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Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06   

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https://dejure.org/2006,6126
OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2006 - 33 Wx 41/06 (https://dejure.org/2006,6126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Unterbringung bei fortschreitender Demenz

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein aufgrund vermutetem Antrieb zum unbeaufsichtigten Verlassen des Heimes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Demenz?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschlossene Unterbringung einer an zunehmender Demenz leidender Person durch einen Betreuer; Hohe Wahrscheinlichkeit der Selbstgefährdung der betroffenen Person bei fortwährender Unterbringung in einem Heim; Erforderlicher Geisteszustand für eine freiheitsentziehende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Art. 19 Abs. 4 GG gibt keinen Anspruch auf eine weitere Instanz (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163/2164; st.Rspr.).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigen Gründen angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1795; BayObLGZ 1999, 24 = FamRZ 1999, 794).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist (BT-Drucks. 11/4528 S. 146; BayObLG FamRZ 1993, 998; OLG München BtPrax 2006, 105; MünchKomm/Schwab BGB 5. Aufl. § 1906 Rdn. 16; Staudinger/Bienwald BGB (2006) § 1906 Rdn. 23).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem

    Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5961
OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2006 - 15 W 355/05 (https://dejure.org/2006,5961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung für eine Betreuertätigkeit nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung als Gegenstand eines Festsetzungsverfahrens; Fortsetzen der Tätigkeit eines Berufsbetreuers nach dem Ablauf einer für diesen vorläufig eingerichteten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1299
  • FGPrax 2006, 161
  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 16 Wx 246/01

    Keine Betreuervergütung für Tätigkeiten nach Beendigung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05
    Die Übernahme der gegen den Betroffenen gerichteten Ansprüche des Berufsbetreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz durch die Staatskasse (hier auf der Grundlage der §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB a.F.) ist eine staatliche Sozialleistung für den mittellosen Betroffenen (vgl. BVerfG NJW 1980, 2179, 2181), die notwendig an bestimmte formale Voraussetzungen geknüpft sein muss.
  • LG Kassel, 16.12.2009 - 3 T 604/09

    Betreuervergütung: Rechtswidrige rückwirkende Bestellung eines Berufsbetreuers

    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05).
  • LG Kassel, 24.09.2009 - 3 T 604/09
    Bei der Bestellung eines Betreuers handelt es sich um eine rechtsgestaltende Entscheidung, die weder mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben (hierzu BayObLG, Beschluss vom 04.06.2003 - 3Z BR 81/03 ) noch mit rückwirkender Kraft begründet werden kann (so OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - 15 W 355/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3021
OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06 (https://dejure.org/2006,3021)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.03.2006 - 9 W 112/06 (https://dejure.org/2006,3021)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. März 2006 - 9 W 112/06 (https://dejure.org/2006,3021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 24 Abs. 3, 29a FGG
    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen Gesetzwidrigkeit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Bereich einer Gehörsverletzung; Allgemeine Anforderungen an die Gültigkeit von Rechtsbehelfen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 24 Abs. 3, 29a FGG
    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    FGG: Fehlervermeidung - Keine außerordentliche Beschwerde in FGG-Verfahren

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Außerordentliche Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1065
  • FGPrax 2006, 115
  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 30.4.2003, Az. 1 PBvU 1/02 = NJW 2003, 1924ff., und 7.10.2003, Az. 1 BvR 10/99 = NJW 2003, 3687ff.) nach Inkrafttreten des § 29a FGG auch außerhalb des dort geregelten Bereichs der Gehörsverletzung kein Raum mehr.

    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.

    Das Bundesverfassungsgericht, das sich in seinen Beschlüssen vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) eingehend mit der Problematik auseinandergesetzt hat, hält jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen zurecht allein den Gesetzgeber zur abschließenden Ausgestaltung des Rechtsschutzsystems für autorisiert.

    Dabei hat es betont, dass solche am Gesetz vorbei geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe den Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924, 1928; BVerfG NJW 2003, 3687, 3688).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 30.4.2003, Az. 1 PBvU 1/02 = NJW 2003, 1924ff., und 7.10.2003, Az. 1 BvR 10/99 = NJW 2003, 3687ff.) nach Inkrafttreten des § 29a FGG auch außerhalb des dort geregelten Bereichs der Gehörsverletzung kein Raum mehr.

    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.

    Das Bundesverfassungsgericht, das sich in seinen Beschlüssen vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) eingehend mit der Problematik auseinandergesetzt hat, hält jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen zurecht allein den Gesetzgeber zur abschließenden Ausgestaltung des Rechtsschutzsystems für autorisiert.

    Dabei hat es betont, dass solche am Gesetz vorbei geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe den Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924, 1928; BVerfG NJW 2003, 3687, 3688).

  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.
  • OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    a) Nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine selbstständige Anfechtbarkeit einer auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 FGG vom Beschwerdegericht erlassenen einstweiligen Anordnung nicht gegeben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1149; NJW 1993, 2040; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG.
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    b) Auch für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 109, 41, 43; 130, 97, 99; ThürOLG FGPRax 2000, 251; BayObLG FGPrax 1999, 160) für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924ff.) und 7.10.2003 (NJW 2003, 3687ff.) sowie dem Inkrafttreten des § 29a FGG am 1.1.2005 kein Raum mehr.
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    a) Nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine selbstständige Anfechtbarkeit einer auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 FGG vom Beschwerdegericht erlassenen einstweiligen Anordnung nicht gegeben (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1149; NJW 1993, 2040; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG.
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

    Auszug aus OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03

    Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Betreuungsrecht

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06

    Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

    b) Zudem ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein "außerordentliches" Rechtsmittel zu einem höheren Gericht - z.B. wenn der Instanzenweg erschöpft ist - nicht möglich, selbst wenn die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstößt oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig ist (OLG Thüringen FGPrax 2006, 115 f; KG FamRZ 2005, 918, 919; für den Geltungsbereich der ZPO vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14, 18 f. = FamRZ 2004, 1191, 1199 und vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04 - FamRZ 2005, 191, 192).
  • OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche

    b) Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 29a FGG ist aber auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein anderweitiges außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen, soweit gerügt wird, dass die Endentscheidung gegen Verfahrensgrundrechte verstoße oder aus einem anderen Grund greifbar gesetzeswidrig sei (BGH FamRZ 2007, 1315; OLG Jena FGPrax 2006, 115; KG FamRZ 2005, 918; Knittel aaO).
  • OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07

    Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für

    Zwar ist nach Einführung der Vorschrift des § 29 a FGG durch das Anhörungsrügegesetz vom 9. Dezember 2004 fraglich, ob neben dem Rechtsmittel nach § 29 a FGG für eine außerordentliche Beschwerde noch Raum ist (vgl. hierzu Thür.OLG FamRZ 2006, 1228; OLG München [31. Zivilsenat] FGPrax 2006, 175; OLG München [33. Zivilsenat] FamRZ 2006, 896 und OLG München [34. Zivilsenat] vom 19. Juni 2006 a.a.O.).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Nach der Neuregelung des prozessualen Beschwerderechts und insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924) und vom 7.10.2003 (NJW 2003, 3687) und den daraufhin vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen (§ 321a ZPO, § 29a FGG) ist für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, kein Raum mehr; das gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH vom 8.5.2006 - II ZB 10/05, betreffend den Auskunftsanspruch nach § 51a GmbHG; OLG Thüringen Rpfleger 2006, 400; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245; ebenso schon zuvor BayObLG MDR 2003, 410; OLG Köln OLGR 2003, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 75; KG FGPrax 2005, 66; ferner für den Zivilprozess BGH NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2224, 2224/2225; MDR 2005, 46; FamRZ 2006, 695; weitere umfangreiche Nachweise bei Zöller/Heßler ZPO 27. Aufl. vor § 567 Rn. 7).
  • OLG München, 22.02.2008 - 31 Wx 79/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Nachholung einer in der Beschwerdeinstanz

    c) Für die Zulassung einer außerordentlichen Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Inkrafttreten des § 29 a FGG auch außerhalb des dort geregelten Bereichs der Gehörsverletzung kein Raum mehr (OLG Thüringen Rpfleger 2006, 400 m.w.N.).
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 74/07

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im Verfahren über

    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • KG, 13.02.2007 - 1 W 74/07

    Kostenverfahren: Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen

    Zwischenzeitlich wird die Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde von der Rechtsprechung überwiegend verneint (BFH, NJW 2006, 861; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 B 9/05 -, Juris; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 5 B 92/05, Juris; BAG, NJW 2005, 3231, 3232; OLG München, FGPrax 2006, 109; OLG Jena, FGPrax 2006, 115; OLG Hamm, FGPrax 2006, 154, 155; a.A. OLG München, FGPrax 2005, 278).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2008 - 20 W 431/07

    Anerkennung einer russischen Adoption

    8 Allerdings erscheint fraglich, ob von der Statthaftigkeit dieses Rechtsbehelfes nach der Einführung des § 321a ZPO mit dem ZivilprozeßreformG und der Vorschrift des § 29 a FGG durch das Anhörungsrügegesetz vom 9. Dezember 2004 überhaupt noch ausgegangen werden kann (vgl. hierzu Thür. OLG FamRZ 2006, 1228; OLG München FGPrax 2006, 175; KG FamRZ 2005, 918; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2004, 75; BGH NJW-RR 2007, 1295; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 19 Rn. 39; Jansen/Briesemeister, FGG, a.a.O., Vor § 19 Rn. 30).
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Rechtsprechung
   KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5037
KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
KG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
KG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 W 71/06 (https://dejure.org/2006,5037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht; Beschränkung der Akteneinsicht im Betreuungsverfahren; Rechtsmittel der Beschwerde gegen Verfügungen des Gerichts erster Instanz; Versagung der Akteneinsicht als Verfügung des Gerichts erster Instanz; Persönliche Einsicht ...

  • Bt-Recht

    Einsicht in Akten und in Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 159
  • FamRZ 2006, 1228 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.10.2005 - 1 W 162/05

    Scheidungsverfahren: Fehlende Beschwerdebefugnis eines Ehegatten für Beschwerde

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).

    Dieser Auffassung hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (Senat, FGPrax 2006, 18; anders noch Senat, Rpfleger 1960, 375 m. kritischer Anm. von Keidel, Rpfleger 1960, 358 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).

    Nach dieser Vorschrift kann in einem Betreuungsverfahren die Bekanntmachung von ärztlichen Gutachten ebenso wie die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 2 FGG) dann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 und Rpfleger 1979, 422; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., FGG § 68b Rdnr. 90).

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Nach dieser Vorschrift kann in einem Betreuungsverfahren die Bekanntmachung von ärztlichen Gutachten ebenso wie die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 68 Abs. 2 FGG) dann unterbleiben, wenn nach ärztlichem Gutachten hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu besorgen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; BayObLG, FamRZ 1994, 1059 und Rpfleger 1979, 422; Bienwald, Betreuungsrecht, 4. Aufl., FGG § 68b Rdnr. 90).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    In diesem Fall ist das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 FGG sicherzustellen (BayObLG, FamRZ 1993, 1489).
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 403/99
    Auszug aus KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
    Es ist in der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur anerkannt, dass gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 1 FGG die Erstbeschwerde gegeben ist (Senat, FGPrax 2006, 18; BayObLG, FamRZ 2001, 1246; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 25; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 18).
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