Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04   

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https://dejure.org/2006,4199
OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04 (https://dejure.org/2006,4199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.2006 - 2 UF 267/04 (https://dejure.org/2006,4199)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 2006 - 2 UF 267/04 (https://dejure.org/2006,4199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Anspruchsverwirkung eines Selbstständigen mangels eigener Altersvorsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen des Ausschlusses eines Versorgungsausgleichs; Anwendungsbereich des § 1587c BGB; Bedingungen für die Verpflichtung des Anspruchsinhabers eines Versorgungsausgleichs zu einer Beitragszahlung gemäß gem. ...

  • Judicialis

    BGB § 1587c

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ohne Altersvorsorge kein Versorgungsausgleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1352
  • FamRZ 2006, 1457
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
    Dabei besteht Einigkeit, dass der Verpflichtete nicht überwiegende Teile eines ihm gebührenden Zugewinns oder eines sonstigen ihm nach der Auseinandersetzung verbliebenen Vermögens aufgeben muss (BGH FamRZ 1997, 166,169 m.N.).

    Der Antragsgegner wäre dagegen auch für den Fall des Todes der Antragstellerin gesichert, weil die betriebliche Altersversorgung eine Witwerrente vorsieht und damit gegebenenfalls der verlängerte schuldrechtliche Versorgungsausgleich zum Tragen kommt (vgl. BGH, FamRZ 1997, 166).

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 2 UF 107/02

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen ausländischen Ehegatten: Von einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
    Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB kann jedoch auch gerechtfertigt sein, wenn ein Selbstständiger es unterlässt, Altersvorsorge zu betreiben und dies als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB 65. Aufl., § 1587c Rdn 23; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 463, 465).
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2006 - 2 UF 267/04
    Eine grobe Unbilligkeit ergibt sich zum Beispiel nicht bereits dann, wenn der Berechtigte auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen ist, sondern erst dann, wenn sich ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten ergäbe und der Verpflichtete auf seine Versorgungsanrechte dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 1999, 714,715).
  • OLG Naumburg, 18.08.2008 - 8 UF 102/08

    Keine grobe Unbilligkeit wegen Ausübung des Kapitalwahlrechts einer

    Dies kann nur dann der Fall sein, wenn im Verhalten des Anrechtsinhabers ein illoyaler und zumindest grob leichtfertiger Verzicht auf eine eigene Altersversorgung zu erblicken wäre (OLG Karlsruhe FamRZ 04, 463; das. FamRZ 06, 1457).

    Diese wäre nur anzunehmen, wenn im Verhalten des Antragsgegners ein illoyaler und zumindest grob leichtfertiger Verzicht auf eine eigene Altersvorsorge zu erblicken wäre (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 463 und FamRZ 2006, 1457).

    Die Gegenüberstellung der Einkünfte von Antragstellerin und Antragsgegner im Zeitraum von 1993 bis 2001 erhellt allerdings, dass - mit Ausnahme der Jahre 1993, 1994 und 1999 - stets die Antragstellerin höhere Einkünfte als der Antragsgegner erzielt hat, was gegen die Annahme eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts zum Nachteil der Antragstellerin bei Durchführung des Versorgungsausgleichs spricht (vgl. PWW/Rehme, BGB, 3. Aufl., § 1587c Rn 6; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1457).

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2016 - 2 UF 5/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober

    Die von einem Selbstständigen unterlassene Altersvorsorge rechtfertigt nur dann einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn das Unterlassen als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (OLG Karlsruhe vom 4. April 2006 - 2 UF 267/04, zit. n. Juris; Palandt/Brudermüller, BGB 75. Aufl. § 27 VErsAusglG Rdn. 20, jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2008 - 9 UF 37/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen angleichungsdynamischer und

    Allein der Umstand, dass der Antragsgegner während der Zeit seiner Selbständigkeit eine Altersvorsorge unterlassen hat, rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleiches nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn dieses Unterlassen als illoyal und grob leichtfertig zu bewerten ist (KG, FUR 2006, 317; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1457).
  • KG, 23.12.2021 - 16 UF 1101/20

    Ehescheidung: Grobe Unbilligkeit der uneingeschränkte Durchführung des

    (i) Allgemeiner Auffassung zufolge ist eine uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbarer, illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätssicherung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm das unschwer möglich gewesen wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. August 2011 - 17 UF 145/11, FamRZ 2012, 311 [LS 1]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. April 2006 - 2 UF 267/04, FamRZ 2006, 1457 [bei juris Rz. 22] sowie u.a. Palandt/Siede, BGB [80. Aufl. 2021], § 27 VersAusglG Rn. 20, 24; Nomoskommentar BGB/Götsche [4. Aufl. 2021], § 27 VersAusglG Rn. 37, 55; Hauß/Bührer, Versorgungsausgleich du Verfahren in der Praxis [2. Aufl. 2014], Rn. 564; alle m. zahlr.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05   

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https://dejure.org/2006,4007
OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05 (https://dejure.org/2006,4007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2006 - 2 UF 382/05 (https://dejure.org/2006,4007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 2 UF 382/05 (https://dejure.org/2006,4007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich des Versorgungsausgleiches von Rentenanwartschaften wegen grober Unbilligkeit nach § 1587c Nr. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Versorgungsausgleich - Ausschluss wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1
    Kein Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit - Finanzierung des Studiums des Ehepartners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen grober Unbilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
    Der Zweck des Versorgungsausgleichs besteht in erster Linie in der Verbesserung der sozialen Lage des Ehegatten, der wegen in der Ehe übernommener anderer Aufgaben Einschränkungen in seiner beruflichen Entfaltung auf sich genommen und dadurch ehebedingte Nachteile in seiner versorgungsrechtlichen Lage erlitten hat (BGHZ 74, 38, 42 ff.).
  • BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 112/85

    Versorgungsausgleich - Unterhalt durch einen Ehepartner - Studium - Mitarbeit zum

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
    Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217).
  • BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 147/86

    Anwendung der Härteklausel zu Gunsten des erwerbstätigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 2 UF 382/05
    Es wäre grob unbillig, wenn er über den Versorgungsausgleich ein zweites Mal an diesem Einkommen der Antragsgegnerin teilhätte (vgl. BGH FamRZ 2004, 862; BGH FamRZ 1989, 1060; BGH FamRZ 1988, 600; BGH NJW-RR 1987, 578; BGH FamRZ 1983, 1217).
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