Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergeld anzurechnen als Einkommen bei Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bei Prozesskostenhilfe wird Kindergeld als Einkommen gerechnet

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Kindergeld als Einkommen berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    PKH - Kindergeld als Einkommen berücksichtigen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zum Beschluss des BGH vom 26.01.2005, Az.: XII ZB 234/03 (PKH: Kindergeld als Einkommen)" von RA und FAFamR Michael Nickel, original erschienen in: FamRB 2005, 202 - 203.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 2393
  • MDR 2005, 767
  • FamRZ 2005, 605
  • Rpfleger 2005, 444



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06  

    Verfahrensrecht - PKH-Antrag: ALG II als Einkommen?

    Wegen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde allerdings nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, unter II 1; Beschluss vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03, NJW 2005, 2393, unter II 1, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05  

    Familienrecht - Mutwillige Aufgabe von Arbeitsstelle: Abänderungsklage

    Der Beschränkung seiner Dispositionsfreiheit im finanziellen Bereich kann er schließlich durch die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bezüglich der Unterhaltsrückstände entgegenwirken, wozu ihn nach der Rechtsprechung des Senats wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern sogar eine Obliegenheit treffen kann (vgl. hierzu Senatsurteile BGHZ 162, 234 ff. = FamRZ 2005, 605 ff., vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 112/05 - FamRZ 2008, 137 und vom 12. Dezember 2007 - XII ZR 23/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2005 - 5 WF 136/05  

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer Lebensversicherung und von Grundeigentum;

    Kindergeld ist weiteres Einkommen der Partei (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.01.2005, FamRZ 2005, 605), jedoch nur soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.

    Das ihm zustehende Kindergeld in Höhe von 154 EUR wird ihm nur in Höhe von 105 EUR als weiteres Einkommen zugerechnet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.01.2005, FamRZ 2005, 605).

    In dieser Höhe ist ihm das Kindergeld zu belassen und kann nicht als Einkommen des antragstellenden Elternteils berücksichtigt werden (vgl. hierzu auch Nickel, FamRB 2005, 202, 203).

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