Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03   

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https://dejure.org/2004,1070
BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03 (https://dejure.org/2004,1070)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - VII ZR 174/03 (https://dejure.org/2004,1070)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 174/03 (https://dejure.org/2004,1070)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Revision auf bestimmte Rechtsfragen; Bindung des Gerichts an das zur Entscheidung Gestellte; Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Revisionsinstanz; Regelung der Zulassungsfrage der Berechnung des Architektenhonorars bei Nichterbringung oder ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 308

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 2 § 308
    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zwischenfeststellungsurteil; HOAI und Steinforttabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarberechnung wird erleichtert - Bundesgerichtshof erkennt Tabellen für Einzelbewertung von Leistungen an

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarabrechnung von Einzelleistungen - Arbeitshilfen für die Praxis: Die Siemon-Bewertungstabelle für zentrale Planbereiche

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung nicht erbrachter Leistungen auf der Grundlage der sog. Steinfortschen Tabelle möglich.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbewertung mit Steinfort-Tabelle möglich? (IBR 2005, 159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Zwischenfeststellungsurteil möglich? (IBR 2005, 1118)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 672 (Ls.)
  • MDR 2005, 645
  • NZBau 2005, 163
  • FamRZ 2005, 513 (Ls.)
  • BauR 2005, 588
  • ZfBR 2005, 260
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    Das Gericht darf nicht zusprechen, was nicht zur Entscheidung gestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1990 - I ZR 45/89, NJW 1991, 1683 f).

    Eine derartige Heilungsmöglichkeit scheidet für das Revisionsverfahren grundsätzlich aus, weil insoweit eine Klageerweiterung vorliegen würde, die in der Revisionsinstanz unzulässig ist (BGH, Urteil vom 29. November 1990 - I ZR 45/89, NJW 1991, 1683 f).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    Die Revision kann nicht auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt werden, sondern nur auf einen Teil des Streitgegenstandes, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Beklagte selbst seine Revision beschränken könnte (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    In den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen war die Leistungsklage stets entweder ganz oder jedenfalls derzeit unbegründet (vgl. z.B. Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295; Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, MDR 1988, 46; Urteil vom 4. März 1992 - IV ZR 309/90, NJW-RR 1992, 771 f).
  • BGH, 04.03.1992 - IV ZR 309/90

    Anspruch des Miterben wegen unterbliebener Ausgleichung bei

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    In den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen war die Leistungsklage stets entweder ganz oder jedenfalls derzeit unbegründet (vgl. z.B. Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295; Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, MDR 1988, 46; Urteil vom 4. März 1992 - IV ZR 309/90, NJW-RR 1992, 771 f).
  • BGH, 20.03.1959 - VI ZR 80/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    Solange nicht feststeht, daß der Kläger noch weitere Vergütung verlangen kann, kommt eine Zwischenfeststellung über das Bestehen hilfsweise zur Aufrechnung gestellter Gegenansprüche nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1960 - VI ZR 80/58, NJW 1961, 75).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    In den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen war die Leistungsklage stets entweder ganz oder jedenfalls derzeit unbegründet (vgl. z.B. Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295; Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, MDR 1988, 46; Urteil vom 4. März 1992 - IV ZR 309/90, NJW-RR 1992, 771 f).
  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 80/58

    Die mit der Zwischenfeststellungswiderklage begehrte Feststellung als Gegenstand

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
    Solange nicht feststeht, daß der Kläger noch weitere Vergütung verlangen kann, kommt eine Zwischenfeststellung über das Bestehen hilfsweise zur Aufrechnung gestellter Gegenansprüche nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1960 - VI ZR 80/58, NJW 1961, 75).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Nicht zulässig sind nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung hingegen Feststellungen zur Klärung einzelner Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 332; Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, NJW 1982, 1878, 1879; Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 174/03, BauR 2005, 588 = NZBau 2005, 163 = ZfBR 2005, 260).
  • OLG Celle, 12.02.2014 - 14 U 103/13

    Höhe des Architektenhonorars für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen

    Unter dieser Maßgabe entfällt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs der Honoraranspruch "ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht" (BGH, BauR 2004, 1640; BGH, BauR 2005, 400; BGH, BauR 2005, 588).
  • OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

    Sind Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, entfällt der Honoraranspruch eines Architekten dann ganz oder teilweise, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1635
BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1635)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - XII ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1635)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1635)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrisiko - Wer trägt die Kosten der Anschlussberufung bei Wegfall der Berufung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrisiko - Wer trägt die Kosten der Anschlussberufung bei Wegfall der Berufung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 727
  • MDR 2005, 704
  • FamRZ 2005, 513
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Verliert ein zulässig erhobenes Anschlußrechtsmittel seine Wirkung durch Rücknahme des Rechtsmittels, sind dem Rechtsmittelkläger im Regelfall auch die Kosten des Anschlußrechtsmittels aufzuerlegen (im Anschluß an BGHZ 4, 229, 233 ff.; 80, 146, 150; 100, 383, 390).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden diese Vorschriften allerdings auf die unselbständige Anschließung an ein gegnerisches Rechtsmittel grundsätzlich keine Anwendung, weil diese ihrem Wesen nach kein eigenes Rechtsmittel, sondern nur ein Antrag innerhalb des vom Prozeßgegner eingelegten Rechtsmittels ist (BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 233, 235; BGH BGHZ 17, 398, 399 und 67, 305, 306).

    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlußrechtsmittel in der Sache entschieden wird, sei es, daß es als unbegründet zurückgewiesen wird (RGZ 44, 374, 377; BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 235), sei es, daß es selbst unzulässig war (BGHZ 4, aaO, 240; 67 aaO, 306; BFHE 98, 461), sei es, daß die nach § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlußberufung weiterverfolgt wird und diese als unzulässig zu verwerfen ist (Senatsbeschluß BGHZ 100, 383, 390 sowie BGH Beschluß vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315), ist das Anschlußrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat.

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 51/86

    Begründung der Anschlußberufung

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Verliert ein zulässig erhobenes Anschlußrechtsmittel seine Wirkung durch Rücknahme des Rechtsmittels, sind dem Rechtsmittelkläger im Regelfall auch die Kosten des Anschlußrechtsmittels aufzuerlegen (im Anschluß an BGHZ 4, 229, 233 ff.; 80, 146, 150; 100, 383, 390).

    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlußrechtsmittel in der Sache entschieden wird, sei es, daß es als unbegründet zurückgewiesen wird (RGZ 44, 374, 377; BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 235), sei es, daß es selbst unzulässig war (BGHZ 4, aaO, 240; 67 aaO, 306; BFHE 98, 461), sei es, daß die nach § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlußberufung weiterverfolgt wird und diese als unzulässig zu verwerfen ist (Senatsbeschluß BGHZ 100, 383, 390 sowie BGH Beschluß vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315), ist das Anschlußrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat.

  • BFH, 10.03.1970 - IV R 34/70

    Kosten der Anschlußrevision bei Unzulässigkeit von vornherein

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlußrechtsmittel in der Sache entschieden wird, sei es, daß es als unbegründet zurückgewiesen wird (RGZ 44, 374, 377; BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 235), sei es, daß es selbst unzulässig war (BGHZ 4, aaO, 240; 67 aaO, 306; BFHE 98, 461), sei es, daß die nach § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlußberufung weiterverfolgt wird und diese als unzulässig zu verwerfen ist (Senatsbeschluß BGHZ 100, 383, 390 sowie BGH Beschluß vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315), ist das Anschlußrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat.

    Auch in diesen Fällen versagt der Grundgedanke für die Anwendung des § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO hinsichtlich der Kosten der Anschließung (BGHZ 4, aaO, 241 f.; BFHE 98, 461).

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Verliert ein zulässig erhobenes Anschlußrechtsmittel seine Wirkung durch Rücknahme des Rechtsmittels, sind dem Rechtsmittelkläger im Regelfall auch die Kosten des Anschlußrechtsmittels aufzuerlegen (im Anschluß an BGHZ 4, 229, 233 ff.; 80, 146, 150; 100, 383, 390).

    Dem Berufungs- oder Revisionsbeklagten sind die Kosten seiner nach den §§ 524 Abs. 4, 565 ZPO wirkungslos gewordenen Anschließung also nicht schon deshalb aufzuerlegen, weil sie durch den Verlust des eingelegten Rechtsmittels letztlich ohne Erfolg geblieben ist (vgl. auch BGH GSZ, BGHZ 80, 146, 150 und Senatsbeschluß BGHZ 86, 51, 52).

  • BAG, 30.04.1958 - 2 AZR 506/57

    Revisionskläger - Rücknahme der Revision - Kosten der unselbständigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 28. Mai 1957 - VI C 86.56 - unveröffentlicht, vgl. auch BVerwGE 26, 297, 300 f.), das Bundesarbeitsgericht (Beschlüsse vom 30. April 1958 - 2 AZR 506/57 - AP Nr. 1 zu § 515 ZPO und vom 7. Mai 1963 - 5 AZR 19/63 - AP Nr. 2 zu § 556 ZPO), das Bundessozialgericht (BSGE 24, 247 sowie Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 94/80 - MDR 1982, 349) und der Bundesfinanzhof (BFHE 132, 515 sowie Beschluß vom 26. November 1991 - III R 42/91 - unveröffentlicht) angeschlossen.
  • BGH, 23.06.1955 - II ZR 18/55

    Unzulässige Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden diese Vorschriften allerdings auf die unselbständige Anschließung an ein gegnerisches Rechtsmittel grundsätzlich keine Anwendung, weil diese ihrem Wesen nach kein eigenes Rechtsmittel, sondern nur ein Antrag innerhalb des vom Prozeßgegner eingelegten Rechtsmittels ist (BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 233, 235; BGH BGHZ 17, 398, 399 und 67, 305, 306).
  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden diese Vorschriften allerdings auf die unselbständige Anschließung an ein gegnerisches Rechtsmittel grundsätzlich keine Anwendung, weil diese ihrem Wesen nach kein eigenes Rechtsmittel, sondern nur ein Antrag innerhalb des vom Prozeßgegner eingelegten Rechtsmittels ist (BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 233, 235; BGH BGHZ 17, 398, 399 und 67, 305, 306).
  • BAG, 07.05.1963 - 5 AZR 19/63

    Divergenz - Divergenzbegründung - Divergenzrevision - Anschlußrevision -

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 28. Mai 1957 - VI C 86.56 - unveröffentlicht, vgl. auch BVerwGE 26, 297, 300 f.), das Bundesarbeitsgericht (Beschlüsse vom 30. April 1958 - 2 AZR 506/57 - AP Nr. 1 zu § 515 ZPO und vom 7. Mai 1963 - 5 AZR 19/63 - AP Nr. 2 zu § 556 ZPO), das Bundessozialgericht (BSGE 24, 247 sowie Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 94/80 - MDR 1982, 349) und der Bundesfinanzhof (BFHE 132, 515 sowie Beschluß vom 26. November 1991 - III R 42/91 - unveröffentlicht) angeschlossen.
  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 28. Mai 1957 - VI C 86.56 - unveröffentlicht, vgl. auch BVerwGE 26, 297, 300 f.), das Bundesarbeitsgericht (Beschlüsse vom 30. April 1958 - 2 AZR 506/57 - AP Nr. 1 zu § 515 ZPO und vom 7. Mai 1963 - 5 AZR 19/63 - AP Nr. 2 zu § 556 ZPO), das Bundessozialgericht (BSGE 24, 247 sowie Urteil vom 22. September 1981 - 1 RJ 94/80 - MDR 1982, 349) und der Bundesfinanzhof (BFHE 132, 515 sowie Beschluß vom 26. November 1991 - III R 42/91 - unveröffentlicht) angeschlossen.
  • RG, 08.06.1899 - VI 111/99

    Zeugenvernehmung des Cedenten. Kosten des Rechtsmittels.

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - XII ZB 163/04
    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlußrechtsmittel in der Sache entschieden wird, sei es, daß es als unbegründet zurückgewiesen wird (RGZ 44, 374, 377; BGH GSZ, BGHZ 4, 229, 235), sei es, daß es selbst unzulässig war (BGHZ 4, aaO, 240; 67 aaO, 306; BFHE 98, 461), sei es, daß die nach § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlußberufung weiterverfolgt wird und diese als unzulässig zu verwerfen ist (Senatsbeschluß BGHZ 100, 383, 390 sowie BGH Beschluß vom 6. Juli 2000 - VII ZB 29/99 - NJW 2000, 2315), ist das Anschlußrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/80

    Rechtskraft eines Bescheides - Keine Anfechtung - Anschlußberufung des

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZB 29/99

    Behandlung einer verspätet begründeten selbständigen als unselbständige

  • BVerwG, 21.03.1967 - VIII C 73.66

    Bedeutungslosigkeit der erklärten Zurücknahme der Revision aufgrund der

  • BFH, 13.03.1981 - III R 83/80

    Rücknahme einer Revision - Kostentragung - Anschlußrevision

  • BFH, 26.11.1991 - III R 42/91
  • LG Berlin, 21.09.2021 - 65 S 36/21

    Auslegung eines Mietvertrags hinsichtlich vorübergehendem Gebrauch der Mietsache

    Bei der Anschlussberufung handelt es sich zwar nicht um ein eigenständiges Rechtsmittel, sondern nur einen Antrag innerhalb des vom Prozessgegners eingelegten Rechtsmittels mit der Folge, dass die Kosten der Anschlussberufung dem Berufungskläger dann aufzuerlegen sind, wenn die Anschlussberufung ihre Wirkung durch Rücknahme der Berufung verliert (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, [728], beck-online, mwN zur st. Rspr. des BGH).

    In diesen Fällen fehlt es an der Abhängigkeit (des Erfolgs) der Anschließung vom eingelegten Rechtsmittel (Berufung); es ist nicht der Rechtsmittelkläger, der dem Anschlussrechtsmittelkläger die Möglichkeit zur Durchführung des Verfahrens nimmt (BGH, Beschl. v. 26.01.2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, [728], beck-online).

  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    a) Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung, der Klägerin 73% der Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, im Wesentlichen wie folgt begründet: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728) seien die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig dem Berufungskläger, der die Berufung zurückgenommen habe, aufzuerlegen.

    Gemäß § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO sind einem Berufungskläger in der Regel auch die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussberufung aufzuerlegen, wenn diese ihre Wirkung durch Rücknahme der Berufung verliert (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728 m.w.Nachw.).

    Etwas anderes gilt nur in hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, z.B. wenn über die Anschlussberufung entschieden wird oder wenn die Rücknahme der Berufung die Einwilligung des Anschlussberufungsklägers voraussetzt und diese erteilt wird (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728).

    Der letztere Fall lag dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26. Januar 2005 (XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728) zugrunde, durch den dem Berufungskläger nach Rücknahme seines Rechtsmittels auch die Kosten der Anschlussberufung auferlegt worden sind.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Wird die Anschlussrevision durch die im Belieben des Revisionsklägers stehende Rücknahme der Revision ohne gerichtliche Sachentscheidung hinfällig, können die diesbezüglichen Kosten dem Anschlussrevisionskläger deswegen weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1, § 516 Abs. 3 Satz 1, § 565 ZPO auferlegt werden (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728, vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03, NJW-RR 2005, 651 und vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51, BGHZ 4, 229, 235 ff.).
  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Der Berufungskläger hat nach Rücknahme seiner Berufung regelmäßig auch dann die Kosten einer unselbständigen Anschlussberufung zu tragen, wenn diese innerhalb der Berufungsfrist des § 517 ZPO eingelegt und nur wegen der verspätet eingegangenen Begründung als unselbständige Anschlussberufung zu behandeln war (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).

    Wird die Anschlussberufung durch die im Belieben des Berufungsklägers stehende Rücknahme der Berufung ohne gerichtliche Sachentscheidung hinfällig, können die diesbezüglichen Kosten dem Anschlussberufungskläger deswegen weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO auferlegt werden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513 m.w.N.; BGH Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05 - FamRZ 2006, 619).

    Dann fehlt es an der aus § 524 Abs. 4 ZPO folgenden Abhängigkeit von der im Belieben des Gegners stehenden Rücknahme des Rechtsmittels (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - FamRZ 2005, 513).

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07

    Zulässigkeit der Anschlussberufung

    Die unselbständige Anschlussberufung ist auch nach der Reform des Zivilprozessrechts kein eigenes Rechtsmittel, sondern ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb des fremden Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727 unter II 2 und 3; BGHZ 139, 12 ff.).
  • BGH, 07.07.2020 - XI ZR 320/18

    Maßgeblichkeit von § 524 Abs. 4 ZPO bei teilweiser Rücknahme des klägerischen

    b) Im Hinblick auf die im Übrigen gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordene Anschlussberufung sind die Kosten den Klägern aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51, BGHZ 4, 229, 238 ff., vom 11. März 1981 - GSZ 1/80, BGHZ 80, 146, 149 f. und vom 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727, 728).
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    aa) Eine Anschließung wie die Anschlussberufung ist auch nach der Reform des Zivilprozessrechts kein eigenes Rechtsmittel, sondern (lediglich) ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb des fremden Rechtsmittels (ua., jeweils mwN, BGH 24. Oktober 2007 - IV ZR 12/07 - Rn. 12; 25. September 2007 - X ZR 60/06 - Rn. 11, BGHZ 173, 374; 26. Januar 2005 - XII ZB 163/04 - zu II 3 der Gründe; 11. März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) .
  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

    b) Wird eine Anschlussberufung dadurch wirkungslos, dass der Hauptberufungsführer sein Rechtsmittel zurücknimmt (§ 524 Abs. 1 i. V. m. § 516 Abs. 1 ZPO), trägt der Hauptberufungsführer die gesamten Kosten des Berufungsverfahrens, somit auch die Mehrkosten der Anschlussberufung (ganz hM; vgl. BGH NJW-RR 2005, 727; 2007, 786).

    Anders wäre dann zu entscheiden, wenn das Anschlussrechtsmittel von vornherein unzulässig war oder wenn der Anschlussberufungsführer die wirkungslos gewordene Anschlussberufung aus welchen Gründen auch immer weiterverfolgt und auf einer Entscheidung besteht (vgl. BGH NJW-RR 2005, 727 f.), unter Umständen auch dann, wenn die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels aufgrund besonderer Gegebenheiten als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.

  • KG, 23.07.2009 - 12 U 212/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Verletzung der sog. halben Vorfahrt und

    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlussrechtsmittel in der Sache entschieden würde, ist das Anschlussrechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.2005, XII ZB 163/04, NJW-RR 2005, 727).
  • KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei

    Nur wenn ausnahmsweise über das Anschlussrechtsmittel in der Sache entschieden wird, ist dieses Rechtsmittel auf Kosten dessen zu verwerfen, der es eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2005 - XII ZB 163/04 - NJW-RR 2005, 727).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05

    Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils

  • BGH, 20.09.2018 - III ZB 7/17

    Verlusts des Rechts der sofortigen Beschwerde nach deren Rücknahme

  • BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07

    Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine)

  • LAG Thüringen, 18.01.2022 - 4 Sa 6/20

    Kostentragungspflicht - Rücknahme der Anschließung der Berufung

  • OLG Koblenz, 10.07.2014 - 3 U 1415/13

    Berufungskläger trägt die Kosten

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 13 U 109/08

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

  • KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09

    Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung

  • KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15

    Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung

  • OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11

    Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 424/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 423/10

    Zulässigkeit der Fortführung eines Verfahrens als Anschlussrevision nach

  • OLG München, 19.11.2013 - 14 U 1510/13

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 102/11

    Fortführung als Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision

  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 147/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 140/10

    Fortführung einer unzulässigen Revision als Anschlussrevision nach Rücknahme der

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 317/10

    Fortführung einer unzulässigen Revision als Anschlussrevision nach Rücknahme der

  • OLG Schleswig, 28.01.2009 - 4 U 192/07

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss und

  • OLG Frankfurt, 21.08.2006 - 19 U 98/06

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung mangels

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 16 U 124/21
  • OLG Dresden, 14.11.2005 - 6 U 1406/04

    Tragung der Kosten der zulässig erhobenen Anschlussberufung bei Zurückweisung der

  • OLG Naumburg, 09.05.2012 - 1 U 102/11

    Rechtsmittelkosten: Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung und dadurch

  • KG, 04.01.2023 - 23 U 40/19

    Kosten der Anschlussberufung: Fall des Verlustes der Wirkung der Anschließung

  • OLG München, 15.07.2019 - 25 U 4144/18

    Kosten der Anschlussberufung

  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

  • LG Mosbach, 14.12.2022 - 5 S 35/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2022 - 10 Sa 1287/21

    Anschlussberufung - Kosten - Rücknahme Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 4 A 2565/19

    Zurücknahme einer Berufung; Unwirksamkeit der unselbständigen Anschlussberufung;

  • KG, 12.10.2007 - 14 U 179/06

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Entscheidung hinsichtlich der Kosten der

  • BPatG, 08.05.2013 - 4 ZA (pat) 31/12
  • OVG Sachsen, 29.12.2010 - 2 A 355/08

    Familienbezogene Besoldungsleistungen, Vollstreckungsanordnung des BVerfG,

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