Rechtsprechung
BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 1610 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt; Gewährung der Kosten einer weiteren Ausbildung; Merkmal der Einheitlichkeit des Ausbildungsganges; Sachlicher Zusammenhang zwischen einer Maurerlehre und einem Studium der Architektur; Beruhen der ersten Ausbildung auf einer ...
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Ausbildungsunterhalt nur bei "einheitlicher" Berufsausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhaltspflicht der Eltern und Ausbildung des Kindes
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausbildungsunterhalt - Vater muss trotz Ausbildungsverzögerung Studium finanzieren
- streifler.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt: Voraussetzungen der Unterhaltspflicht für eine zweite Berufsausbildung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ausbildungsunterhalt - Kindesunterhalt bei sukzessiven Ausbildungsgängen
Verfahrensgang
- AG Kassel, 27.08.2003 - 511 F 291/03
- OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 2 UF 309/03
- BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2984
- MDR 2006, 1171 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1100
- FamRZ 2007, 424
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97
Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Auch in solchen Fällen haben die Eltern ihre Verpflichtung zur Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung noch nicht in rechter Weise erfüllt und sind im Einzelfall verpflichtet, dem Kind ausnahmsweise eine angemessene zweite Ausbildung zu finanzieren (Senatsurteile vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420 und vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1058 f.).Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (…Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 aaO und vom 14. Juli 1999 aaO).
Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann der Unterhaltsschuldner jedoch Verzögerungen in der Ausbildung des Kindes hinnehmen müssen, die auf ein leichteres, nur vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sind (…Senatsurteile vom 12. Mai 1993 aaO, 1059 und vom 14. Juli 1999 aaO, 421).
Die hinsichtlich der Angemessenheit der weiteren Ausbildung zu stellenden Anforderungen bedürfen deshalb mit zunehmendem Alter des Kindes der besonders sorgfältigen Prüfung (Senatsurteil vom 14. Juli 1999 aaO, 421 f.).
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
In solchen Fällen ist nur dann von einer einheitlichen, von den Eltern zu finanzierenden Berufsausbildung auszugehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde (im Anschluss an die Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320, 321 und vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416, 417 f.).Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsurteil vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416 f. m.w.N.; BGHZ 69, 190, 194 = FamRZ 1977, 629 f.).
Eine solche Vorhersehbarkeit ergibt sich demgegenüber nicht ohne weiteres in den Fällen, in denen ein Kind, nachdem es aufgrund seiner Fähigkeiten und seines Leistungswillens einen Haupt- oder Realschulabschluss erreicht hat, im Anschluss an eine Lehre zunächst durch Wiederaufnahme der schulischen Ausbildung die Fachhochschulreife zu erlangen sucht, um sodann ein Fachhochschulstudium anzuschließen (Senatsurteil vom 30. November 1994 aaO, 417 f. m.w.N.).
Denn wenn sich die schulische Ausbildung (zunächst) auf den Realschulabschluss beschränkt und beim Eintritt in die praktische Ausbildung weder die Absicht besteht, nach deren Abschluss die Fachoberschule zu besuchen und zu studieren, noch sonst nach der erkennbar gewordenen Begabung oder nach der Leistungsbereitschaft und dem Leistungsverhalten des Kindes eine entsprechende Weiterbildung nach Abschluss der Lehre zu erwarten ist, braucht der Unterhaltspflichtige nicht damit zu rechnen, nach dem Abschluss der berufsqualifizierenden praktischen Ausbildung des Kindes zu weiteren Unterhaltsleistungen herangezogen zu werden (Senatsurteil vom 30. November 1994 aaO, 418).
- BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92
Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert deswegen auch dann fort, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Fortführung des Senatsurteils vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1058 f.).Auch in solchen Fällen haben die Eltern ihre Verpflichtung zur Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung noch nicht in rechter Weise erfüllt und sind im Einzelfall verpflichtet, dem Kind ausnahmsweise eine angemessene zweite Ausbildung zu finanzieren (Senatsurteile vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420 und vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1058 f.).
Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann der Unterhaltsschuldner jedoch Verzögerungen in der Ausbildung des Kindes hinnehmen müssen, die auf ein leichteres, nur vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sind (Senatsurteile vom 12. Mai 1993 aaO, 1059 …und vom 14. Juli 1999 aaO, 421).
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
In solchen Fällen ist nur dann von einer einheitlichen, von den Eltern zu finanzierenden Berufsausbildung auszugehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde (im Anschluss an die Senatsurteile vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320, 321 und vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416, 417 f.).In solchen Fällen hat er die einzelnen Ausbildungsabschnitte nur dann als einheitliche, von den Eltern zu finanzierende Berufsausbildung angesehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320, 321).
Dabei kann ebenfalls dahinstehen, ob der Kläger bei Beginn seiner Maurerlehre eine solch gestufte Ausbildung einschließlich des späteren Studiums der Architektur oder jedenfalls des - artverwandten - Studiums zum Bauingenieur angestrebt hatte und ob dieses auch erkennbar geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 aaO).
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
Finanzierung einer Zweitausbildung
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
a) Der Senat hat insoweit ausgeführt, dass die Eltern ihrem Kind ausnahmsweise auch eine zweite Ausbildung finanzieren müssen, wenn sie es in einen unbefriedigenden, seinen Begabungen nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - FamRZ 1991, 322 f. und vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115 f.).Dabei hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, dass die in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen von dem Grundsatz der Verpflichtung zur Finanzierung nur einer Ausbildung keineswegs als abschließender, andere Fallgruppen ausschließender Katalog verstanden werden können (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 aaO, 323).
Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 aaO …und vom 14. Juli 1999 aaO).
- BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80
Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Zwar ist die Frage der beruflichen Eignung eines Kindes grundsätzlich aus der Sicht bei Beginn der Ausbildung und den zu dieser Zeit zutage getretenen persönlichen Anlagen und Neigungen zu beantworten (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 438).Zwar kann ein Kind, das eine seinen Anlagen entsprechende Ausbildung erhalten hatte, von seinen Eltern nicht deswegen die Kosten für eine weitere, bessere Ausbildung beanspruchen, weil die Eltern für die erste Ausbildung keine finanziellen Beiträge geleistet haben (Senatsurteil vom 25. Februar 1981 aaO).
- BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99
Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Er hat es jedoch genügen lassen, dass der Studienabschluss nicht von vornherein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird, weil es gerade der Eigenart des vom herkömmlichen Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist (Senatsurteile BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f. und vom 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99 - FamRZ 2001, 1601 f.).Auch in anderen Fällen als einer gestuften Ausbildung hat der Senat stets betont, dass die Eltern ihrem Kind jedenfalls Unterhalt für eine Berufsausbildung schulden, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält (Senatsurteil vom 23. Mai 2001 aaO, 1601).
- BGH, 15.06.1994 - XII ZR 38/93
Rechtsnatur einer Klage auf Unterhalt nach Vereinbarung eines …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Insbesondere ist dem Kläger unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar, dass er den Dienst nicht früher abgebrochen, sondern erst nach den nicht bestandenen Zwischenprüfungen beendet hat (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 38/93 - NJW 1994, 2362, 2363). - BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
a) Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings von einem festen Unterhaltsbedarf des volljährigen Klägers aus, für den die Eltern anteilig einzustehen haben (Leitlinien der Oberlandesgerichte Ziff. 13.1.1 und 13.1.2;… vgl. auch Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 368 ff., 383 ff.; zur anteiligen Haftung vgl. auch Senatsurteil vom 9. Januar 2002 - XII ZR 34/00 - FamRZ 2002, 815, 816 f.). - BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02
Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt
Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Weil mit der Unterhaltsklage ein auch in die Zukunft fortwirkender Unterhaltstitel begehrt wird, beruht die Festsetzung des geschuldeten Unterhalts auf einer Prognose der künftigen Einkommensverhältnisse (vgl. insoweit Senatsurteil vom 3. November 2004 - XII ZR 120/02 - FamRZ 2005, 101, 102 f.). - BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80
Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums - …
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen - hier: anästhesietechnische Assistentin - Medizinstudium (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 192/16, NJW 2017, 1478; Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 12 und Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN).
Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht bei Ausbildungsbeginn, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird (…Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 12 mwN; Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Da es zu den schützenswerten Belangen des Unterhaltspflichtigen gehört, sich in der eigenen Lebensplanung darauf einstellen zu können, wie lange die Unterhaltslast dauern wird, wird eine Unterhaltspflicht mithin umso weniger in Betracht kommen, je älter der Auszubildende bei Abschluss seiner praktischen Berufsausbildung ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 f.; vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672 und vom 30. November 1994 - XII ZR 215/93 - FamRZ 1995, 416, 417).
- AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11
Ausbildungsunterhalt: Sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor-Abschluss in …
Insofern beinhaltet § 1610 Abs. 2 BGB sowohl ein Recht des Kindes auf eine den Begabungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung (vgl. BGH, NJW 2006, 2984, 2986) - und zwar unabhängig davon, ob ein Bachelor-Abschluss bereits zur Ausübung irgendeines Berufs befähigt - sowie eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung der Kindseltern, die damit einhergehenden finanziellen Belastungen zu tragen (…vgl. Born, in: MüKo, § 1610 Rn. 208, 210 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor …
Der Senat hat diesen Anspruch in seinem Urteil vom 10.7.2007 unter Zugrundelegung der ständigen BGH-Rechtsprechung zu den "Abitur-Lehre-Studium-Fällen" (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 2006, 1100) bejaht.Nach erfolgreichem Abschluss einer angemessenen Ausbildung hat das Kind grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zweite Ausbildung (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100).
Auf deren Beruf und gesellschaftliche Stellung kommt es dabei nicht an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100; FamRZ 2000, 420).
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten …
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen (hier: Banklehre - Lehramtsstudium; im Anschluss an Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN).
Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht von vornherein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird, weil es gerade der Eigenart des vom herkömmlichen Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist (Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Die Eltern müssen sich in ihrer eigenen Lebensplanung in etwa darauf einstellen können, wie lange sie mit einer Unterhaltslast zu rechnen haben (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 f. mwN).
Nichts anderes gilt, wenn die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1102 mwN;… vgl. auch Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 92 ff.).
Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1102 mwN).
Dann aber wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass die Orientierungsphase, binnen derer auch ein auf solche inneren Widerstände gestützter Ausbildungswechsel zu akzeptieren sein kann, ebenfalls längst beendet war (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1103).
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12
Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des …
Zur Höhe dieses Wohnwertes, der beim Kindesunterhalt grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen ist (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1104; vgl. allerdings auch Senatsurteil BGHZ 154, 247, 252 ff. = FamRZ 2003, 1179, 1180 f.), hat der für die Einkommensverhältnisse seines Vaters darlegungs- und beweisbelastete Antragsteller bislang keinen Vortrag gehalten. - OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die …
Dabei ist die Abgrenzung zwischen einer Zweitausbildung und einer Weiterbildung fließend, wie auch die Rechtsprechung zu den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen zeigt (vgl. BGH FamRZ 2006, 1100, 1102 ).Ob dabei ähnlich dem Ausbildungsweg Haupt(Real-)schule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule (dazu BGH FamRZ 2006, 1100, 1101 ) für die Bachelor-Master-Studiengangfolge eine von vorn herein bestehende Absicht auf Fortsetzung der Ausbildung oder eine Abstimmung mit den Eltern gegeben sein muss (vgl. OVG Hamburg FamRZ 2006, 1615 zum Studiengang Sozialökonomie mit den Abschlüssen Diplom I und Diplom II;… so wohl Wohlgemuth in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., Rn. 463), mag wegen des regelmäßig gegebenen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Studiengänge fraglich erscheinen.
- BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06
Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an …
Wesentliche Gesichtspunkte sind auch, wie lange eine Ausbildung dauert und inwieweit die Eltern hierfür aufzukommen hatten (Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1103 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671). - BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05
Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen …
Im Ansatz zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Kläger dem Beklagten dem Grunde nach Ausbildungsunterhalt schuldet, weil dieser noch die allgemeine Schulausbildung absolviert (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 2006 XII ZR 54/04 FamRZ 2006, 1100, 1101). - AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Lehre und einem Studium ist in der …
Wenn das Kind bereits einen Beruf erlernt hat und insbesondere, wenn die Eltern ihrem Kind diese finanziert haben, sind sie grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen ( vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2006 - XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 ff. ). - BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
Um unbillige Härten abzumildern, seien die in der Rechtsprechung des BGH (zB Urteile vom 30.11.1994 - XII ZR 215/93 - NJW 1995, 718 - "mehrstufige Ausbildung" und vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - "Fehleinschätzung der Begabung") anerkannten Ausnahmen zu berücksichtigen, die hier aber nicht vorlägen.Denn nach der Rechtsprechung des BGH müssen Eltern grundsätzlich nicht für die Kosten einer zweiten oder weiteren Ausbildung aufkommen, wenn sie ihre Unterhaltspflicht durch Finanzierung einer begabungsgerechten abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllt haben (BGH Urteil vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984, RdNr 14, 17) .
Dahinter steht der Gedanke, dass die Belange unterhaltspflichtiger Eltern, zB ihre eigene Lebensplanung auf die mutmaßliche Länge etwaiger Unterhaltslasten einzustellen, nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (BGH Beschluss vom 8.3.2017 - XII ZB 192/16 - NJW 2017, 1478, RdNr 14 und Urteil vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984, RdNr 17; zuletzt OLG Stuttgart Beschluss vom 22.11.2018 - 11 UF 159/18 - Juris RdNr 21) .
- OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08
Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel …
- OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener …
- OLG Bremen, 19.10.2021 - 4 UF 59/21
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei den sogenannten …
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
- OLG München, 31.07.2012 - 30 UF 220/12
Kindesunterhalt: Vorrang des Ausbildungsinteresses des Unterhaltspflichtigen vor …
- OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08
Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums; …
- OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
- OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Abbruch eines Studiums, anschließend …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 12 SO 330/20
Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII als Sachleistung für …
- BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R
Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach …
- OLG Oldenburg, 02.01.2018 - 4 UF 135/17
Reichweite des Ausbildungsunterhalts für volljährige Kinder
- OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18
Ausbildungsunterhalt: Ausbildungsgang "Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium"
- OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs
- OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen …
- OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12
Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt …
- OLG Hamm, 12.03.2012 - 4 UF 232/11
Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt für ein fünf Jahre nach dem Abitur …
- OLG Celle, 18.04.2013 - 17 UF 17/13
Zu den Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs bei gestufter Ausbildung und …
- OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15
Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um …
- OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern
- OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
Zweitausbildung; Unterhalt volljähriges Kind; enger zeitlicher und sachlicher …
- OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1557/06
Befristung nachehelichen Unterhalts
- VG Stuttgart, 03.04.2009 - 11 K 4610/08
Ausbildungsförderung: Anrechnung eines Angehörigendarlehens; Voraussetzungen
- AG Beckum, 30.11.2006 - 7 F 151/06
- OLG Nürnberg, 18.12.2018 - 11 UF 1461/16
Befristung nachehelichen Unterhalts
- OLG Koblenz, 28.03.2012 - 13 UF 1081/11
Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch für eine drei Jahre nach Schulabschluss …
- OLG Koblenz, 06.04.2011 - 13 UF 88/11
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei mehrjähriger Unterbrechung einer …
- OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 9 WF 159/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Verzögerung der allgemeinen und/oder …
- OLG Brandenburg, 17.06.2009 - 9 WF 90/09
Ausbildungsunterhalt: Erfolgsaussicht des Anspruchs bei dem Ausbildungsweg …
- OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
Anspruch einer ein 13
- OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07
Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- OLG Brandenburg, 04.04.2017 - 10 WF 19/16
Ausbildungsunterhalt: Anspruch eines volljährigen Kindes auf Finanzierung einer …
- OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14
Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch …
- OLG Nürnberg, 22.06.2023 - 10 UF 1043/22
Ausbildungsunterhalt des volljährigen Kindes - enger sachlicher Zusammenhang …
- LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
- OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 9 UF 108/07
Volljährigenunterhalt: Bemessung des Unterhaltsbedarfs für einem im Haushalt …
- OLG Oldenburg, 15.11.2017 - 4 UF 135/17
Ausbildungsunterhalt
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12
Prozesskostenhilfe für Rechtsstreit wegen Zulassung zum Studium
- VG Berlin, 08.01.2013 - 3 K 296.12
- OLG Köln, 20.04.2010 - 9 U 163/09
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für volljährige Kinder des …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 E 5/17
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 8 AL 132/13
Berufsausbildung - Elternunterhalt - Zweitausbildung
- AG Dortmund, 03.01.2018 - 116 F 5862/16
Unterhaltsanspruch der Tochter auf Finanzierung des Studiums durch die Eltern bei …
- OLG Hamm, 26.03.2012 - 3 WF 114/11
Unterhaltspflicht der Eltern für die Nachholung der Fachoberschulreife und ein …
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 2203/08
- AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht …
- AG Köln, 14.12.2011 - 71 IK 189/11
Voraussetzungen für eine Zustimmungsersetzung gem. § 309 Abs. 1 InsO i.R.v. …
- AG Regensburg, 15.11.2022 - 209 F 748/22
Ausbildung zur Holzbildhauerin und Architekturstudium stehen im sachlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 229/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 13 AS 31/12
- AG Hamburg-Harburg, 02.04.2013 - 630 F 42/13
Bachelor- mit Masterstudiengang bilden eine einheitliche mehrstufige Ausbildung