Rechtsprechung
BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1908b Abs. 1
Entlassung eines Betreuers wegen Unzuverlässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines für die Vermögenssorge zuständigen Betreuers wegen Abrechnungsfehlern; Hinderung an einer geordneten Aktenführung wegen Kuraufenthalts; Strafverfahren gegen den Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung des Betreuers wegen Abrechnungsfehlern
- Judicialis
BGB § 1908b Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b Abs. 1
Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch mehrmonatigen Kuraufenthalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - XVII 462/98
- LG Bayreuth, 24.09.2004 - 43 T 95/04
- BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 931
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02
Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (Senatsbeschlüsse vom 18.12.2002 Az. 3Z BR 200/02 und 16.10.2003 Az. 3Z BR 192/03).Gelingt ihm dies wie hier nicht, so steht der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Entlassung nicht entgegen, da sich die tatsächliche Verwendung der anvertrauten Geldmittel zeitnah durch verstärkte Aufsicht und Weisungen nicht kontrollieren lässt (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 18.12.2002, Az. 3Z BR 200/02).
- BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).
- BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97
Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
- BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154). - BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03
Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen …
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (Senatsbeschlüsse vom 18.12.2002 Az. 3Z BR 200/02 und 16.10.2003 Az. 3Z BR 192/03). - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
Eignung des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4). - BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95
Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen …
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258). - BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
Auszug aus BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen, NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, Seite 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178/180;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
- OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06
Falsche Abrechnungen des Betreuers als Entlassungsgrund
Nach dieser Vorschrift genügt für die Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, wobei es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seiner Vertrauensposition ausreicht, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu begründeten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 931). - OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931;… Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2). - LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21 Zweifel können auch bereits dann vorliegen, wenn gegen den Betreuer ein einschlägiges Strafverfahren anhängig ist und der Sachverhalt noch nicht vollständig ermittelt ist (BayObLG, Beschluss vom 21.12.2004 - 3Z BR 229/04, bei beck-online).
Rechtsprechung
BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Berufsbetreuers im Wege der einstweiligen Anordnung; Anfechtung der Erstbestellung eines Betreuers; Verdacht auf eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis und "Folie á deux"
- Bt-Recht
Auswahl des Betreuers bei Verdacht auf dessen psychische Krankheit
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1897 Abs. 4, Abs. 5; FGG § 69f Abs. 1
Einstweilige Anordnung zur Bestellung eines Berufsbetreuers anstelle der Tochter der Betroffenen bei konkretem Verdacht mangelnder Eignung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landshut - XVII 429/04
- LG Landshut, 07.10.2004 - 60 T 2415/04
- BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 931 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.01.2004 - 3Z BR 257/03
Beschwerdeberechtigung im Rahmen des § 69g Abs. 1 FGG - Auswahl des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
Bei Gefahr im Verzug kann das Vormundschaftsgericht den vorläufigen Betreuer jedoch auch abweichend von § 1897 Abs. 4 und Abs. 5 BGB bestellen (§ 69f Abs. 1 Satz 5 FGG; vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).Das Gericht war auch nicht dazu verpflichtet, nach Wegfall der Voraussetzungen der Gefahr im Verzug den Prüfungsmaßstab für die Auswahl des Betreuers zu ändern (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 111/112).
- BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
c) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 23). - BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 14.01.2005 - 3Z BR 256/04
"Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).