Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versorgungsausgleich: Anspruchsverwirkung eines Selbstständigen mangels eigener Altersvorsorge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs; Anwendungsbereich des § 1587c BGB; Bedingungen für die Verpflichtung des Anspruchsinhabers eines Versorgungsausgleichs zu einer Beitragszahlung gemäß gem. ...
- Judicialis
BGB § 1587c
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587c
Zur Verwirkung des Versorgungsausgleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ohne Altersvorsorge kein Versorgungsausgleich?
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 24.09.2004 - 3 F 216/98
- OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 1352
- FamRZ 2006, 1457
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94
Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
Dabei besteht Einigkeit, dass der Verpflichtete nicht überwiegende Teile eines ihm gebührenden Zugewinns oder eines sonstigen ihm nach der Auseinandersetzung verbliebenen Vermögens aufgeben muss (BGH FamRZ 1997, 166,169 m.N.).Der Antragsgegner wäre dagegen auch für den Fall des Todes der Antragstellerin gesichert, weil die betriebliche Altersversorgung eine Witwerrente vorsieht und damit gegebenenfalls der verlängerte schuldrechtliche Versorgungsausgleich zum Tragen kommt (vgl. BGH, FamRZ 1997, 166).
- OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 2 UF 107/02
Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen ausländischen Ehegatten: Von einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB kann jedoch auch gerechtfertigt sein, wenn ein Selbstständiger es unterlässt, Altersvorsorge zu betreiben und dies als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (…vgl. Palandt/Brudermüller, BGB 65. Aufl., § 1587c Rdn 23; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 463, 465). - BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96
Begriff der groben Unbilligkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich zum Beispiel nicht bereits dann, wenn der Berechtigte auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen ist, sondern erst dann, wenn sich ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten ergäbe und der Verpflichtete auf seine Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 1999, 714,715).
- OLG Naumburg, 18.08.2008 - 8 UF 102/08
Keine grobe Unbilligkeit wegen Ausübung des Kapitalwahlrechts einer …
Dies kann nur dann der Fall sein, wenn im Verhalten des Anrechtsinhabers ein illoyaler und zumindest grob leichtfertiger Verzicht auf eine eigene Altersversorgung zu erblicken wäre (OLG Karlsruhe FamRZ 04, 463; das. FamRZ 06, 1457).Diese wäre nur anzunehmen, wenn im Verhalten des Antragsgegners ein illoyaler und zumindest grob leichtfertiger Verzicht auf eine eigene Altersvorsorge zu erblicken wäre (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 463 und FamRZ 2006, 1457).
Die Gegenüberstellung der Einkünfte von Antragstellerin und Antragsgegner im Zeitraum von 1993 bis 2001 erhellt allerdings, dass - mit Ausnahme der Jahre 1993, 1994 und 1999 - stets die Antragstellerin höhere Einkünfte als der Antragsgegner erzielt hat, was gegen die Annahme eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts zum Nachteil der Antragstellerin bei Durchführung des Versorgungsausgleichs spricht (…vgl. PWW/Rehme, BGB, 3. Aufl., § 1587c Rn 6; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1457).
- OLG Zweibrücken, 07.03.2016 - 2 UF 5/16
Versorgungsausgleichsverfahren: Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober …
Die von einem Selbstständigen unterlassene Altersvorsorge rechtfertigt nur dann einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn das Unterlassen als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (OLG Karlsruhe vom 4. April 2006 - 2 UF 267/04, zit. n. Juris;… Palandt/Brudermüller, BGB 75. Aufl. § 27 VErsAusglG Rdn. 20, jew. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 15.07.2008 - 9 UF 37/08
Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen angleichungsdynamischer und …
Allein der Umstand, dass der Antragsgegner während der Zeit seiner Selbständigkeit eine Altersvorsorge unterlassen hat, rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleiches nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn dieses Unterlassen als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (KG, FUR 2006, 317; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1457). - KG, 23.12.2021 - 16 UF 1101/20
Ehescheidung: Grobe Unbilligkeit der uneingeschränkte Durchführung des …
(i) Allgemeiner Auffassung zufolge ist eine uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbarer, illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätssicherung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm das unschwer möglich gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. August 2011 - 17 UF 145/11, FamRZ 2012, 311 [LS 1]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. April 2006 - 2 UF 267/04, FamRZ 2006, 1457 [bei juris Rz. 22] sowie u.a. Palandt/Siede, BGB [80. Aufl. 2021], § 27 VersAusglG Rn. 20, 24; Nomoskommentar BGB/Götsche [4. Aufl. 2021], § 27 VersAusglG Rn. 37, 55; Hauß/Bührer, Versorgungsausgleich du Verfahren in der Praxis [2. Aufl. 2014], Rn. 564; alle m. zahlr.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Ausgleich des Versorgungsausgleiches von Rentenanwartschaften wegen grober Unbilligkeit nach § 1587c Nr. 1 BGB
- Judicialis
BGB § 1587 c Nr. 1
- rewis.io
- RA Kotz
Versorgungsausgleich - Ausschluss wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 1587c Nr. 1
Kein Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit - Finanzierung des Studiums des Ehepartners - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- streifler.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen grober Unbilligkeit
Verfahrensgang
- AG Hattingen, 30.08.2005 - 9 F 40/05
- OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1457
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 807/81
Prüfungskompetenz des weiteren Beschwerdegerichts
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217). - BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 159/87
Weitere Beschwerde der Ehefrau gegen Durchführung des Versorgungsausgleichs …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217). - BGH, 24.03.2004 - XII ZB 27/99
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei Absolvierung …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217).
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Der Zweck des Versorgungsausgleichs besteht in erster Linie in der Verbesserung der sozialen Lage des Ehegatten, der wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen in seiner beruflichen Entfaltung auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat (BGHZ 74, 38, 42 ff.). - BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 112/85
Versorgungsausgleich - Unterhalt durch einen Ehepartner - Studium - Mitarbeit zum …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217). - BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 147/86
Anwendung der Härteklausel zu Gunsten des erwerbstätigen Ehegatten
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217).