Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2113
BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 (https://dejure.org/2005,2113)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 (https://dejure.org/2005,2113)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2005 - 1 BvR 1986/04 (https://dejure.org/2005,2113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundrechtlicher Schutz des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Elternteils; Gerichtliche Entscheidung Unmöglichkeit der Einigung der Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts; Einbeziehung des Willens und des Wohls des Kindes bei der fachgerichtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 Art. 103 Abs. 1; BGB § 1684
    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Vaters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindeswille beim Umgangsrecht nicht alleine ausschlaggebend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Umgangsrecht - Wie bringt man Kindeswohl und den Willen des Kindes in Einklang?

  • efkir.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Art. 6 II GG
    Beachtung von Kindeswohl und Kindeswille bei Entscheidung über das Umgangsrecht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht - Ausschluss des Umgangsrechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 801
  • FamRZ 2005, 1057
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ).

    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ).

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • OLG Celle, 09.07.2004 - 12 UF 261/03
    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 2004 - 12 UF 261/03 -.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 2004 - 12 UF 261/03 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde wird auf 8.000 Euro festgesetzt (§ 37 Abs. 2 RVG, vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ; 79, 51 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04
    Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Falls hiernach aus Sicht der Gerichte noch Fragen offen geblieben wären, hätten sie dem Kind nach § 50 Abs. 1 FGG einen Verfahrenspfleger bestellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, FamRZ 2005, S. 1057 und vom 26. September 2006 - 1 BvR 1827/06 -, FamRZ 2007, S. 105 ) oder ein Sachverständigengutachten einholen können.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Diesen Willen hätte das Oberlandesgericht durch eine Anhörung des im Entscheidungszeitpunkt fast drei Jahre alten Kindes (vgl. dazuBVerfGE 55, 171 ), zumindest aber durch einen dem Kind nach § 50 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FGG bestellten Verfahrenspfleger in Erfahrung bringen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, FamRZ 2005, S. 1057 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht