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   BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95   

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BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95 (https://dejure.org/2006,1288)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95 (https://dejure.org/2006,1288)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 1 BvR 1351/95 (https://dejure.org/2006,1288)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 33 Abs 5 durch Anwendung der alten Fassung der Tabellen der Barwert-Verordnung bei Durchführung des Versorgungsausgleichs - fehlerhafte Ermittlung des auszugleichenden Ehezeitanteils in einer durch GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 nicht gerechtfertigten ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundrechtes aus Art. 33 Abs. 5 GG und des Halbteilungsgrundsatzes bei Durchführung des Versorgungsausgleiches unter Anwendung der so genannten Barwert-Verordnung nach § 1587a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BGB bei erheblicher Unterbewertung der Betriebsrente einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 4

  • RA Kotz

    BarwertVO - aktuelle Tabelle ist verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der alten Barwert-Verordnung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versorgungsausgleich unter Anwendung der alten Barwert-Verordnung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.6.2006)

    Geschiedene Frauen wurden früher benachteiligt // Versorgungsausgleich war verfassungswidrig

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2177
  • FamRZ 2006, 1002
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Da die Leistungen der Ehegatten, die sie im Rahmen der von ihnen in gemeinsamer Entscheidung getroffenen Arbeits- und Aufgabenzuweisung erbringen, als gleichwertig anzusehen sind (vgl. BVerfGE 105, 1 ), haben beide Ehegatten grundsätzlich auch Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten, das ihnen zu gleichen Teilen zuzuordnen ist.

    Dem entsprechen die gesetzlichen Regelungen über den Versorgungsausgleich (vgl. BVerfGE 105, 1 ).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Der Versorgungsausgleich entspricht der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG, nach der zum Wesen der Ehe die grundsätzlich gleiche Berechtigung beider Partner gehört, die sich auch auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute nach Auflösung der Ehe auswirkt (vgl. BVerfGE 71, 364 ).

    Der Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Anwartschaften und Versorgungsanrechte des Ausgleichsverpflichteten ist durch den aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz der gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 324 ; 71, 364 ).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass sich die hälftige Aufteilung des Versorgungsvermögens, aus der aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgenden gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

    Der Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Anwartschaften und Versorgungsanrechte des Ausgleichsverpflichteten ist durch den aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz der gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 324 ; 71, 364 ).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Der Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG beziehungsweise Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Anwartschaften und Versorgungsanrechte des Ausgleichsverpflichteten ist durch den aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz der gleichen Berechtigung am in der Ehe erworbenen Vermögen gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 66, 324 ; 71, 364 ).

    Demgemäß hat eine gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich die ehezeitbezogenen Versorgungswerte so gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen, dass jeder Ehegatte die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte erhält (vgl. BVerfGE 66, 324 ).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Das Bundesministerium der Justiz hat auf seine Stellungnahme im Verfahren 1 BvR 1275/97 verwiesen, in der es ausführte, dass das Recht des Versorgungsausgleichs in Bezug auf nicht volldynamische Versorgungsanrechte aus Sicht der Bundesregierung der Überarbeitung bedürfe; entsprechende Arbeiten seien aufgenommen.

    Bezüglich der sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgen wird auf die Entscheidung der Ersten Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 2006 in der Sache 1 BvR 1275/97 verwiesen.

  • BGH, 07.02.1990 - XII ZB 55/88

    Wertausgleich für betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden nach Ende der

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, FamRZ 1990, S. 605 f.) ist es zu berücksichtigen, wenn noch im laufenden Erstverfahren, aber nach dem Ehezeitende eine Veränderung des Zeit-Zeit-Verhältnisses in Gestalt der vorzeitigen Beendigung der Betriebszugehörigkeit eintritt.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    In seiner Entscheidung vom 5. September 2001 (Az: XII ZB 121/99, FamRZ 2001, S. 1695) ist der Bundesgerichtshof dieser Kritik gefolgt und hat die Anwendung der Barwert-Verordnung im Kern aus diesem Grunde nur noch für eine Übergangszeit für hinnehmbar erachtet.
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1351/95
    Nur wenn der Versorgungsausgleich wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. BVerfGE 87, 348 ).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung -

    Darauf, ob ein Ehepartner über eigene, seinen Lebensunterhalt schon deckende Einnahmen verfügt, kommt es nicht an (vgl auch zB BVerfG Beschlüsse vom 2.5.2006 - 1 BvR 1275/97 - NJW 2006, 2175 und - 1 BvR 1351/95 - NJW 2006, 2177 mwN) .
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    cc) Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt ist, wenn der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führt (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2006 beanstandet, dass die Barwertfaktoren aus der Barwertverordnung 1984 auf der Grundlage von veralteten Sterbetafeln berechnet worden waren, weil zu geringe Annahmen hinsichtlich der statistischen Lebenserwartung des ausgleichspflichtigen Ehegatten stets eine Unterbewertung des auszugleichenden Anrechts zur Folge haben (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 und FamRZ 2006, 1002, 1003).

  • OLG Hamm, 17.10.2018 - 10 UF 178/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Nur wenn der Versorgungsausgleich aber wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen führt, ist der Halbteilungsgrundsatz gewahrt (vgl. Leitsätze 1a bis 1c des Beschlusses des BVerfG vom 2. Mai 2006 - 1 BvR 1275/97, FamRZ 2006, 1002).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    In diesen Fällen sei zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse eine individuelle Barwertermittlung durch Sachverständigengutachten geboten (BVerfG FamRZ 2006, 1002).
  • BGH, 18.05.2016 - XII ZB 649/14

    Versorgungsausgleich: Einhaltung des Grenzwerts für die externe Teilung bei

    (3) Freilich muss der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führen (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 664/14

    Versorgungsausgleich: Heranziehung des BilMoG-Zinssatzes als

    Freilich muss der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führen (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate eines der Vergleichsanrechte erforderlich sein (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 196/05 - FamRZ 2008, 1147, 1150 f. und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862, 866; vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112, 113 f.; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 a Rdn. 426; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff., dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 248/15

    Versorgungsausgleich: Heranziehung des BilMoG-Zinssatzes als

    c) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Halbteilungsgrundsatz nur dann gewahrt ist, wenn der Versorgungsausgleich "wirklich zu einer gleichen Aufteilung des Erworbenen" führt (BVerfG FamRZ 2006, 1000 und FamRZ 2006, 1002, 1003 mwN).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2006 beanstandet, dass die Barwertfaktoren aus der Barwertverordnung 1984 auf der Grundlage von veralteten Sterbetafeln berechnet worden waren, weil zu geringe Annahmen hinsichtlich der statistischen Lebenserwartung des ausgleichspflichtigen Ehegatten stets eine Unterbewertung des auszugleichenden Anrechts zur Folge haben (BVerfG FamRZ 2006, 1000, 1001 und FamRZ 2006, 1002, 1003).

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate einer der Vergleichsanrechte erforderlich sein (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2005, 112, 113 f.; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 a Rdn. 426; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff., dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und

    Für die Annahme einer Volldynamik wird deshalb ein verhältnismäßig geringerer Abstand als ein Prozentpunkt zur Steigerungsrate einer der Vergleichsanrechte erforderlich sein (Senatsbeschlüsse vom 5. November 2008 - XII ZB 181/05 - FamRZ 2009, 296, 302; vom 5. März 2008 - XII ZB 196/05 -FamRZ 2008, 1147, 1150 f. und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862, 865; vgl. für die Behandlung minderdynamischer Anrechte BVerfG FamRZ 2006, 1002, 1003 ff. , dort als teildynamische Anrechte bezeichnet).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 665/14

    Versorgungsausgleich: Bestimmung des Barwerts der künftigen Leistung aus einer

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97

    Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte

  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10

    Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den

  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 12 UF 207/10

    Berücksichtigung der Zinsen bei externer Teilung von Anrechten in der

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 2 UF 55/13

    Maßgeblicher Abzinsungsfaktor bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • VG Saarlouis, 28.04.2009 - 3 K 92/08

    Rückforderung von Versorgungsbezügen nach Versorgungsausgleich

  • KG, 14.04.2011 - 13 UF 167/08

    Versorgungsausgleichsverfahren: Verzinsung des Ausgleichswertes bei externer

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