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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.07.2004 - 11 UF 387/04   

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https://dejure.org/2004,10515
OLG Koblenz, 29.07.2004 - 11 UF 387/04 (https://dejure.org/2004,10515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.07.2004 - 11 UF 387/04 (https://dejure.org/2004,10515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 11 UF 387/04 (https://dejure.org/2004,10515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung; Annahme eines nicht zu ersetzenden Nachteils; Folgen der Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes vom Unterhaltsgläubiger vollstreckter Beträge; Gefahr des Verlustes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707 Abs. 1 S. 2 § 719 Abs. 1
    Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1758 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 21.09.2010 - 4 UF 94/10

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel; Begriff des nicht

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung zu §§ 707, 719 ZPO auch die strengere Auffassung vertreten, ein nicht zu ersetzender Nachteil setze über das Risiko des dauerhaften Verlustes einer nicht geschuldeten Geldsumme hinaus die Gefahr irreparabler Folgeschäden voraus (OLG Hamm, 10. Zivilsenat, Beschluss v. 10.3.1999, FamRZ 2000, 363; OLG Hamm, OLG Hamm, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 09.06.1997, FamRZ 1997, 1489; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.07.2004, FamRZ 2005, 468).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 18 UF 227/17

    Kindes-und Trennungsunterhalt: Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners

    Mit Blick darauf wird in Rechtsprechung und Literatur vielfach die Auffassung vertreten, das Risiko der Nichtrealisierbarkeit eines späteren Rückforderungsanspruchs reiche im Fall der Vollstreckung (jedenfalls) laufender Unterhaltsforderungen ausnahmsweise nicht aus, um die Einstellungsvoraussetzung des nicht ersetzbaren Nachteils zu begründen (so OLG Hamm a.a.O.; OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Hamburg vom 26.04.2012 - 2 UF 48/12, juris Rn. 16; Zöller/Lorenz bzw. Herget, ZPO, 31. Auflage 2016, § 120 FamFG Rn. 3 sowie § 707 ZPO Rn. 13 a.E.; Keidel/Weber, FamFG, 19. Auflage 2017, § 120 Rn. 17; entsprechend bereits zum früheren Recht: OLG Koblenz vom 29.07.2004 - 11 UF 387/04, FamRZ 2005, 468).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.04.2004 - 9 WF 367/04   

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https://dejure.org/2004,15932
OLG Koblenz, 23.04.2004 - 9 WF 367/04 (https://dejure.org/2004,15932)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2004 - 9 WF 367/04 (https://dejure.org/2004,15932)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2004 - 9 WF 367/04 (https://dejure.org/2004,15932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verwertung eines Hauses; Berücksichtigung eines Hausgrundstücks als Schonvermögen; Bedeutung des Einwands eines Wohnrechts der Mutter an einer Wohnung und der Feuchtigkeit an der Außenwand des Hauses

  • rechtsportal.de

    Einsatz mit Häusern bebauter Grundstücke zur Bestreitung der Prozesskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08

    Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der

    es gibt deshalb keinen Anlass, die Zumutbarkeit des Einsatzes von Grundvermögen gegenüber anderen Vermögensgegenständen im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des Hilfesuchenden grundlegend anders zu beurteilen (vgl. ebenso Bayerischer VGH Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 9 C 06.2361 - veröffentlicht bei juris. OLG Koblenz MDR 2002, 904 und FamRZ 2005, 468 [LS]. Zimmermann, Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdn. 146).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2005 - 10 Ta 204/05

    Hausgrundstück als einzusetzendes Vermögen i. S. v. § 115 Abs. 2 ZPO

    Der Kläger hat dieses Vermögen nach §§ 115 Abs. 2, 90 SGB XII zur Bestreitung der Prozesskosten einzusetzen, wobei sowohl eine Beleihung als auch eine Veräußerung der Immobilien in Betracht kommt und dabei nicht darauf abzustellen ist, ob ihm die Rückzahlung eines Kredits zumutbar ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2004 - Az.: 9 WF 367/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2005 - 11 E 1243/05

    Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 8. November 1985 - 8 B 855/85 -, FamRZ 1986, 188; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 1997 - 7 WF 30/97 -, FamRZ 1998, 247; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 11 WF 442/99 -, FamRZ 2000, 760; BFH, Beschluss vom 20. Januar 2000 - III B 68/99 -, BFH/NV 2000, 862-864, Langtext juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 2 WF 73/00 -, OLGR Karlsruhe 2001, 102, Langtext juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2004 - 9 WF 367/04 -, FamRZ 2005, 468 (Ls); OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 4 WF 63/04 -, OLGR Köln 2004, 334 (zit. nach juris); OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 15 WF 56/05 -, FamRZ 2005, 1185.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 03.02.2004 - 2 T 677/03   

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https://dejure.org/2004,18077
LG Koblenz, 03.02.2004 - 2 T 677/03 (https://dejure.org/2004,18077)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.2004 - 2 T 677/03 (https://dejure.org/2004,18077)
LG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 2 T 677/03 (https://dejure.org/2004,18077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 25.05.1992 - 10 T 80/92
    Auszug aus LG Koblenz, 03.02.2004 - 2 T 677/03
    Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Ansicht, die auch von der Kammer in ständiger Rechtsprechung vertreten wird und von der abzuweichen kein Anlass besteht, kommt eine Pfändung des Taschengeldanspruchs von vornherein dann nicht in Betracht, wenn die gesamte, in einen Zahlungsanspruch umgerechnete Unterhaltsforderung des Ehegatten der Pfändung nicht unterläge (Beschluss der Kammer vom 24.10.2001 - 2 T 684/01 -, LG Köln, JurBüro 1993, 549).
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