Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten; Auswirkungen eines vorherigen Abbruchs der Schule und einer berufsausbildenden Maßnahme des Arbeitsamts auf den Unterhaltanspruch; Abgrenzung zwischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt wegen mangelnder Leistungsbereitschaft; Verweisung des unterhaltsberechtigten Kindes auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Besuchs der Abendrealschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulversagen?
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 12.01.2004 - 19 F 13/03
- OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 300
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 8 WF 218/00
Ausbildungsunterhalt für Teilnahme an einem Berufsvorbereitungsjahr
Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04
Jene Phase fällt nämlich in die Minderjährigkeit der Antragstellerin; während dieser Zeit ist es auch die Aufgabe der Sorgeberechtigten, erzieherisch zum Zwecke der Herbeiführung der nötigen Leistungsbereitschaft auf das Kind einzuwirken, so dass mangelnder Leistungswille in jener Phase in der Regel nicht zum Anspruchsverlust führt (…vgl. Kalthoener aaO.; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1723 ). - BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04
Nach Treu und Glauben muss der Verpflichtete Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen sind; verletzt dieses allerdings nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH FamRZ 98, 671, 672; BGH FamRZ 2001, 757, 758;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rn. 295 m. w. N.). - BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung
Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04
Nach Treu und Glauben muss der Verpflichtete Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen sind; verletzt dieses allerdings nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH FamRZ 98, 671, 672; BGH FamRZ 2001, 757, 758;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rn. 295 m. w. N.).
- AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht …
Sie kann daher nicht verlangt werden (std. Rspr. z.B. OLG Koblenz, FamRZ 2005, 300). - AG Detmold, 02.05.2016 - 33 F 126/16
Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Hinblick auf die …
Auf einem vorübergehenden leichten Versagen des Kindes beruhende Verzögerungen hat der Pflichtige hinzunehmen, zB bei Krankheit des Kindes (vgl. OLG Jena NJW-RR 2009, 651; OLG Hamm FamRZ 1990, 90) oder sonstigen zwingenden Umständen (vgl. BGH FamRZ 2000, 420; OLG Koblenz FamRZ 2005, 300; OLG Hamm FamRZ 2000, 904).