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   BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04   

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https://dejure.org/2005,11266
BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04 (https://dejure.org/2005,11266)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 1Z BR 116/04 (https://dejure.org/2005,11266)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 1Z BR 116/04 (https://dejure.org/2005,11266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 31; ; ZPO § 148; ; ZPO § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 31; ZPO § 148 § 252
    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit im Geschäftswertfestsetzungsverfahren; Zwischenentscheidung des Landgerichts in einem Geschäftswertfestsetzungsverfahren als Entscheidung in erster Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04
    Im Übrigen entspricht eine solche Handhabung dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von ZPO-Vorschriften erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283).
  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04
    Deshalb ist auch die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren als Erstbeschwerde anzusehen (st. Rspr., BayObLGZ 2003, 87; BayObLG Beschluss vom 26.11.2003 AZ. 3Z BR 206/03; vgl. nunmehr auch Rohs/Wedewer/Waldner KostO § 31 Rn. 23 mwN. zum Streitstand).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03

    Rechtsmittel bei Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens gemäß § 335a HGB

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04
    Im Übrigen entspricht eine solche Handhabung dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von ZPO-Vorschriften erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04
    Deshalb ist auch die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren als Erstbeschwerde anzusehen (st. Rspr., BayObLGZ 2003, 87; BayObLG Beschluss vom 26.11.2003 AZ. 3Z BR 206/03; vgl. nunmehr auch Rohs/Wedewer/Waldner KostO § 31 Rn. 23 mwN. zum Streitstand).
  • OLG München, 14.03.2007 - 31 Wx 7/07

    Sofortige Beschwerde gegen Aussetzung des Spruchverfahrens bei Vorgreiflichkeit

    Eine solche Handhabung entspricht dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; für die Kostenbeschwerde: BayObLG FamRZ 2006, 137).

    Eine solche ist zu bejahen, wenn die das Verfahren beendende Entscheidung ganz oder teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet, und wenn die Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2006, 137; OLG Düsseldorf AG 1995, 467/468; Wittgens, Das Spruchverfahrensgesetz S. 233).

    Vom Beschwerdegericht kann die Ausübung des Ermessens nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich auf die Einhaltung der Grenzen des Ermessens und Ermessensfehlgebrauch (BGH MDR 2006, 704, BayObLG FamRZ 2006, 137; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 252 Rn. 3).

    Diese Einschränkung des Prüfungsumfangs gilt auch in Verfahren, in welchen §§ 148, 252 ZPO nur entsprechend angewendet werden (vgl. BayObLG FamRZ 2006, 137; a. A.: OLG Düsseldorf AG 1995, 467/468).

  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    In Ermangelung von Sondervorschriften kann die in § 148 ZPO enthaltene Regelung entsprechend herangezogen werden (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1967, 1761; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283; BayObLG FamRZ 2006, 137).
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