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   BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04   

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https://dejure.org/2004,7438
BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04 (https://dejure.org/2004,7438)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 1Z BR 84/04 (https://dejure.org/2004,7438)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 1Z BR 84/04 (https://dejure.org/2004,7438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PStG § 20; ; PStG § 21 Abs. 1; ; PStV § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 20 § 21 Abs. 1; PStV § 25
    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine Eintragung des Kindesvaters ohne Ehenachweis oder Vaterschaftsanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Personenidentität nach dem Beurkundungsgesetz; Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Bedürfnis nach Vollständigkeit des Geburtseintrags und dem Erfordernis der Richtigkeit der Personalien durch Verwendung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 827
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW 1993, 130; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03

    Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04
    Diese Fallgestaltung lag auch der Entscheidung des Senats vom 8.12.2003 (FamRZ 2004, 1394) zugrunde.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04
    Der Senat ist wie das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2004, 233) der Auffassung, dass neben den unproblematischen Angaben von Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie Geschlecht des Kindes und dessen Vornamen jedenfalls auch der Name der Mutter und der Familienname des Kindes einzutragen ist, da andernfalls dem Geburtseintrag keine hinreichende Aussagekraft zukommt.
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04
    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG; BayObLGZ 1995, 238/240).
  • OLG Hamm, 20.01.2021 - 15 W 68/20

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags; Vorlage eines Reisepasses als Mittel

    Zwar können sich hinsichtlich der Beurteilung des Abstammungsverhältnisses auf der Vaterseite dann besondere Schwierigkeiten ergeben, wenn die Identität eines oder beider Elternteil nicht feststeht und die Vaterschaft aus einer - angeblichen - Ehe hergeleitet werden soll (vgl. Senat FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2016 - 3 Wx 87/16

    Eintragung des Vaters eines Kindes im Geburtenregister bei Nichtvorlage der

    Bei der Anerkennung der Vaterschaft gilt dies entsprechend (BayObLG StAZ 2005, 45 [Rdz.13ff.]; Gaatz/Bornhofen, Personenstandsgesetz 3. Aufl., 2014, § 21 Rdz. 58, 59 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben die Vorinstanzen zutreffend ihre internationale Zuständigkeit zur Entscheidung des vorliegenden Falles angenommen (vgl. hierzu BayObLG StAZ 2005, 45ff).

    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).

  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung mehrerer Obergerichte (vgl. BayObLG StAZ 2005, 45; OLG Hamm FamRZ 2005, 128); insoweit kann die Rechtslage zwischenzeitlich als obergerichtlich geklärt gelten (vgl. nunmehr auch § 266 Abs. 1a DA).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05

    Vaterschaftsanerkennung: Identitätsfeststellung ohne gültiges Personaldokument

    Nach Satz 3 kann er die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, soweit dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist (vgl. BayObLG, StAZ 2004, 110; StAZ 2005, 45).
  • AG Berlin-Schöneberg, 10.04.2008 - 70 III 616/07

    D (A), Geburtenbuch, Eintragung, Geburt, Identität ungeklärt, Duldung

    In Fällen, in denen ein bestehender Zweifel erst nach langen Ermittlungen behoben werden kann, ist es regelmäßig vorzuziehen, die Eintragung bald vorzunehmen und gegebenenfalls später eine Berichtigung folgen zu lassen (LG Berlin StAZ 2005, 143, 144; BayObLG, StAZ 2005, 45, 47; Hepting/Gaaz, § 20 PStG, Rdn. 15).

    Dieser Umstand kann jedoch durch einen diesbezüglich erläuternden Zusatz kenntlich gemacht werden (LG Berlin StAZ 2005, 204, 206; BayObLG StAZ 2005, 45, 47).

  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG München, 15.09.2011 - 31 Wx 273/11

    Personenstandssache: Legitimationswirkung eines mit einem einschränkenden Vermerk

    Da vorliegend die Identität der Antragstellerin als Mutter des im Personenstandsregister eingetragenen Kindes weiterhin nicht sicher feststeht, hat es bei dem klarstellenden Zusatz zu verbleiben (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2004, 233; BayObLG StAZ 2005, 45).
  • AG Berlin-Schöneberg, 18.09.2007 - 70 III 810/05

    D (A), Personenstandsrecht, Geburtenbuch, Eintragungen, Identität ungeklärt,

    In Fällen, in denen ein bestehender Zweifel erst nach langen Ermittlungen behoben werden kann, ist es regelmäßig vorzuziehen, die Eintragung bald vorzunehmen und gegebenenfalls später eine Berichtigung folgen zu lassen (LG Berlin StAZ 2005, 143,144; BayObLG, StAZ 2005, 45, 47; Hepting/Gaaz, § 20 PStG, Rdn. 15).
  • AG Berlin-Schöneberg, 18.09.2007 - 70 III C 810/05
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