsätzlich jeweils zwei Jahre nach Schluss des Kalenderjahres, in welchem sie erbracht wurden, verjähren (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1510 = OLGReport 2001, 250).

  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Gegenüber dem Erstattungsbegehren greift die von dem Antragsgegner erhobene Verjährungseinrede, die auch im Festsetzungsverfahren beachtlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77), nicht durch.

    Insoweit könne zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Abrechnungsaufwandes im Einzelfall auch ein ganzes Kalenderjahr in Betracht kommen (vgl. . BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77).

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Aber auch dann, wenn man den Betreuungsverein selbst als unmittelbaren Anspruchsinhaber ansieht (so etwa Palandt/Diederichsen, BGB 63. Auflage, § 1908e Rdn. 1), wovon auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 07.11.2001 - 1 BvR 325/94 u. a. = NJW 2002, 2091 ausgeht, indem es verlangt, dass bei der Bemessung der Vergütung, die einem Verein entstehenden Kosten für die Vorhaltung qualifizierten Personals berücksichtigt werden, bliebe es entgegen der Meinung des Landgerichts letztlich bei einer 2-jährigen Verjährungsfrist.
  • LG Aachen, 26.02.2004 - 3 T 88/03

    Rückwirkende Umsatzsteuererstattung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.02.2004 - 3 T 88/03 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/00

    Frist zur Geltendmachung der Betreuervergütung gegen die Staatskasse nach dem Tod

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats beginnt die 3-Monatsfrist erst mit Beendigung des Betreueramtes zu laufen, und zwar der tatsächlichen Beendigung, also regelmäßig erst mit der Erstellung des Schlussberichtes (vgl. Senat FamRZ 2001, 189 = OLGReport 2000, 395; FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001, 16; OLG Schleswig OLGReport 2000, 77; OLG Hamm OLGReport 1999, 93).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15529
BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04 (https://dejure.org/2004,15529)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1Z BR 37/04 (https://dejure.org/2004,15529)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1Z BR 37/04 (https://dejure.org/2004,15529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 1960 FGG § 20 Abs. 1
    Fehlende Beschwerdeberechtigung des Inhabers einer über den Tod hinaus erteilten Generalvollmacht des Erblassers gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung des Inhabers einer über den Tod hinaus erteilten Generalvollmacht gegen die Anordung der Nachlasspflegschaft; Beschwerdebefugnis, wenn der Antragsteller die Erbschaft ausgeschlagen hat; Herleitung der Beschwerdeberechtigung aus der ...

Verfahrensgang

  • AG München - 62 VI 1594/02
  • LG München I - 16 T 1717/04
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 239
  • Rpfleger 2004, 702
  • BayObLGZ 2004 Nr. 33
  • BayObLGZ 2004, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04
    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluss ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLG FamRZ 2001, 453; BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).

    aa) Der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. Einf. vor § 164 Rn. 5; Staudinger/Schilken BGB (2004) Vorbem. zu §§ 164 ff. Rn. 16; MünchKommBGB/Schramm 4. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15) an seiner Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 2001, 453/454) fest, dass die Vertretungsmacht kein subjektives Recht des Bevollmächtigten ist (a.A. BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 167 Rn. 1; Larenz AT BGB § 31 II; Enneccerus/Nipperdey § 184 I).

  • BayObLG, 09.03.2001 - 1Z BR 142/00

    Fehlerhafte Bestimmung des Beschwerdegegenstands

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04
    Im Hinblick auf die Kostenbelastung des Nachlasses ist er berechtigt, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 109/110; KG OLGZ 1973, 106/107).
  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04
    Es genügt nicht, dass die Verfügung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers von Einfluss ist und er insofern ein Interesse an ihrer Änderung hat; vielmehr ist stets erforderlich, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung eines dem Beschwerdeführer zustehenden subjektiven Rechts vorliegt (BayObLG FamRZ 2001, 453; BayObLGZ 1998, 82/84; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 12; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).
  • KG, 19.05.1972 - 1 W 860/72
    Auszug aus BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04
    Im Hinblick auf die Kostenbelastung des Nachlasses ist er berechtigt, gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 109/110; KG OLGZ 1973, 106/107).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments

    Denn die mit der Erteilung einer Vollmacht eingeräumte Vertretungsmacht verschafft nach ganz überwiegender Meinung, welcher der Senat folgt, dem Vertreter kein subjektives Recht (vgl. u. a. Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 164 BGB, Rn. 68; Schilken in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, vor § 164 BGB, Rn. 16; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl., Einführung vor § 164 BGB, Rn. 5; Maier-Reimer in Erman, BGB, 14. Aufl. § 164 BGB, Rn. 17), das zur Beschwerde gegen die Bestellung eines Nachlasspflegers berechtigen würde (vgl. u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 15 W 122/13, zitiert nach juris Rn. 20 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004, Az. 1Z BR 37/04, zitiert nach juris Rn. 14 ff.; J. Schmidt in Erman BGB, 14. Aufl., § 1960 BGB, Rn. 39; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 18. Aufl. § 59 FamFG, Rn. 83); vielmehr stellt sie lediglich eine Legitimation des Vertreters dar, für den Vertretenen zu handeln.
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der

    Bei der Anordnung einer Nachlasspflegschaft besteht hieraus folgend eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 FamFG für die Erben bzw. Erbprätendenten (BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; Leipold in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 1960, Rn. 96; vgl. auch: BayObLG FamRZ 2005, 239 f.).

    Die Vertretungsmacht stellt kein eigenes subjektives Recht der Beteiligten zu 1) dar, sondern allein eine Legitimation zum Handeln für einen anderen (OLG München a.a.O.; BayObLG FamRZ 2001, 453 f.; BayObLG FamRZ 2005, 239 f., Everts in NJW 2010, 2318 ff.).

    Eine dem Amt des Testamentsvollstreckers vergleichbare Stellung kommt dem Inhaber einer postmortalen Vollmacht nicht zu, da dieser nach dem Tod des Erblassers im fremden Namen für die Erben, nicht aber selbständig zur Durchführung des letzten Willens des Erblassers handelt (BayObLG FamRZ 2005, 239 f.).

  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer

    Vertretungsmacht ist kein subjektives Recht des Bevollmächtigten, sondern nichts weiter als die Legitimation, für einen Anderen durch Handeln in seinem Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (BayObLGZ 2004, 159/161 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Bassenge/ Roth/Gottwald § 59 FamFG Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko § 59 Rn. 2; Palandt/ Ellenberger BGB 69. Aufl. Einf. vor § 164 Rdnr. 5; Staudinger/Schilken BGB Vorbemerkung zu §§ 164 ff. Rdnr. 16; MünchKommBGB/Schramm 5. Aufl. § 164 Rn. 68; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. vor § 164 Rn. 15).

    Der General- oder Vorsorgebevollmächtigte ist folglich gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung eines Nachlasspflegers nicht beschwerdeberechtigt (BayObLGZ 2004, 159/161; BayObLG FamRZ 2001, 453/454; Keidel/ Meyer-Holz, § 55 Rn. 83).

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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 20.09.2004 - 2 T 682/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31006
LG Koblenz, 20.09.2004 - 2 T 682/04 (https://dejure.org/2004,31006)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2004 - 2 T 682/04 (https://dejure.org/2004,31006)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2004 - 2 T 682/04 (https://dejure.org/2004,31006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,31006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütungsfähigkeit der Erledigung von Einkäufen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 239 (Ls.)
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