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   BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01   

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BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01 (https://dejure.org/2005,1510)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - XII ZB 49/01 (https://dejure.org/2005,1510)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - XII ZB 49/01 (https://dejure.org/2005,1510)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die im Rahmen einer rechtlichen Betreuung angefallenen Büroarbeiten; Erzielen einer Entlastung der Staatskasse durch die Einführung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG); Zusätzliche Vergütung ...

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1; ; BGB a.F. § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB a.F. § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; VBVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Zum Aufwendungsersatz des anwaltlichen Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 145
  • MDR 2006, 575
  • FGPrax 2006, 69 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 111
  • Rpfleger 2006, 70
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    aa) Nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 2 Satz 1 BGB ist einem Betreuer, der die Betreuung - wie hier (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 145, 104, 112 f. = FamRZ 2002, 1569, 1571) - als Berufsbetreuer führt, eine Vergütung zu bewilligen.

    In diesem Fall bestimmte sich die Höhe der Vergütung nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 a BGB a.F. i.V. mit § 1 des Berufsvormündervergütungsgesetzes (BVormVG), das für die vom Betreuer auf die konkrete Betreuung verwandte Arbeitszeit feste, nach der Qualifikation des Betreuers gestufte Stundensätze - zuletzt zwischen 18 und 31 EUR - festlegte (zur Bedeutung dieser Stundensätze als Orientierungshilfe für den Vergütungsanspruch des Betreuers gegen den bemittelten Betroffenen vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145, 104, 113 ff. und vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).

    Sofern es für die geltend gemachten Ansprüche auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuung ankommt (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 145, 104, 112 f. und jetzt § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG), kann der Beschluss folglich auch schon für die Zeit vor seiner Wirksamkeit Vergütungsansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz des Betreuers begründen.

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    In diesem Fall bestimmte sich die Höhe der Vergütung nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 a BGB a.F. i.V. mit § 1 des Berufsvormündervergütungsgesetzes (BVormVG), das für die vom Betreuer auf die konkrete Betreuung verwandte Arbeitszeit feste, nach der Qualifikation des Betreuers gestufte Stundensätze - zuletzt zwischen 18 und 31 EUR - festlegte (zur Bedeutung dieser Stundensätze als Orientierungshilfe für den Vergütungsanspruch des Betreuers gegen den bemittelten Betroffenen vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145, 104, 113 ff. und vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).

    Denn die Verbindlichkeit der vom Berufsvormündervergütungsgesetz als Vergütung festgelegten Stundensätze durfte nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Betreuer seinen Aufwand an Sach- und Personalkosten zwar nicht über die Vergütung umlegt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145 aaO und vom 5. Juli 2000 aaO, 1568), wohl aber unbegrenzt als Aufwendungsersatz in Rechnung stellt.

  • OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 15. November 1999 (4 W 15/99 - FamRZ 2000, 555) gehindert.

    Zum Teil wird empfohlen, Tätigkeiten, mit denen der Betreuer eine von ihm angestellte Hilfskraft beauftragt hat, entsprechend den tatsächlich angefallenen Personalkosten als Aufwand in Rechnung zu stellen (Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 53 f.; Erman/Holzhauer BGB 11. Aufl. § 1835 Rdn. 9 [abweichend von der Vorauflage]; OLG Bremen FamRZ 2000, 555, 556, von dessen Entscheidung das vorlegende BayObLG abweichen will und das unter Hinweis auf BAT VI b einen Stundensatz der Bürokraft von 45 DM für angemessen erachtet; zustimmend Sonnenfeld, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 220 b).

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
  • LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Die Gegenmeinung weist darauf hin, dass die Vergütung auch schon auf der Grundlage des bis Ende 1998 geltenden Rechts die Kosten für das Büropersonal eingeschlossen habe und diese Kosten deshalb auch nach dem hier anwendbaren Recht für die Zeit bis Juni 2005 nicht gesondert in Rechnung gestellt werden konnten (LG Koblenz FamRZ 2002, 638; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1835 Rdn. 10; Soergel/Zimmermann aaO; einschränkend MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1835 Rdn. 14; wohl auch Dodegge aaO Rdn. 17 mit Fußn. 44; differenzierend Zimmermann FamRZ 1998, 521, 526).
  • OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz darf nicht durch die Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen honoriert werden (OLG Frankfurt BtPrax 2002, 170; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Im Hinblick darauf war bei adäquater technischer Ausstattung Büropersonal entbehrlich und jedenfalls eine anwaltsähnliche Kanzlei nicht erforderlich (BVerfGE FamRZ 2000, 345, 348).
  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    Die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Vergütungssätze entsprächen auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien (BVerfGE FamRZ 2000, 729 und 2000, 1277).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
    An diese Auffassung ist der Senat - soweit die Zulassung der Vorlage in Frage steht - gebunden (Senatsbeschluss BGHZ 121, 305, 308 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01

    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Zugleich soll im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten rechtzeitig feststehen, ob und welche Ansprüche dem Betreuer aus der Betreuung erwachsen und welche Lasten mit der Bestellung dieses Betreuers für den Betroffenen oder die Staatskasse verbunden sind (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114; vgl. BT-Drucks. 13/10331 S. 27).

    Damit wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Gericht die Feststellung der Berufsmäßigkeit - der für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers konstitutive Wirkung zukommt (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114) - bereits bei der Bestellung trifft (BT-Drucks. 16/6308 S. 268).

    Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Beschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).

    In einem solchen Fall wirkt die Feststellung auf den Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung zurück (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).

  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 57/13

    Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers für einen mittellosen,

    Diese Erwägung trägt jedenfalls im zu entscheidenden Fall bereits deswegen nicht, weil es an der für den Vergütungsanspruch gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB konstitutiven Feststellung fehlt, dass die Ergänzungspflegschaft berufsmäßig geführt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114), und mithin eine Abrechnung auf Stundenbasis nicht in Betracht kam.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Zugleich soll im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten rechtzeitig feststehen, ob und welche Ansprüche dem Betreuer aus der Betreuung erwachsen und welche Lasten mit der Bestellung dieses Betreuers für den Betroffenen oder die Staatskasse verbunden sind (Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - juris und vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114; vgl. auch BT-Drucks. 13/10331 S. 27).

    Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Beschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13

    Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche

    Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Ergänzungspfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, kann auch in Altfällen, in denen das Bestellungsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist, nur im Bestellungsverfahren selbst und nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren getroffen werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014, XII ZB 354/13, juris und vom 9. November 2005, XII ZB 49/01, FamRZ 2006, 111).

    Daraus folgt auch, dass der Feststellung der Berufsmäßigkeit für den Vergütungsanspruch eines Berufspflegers eine konstitutive Bedeutung zukommt (grundlegend Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).

    Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestellungsbeschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - juris Rn. 15 f. mwN und vom 9. November 2006 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).

    Indessen bleibt es nach den Maßgaben der im Jahr 2005 hierzu grundlegend ergangenen Senatsentscheidung (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114) auch unter der Geltung des alten Rechtszustands dabei, dass der im Bestellungsbeschluss getroffenen oder unterbliebenen Feststellung der Berufsmäßigkeit sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht eine konstitutive Bedeutung für den Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers zukommt und dass die Frage nach der Berufsmäßigkeit der Führung der Ergänzungspflegschaft im eigentlichen Bestellungsverfahren zu klären ist, welches bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umgreifen kann.

  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17

    Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen,

    Daraus folgt auch, dass der Feststellung der Berufsmäßigkeit für den Vergütungsanspruch eines Berufspflegers eine konstitutive Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 190/13

    Vergütung des Umgangspflegers: Nachträgliche Feststellung einer berufsmäßigen

    Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestellungsbeschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - FamRZ 2014, 468 Rn. 15 f. und vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01 - FamRZ 2006, 111, 114).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00

    Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und

    Nachdem der Antragsteller hiergegen die vom Landgericht zugelassene sofortige weitere Beschwerde unter dem 06. Dezember 2000 eingelegt hatte, setzte der Senat das Verfahren zunächst mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten aus, bis der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. November 2005 -Az. XII ZB 49/01- (MDR 2006, 575) über die Vorlage des BayObLG vom 07. Februar 2001 (FamRZ 2001, 653) gegen den bereits zitierten Beschluss des OLG Bremen entschieden hatte.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09. November 2005 (a. a. O.) näher ausgeführt hat, war für die vor dem Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsänderungsgesetzes vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073) zum 01. Juli 2005 geltende Rechtslage umstritten, ob dem Betreuer die Kosten für eine in seinem eigenen Büro beschäftigte Arbeitskraft als Aufwendungsersatz zusätzlich zu der ihm bewilligten Vergütung zu erstatten waren (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Bremen und BayObLG jeweils a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 27.06.2013 - 3 Wx 5/13

    Vergütung des Nachlasspflegers: Geringerer Stundensatz für anwaltlichen

    Es gibt keinen zusätzlichen Ansatz für solche Mitarbeiterstunden (die, wenn man dies anders sehen würde, ohnehin nur mit einem wesentlich geringeren Stundensatz angesetzt werden könnten), vielmehr gehen die Mitarbeiterstunden zu Lasten des Gewinns des Anwalts (Zimmermann, a.a.O., S. 401; vgl. auch BGH Rpfleger 2006, 70 ff).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Daraus folgt, dass gemäß § 4 Abs. 2 VBVG auch im Ausnahmefall anfallende Kosten wie Dolmetscherkosten mit der Pauschalierung abgegolten werden sollen (vgl. dazu auch BGH MDR 2006, 575; Klein/Pammler in: jurisPK-BGB, 3. Aufl., § 1835 Rn 27ff., 33).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    (3) Der Senat hat in seinen bisherigen Entscheidungen auch die Bemessung des Stundensatzes für die qualifizierte Bürotätigkeit von Hilfskräften mit 75 DM netto für die Zeit bis zum Inkrafttreten des (Ersten) Betreuungsänderungsgesetzes am 1.1.1999 als ermessensfehlerfrei gebilligt (Senat, KG-Report 2001, 297; Beschluss vom 20.11.2001 - 1 W 275/00) und es ebenfalls für geboten erachtet, diesen Satz ab 1.1.1999 zu reduzieren, und zwar im Rahmen des vorzunehmenden Härteausgleichs entsprechend § 1 Abs. 3 BVormVG um 20 % auf 60 DM netto (Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 355/02; vgl. auch BGH, Rpfleger 2006, 70ff, der nach der Rechtslage bis zum 30.6.2005 außerhalb des Härteausgleichs einen Betrag zwischen 35 DM und 45 DM netto pro Stunde als Aufwendungsersatz für die Tätigkeit von Hilfskräften eines Anwalts für angemessen hält).
  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

  • LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der

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