Rechtsprechung
   OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6959
OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03 (https://dejure.org/2004,6959)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2004 - 30 UF 303/03 (https://dejure.org/2004,6959)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 30 UF 303/03 (https://dejure.org/2004,6959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Übergang von Unterhaltsansprüchen; Übergang eines Anspruchs auf Elternunterhalt; Einsatz des Vermögensstamms; Ausgestaltung eines Unterhaltsanspruchs der Eltern gegen die Kinder; Individuelle Bestimmung einer Schonvermögensgrenze

  • Judicialis

    BSHG § 68; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7; ; BSHG § 91; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; GSiG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Kindes durch Sozialhilfeträger bei Unterbringung eines Elternteils in Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
    Durch den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen wird deren Natur, Inhalt und Umfang nicht verändert (vgl. z.B. BGH FamRZ 2002, 1698 (1699)), weshalb der Lebenssachverhalt so zu würdigen ist, als mache der ursprüngliche Unterhaltsgläubiger, nämlich die Mutter des Beklagten, ihren Unterhaltsanspruch geltend.

    Hierbei ist zu beachten, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder vergleichsweise schwächer ausgestaltet ist als der der Kinder gegen die Eltern (vgl. z.B. BGH NJW 2003, 128 ff. = FamRZ 2002, 1698 ff.).

    Beim Einkommen wird diesem Gesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, dass der den notwendigen Selbstbehalt des Verpflichteten (mindestens 1.250 Euro monatlich) übersteigende Teil des Einkommens zusätzlich mit 50 % anrechnungsfrei bleibt (vgl. BGH FamRZ 2002, 1698 (1701) mit Anmerkung Klinkhammer; SüdL, Stand 1.7.03, Nr. 21.3.2.).

  • OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99

    Selbstbehalt und Schonvermögen bei Elternunterhalt

    Auszug aus OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
    Auf die sozialhilferechtlichen Schonvermögensgrenzen stellt der Senat nicht ab, weil es nicht in allen Bundesländern Regelungen hierfür gibt und soweit es sie gibt, diese sehr stark differieren, wofür kein einleuchtender Grund besteht (vgl. die Darstellung bei OLG Köln MDR 2003, 31 und auch OLG Koblenz NJW-RR 2000, 293 (295)).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
    Die vom Kläger im vorliegenden Fall für richtig gehaltene Erhöhung des 20-fachen Betrages nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG um 50 % des den 20-fachen Betrag übersteigenden Vermögens ist fragwürdig, auch wenn sie wohl der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum angemessenen Eigenbedarf aufgrund des Einkommens nachempfunden ist (z.B. NJW 2003, 2306 (2309)).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02

    Elternunterhalt: Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Verwertung des

    Auszug aus OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
    Der Senat ist daher der Auffassung, dass eine dem jeweiligen Unterhaltszeitraum angemessene individuelle Schonvermögensgrenze gefunden werden muss (so auch z.B. OLG Karlsruhe NJW 2004, 296 ff. (297)).
  • OLG Köln, 12.06.2002 - 27 UF 194/01

    Familienrecht: Verwertung des Vermögensstamms zur Deckung des Unterhalts der

    Auszug aus OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03
    Auf die sozialhilferechtlichen Schonvermögensgrenzen stellt der Senat nicht ab, weil es nicht in allen Bundesländern Regelungen hierfür gibt und soweit es sie gibt, diese sehr stark differieren, wofür kein einleuchtender Grund besteht (vgl. die Darstellung bei OLG Köln MDR 2003, 31 und auch OLG Koblenz NJW-RR 2000, 293 (295)).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 299 veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen, weil der Beklagte nicht zur Leistung des geforderten Elternunterhalts in der Lage sei.
  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 9 UF 141/04

    Zum Anspruch des Trägers der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht auf

    Insbesondere die vom Kläger in Bezug genommen Entscheidung des OLG München (FamRZ 2005, 299) zur Frage des Schonvermögens stellt sich hier nicht, da im Unterschied zum Fall des OLG München gar kein Vermögen vorhanden ist, das nicht für den eigenen Bedarf benötigt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht