Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B   

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https://dejure.org/2006,9324
LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B (https://dejure.org/2006,9324)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B (https://dejure.org/2006,9324)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B (https://dejure.org/2006,9324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Abhängigkeit der Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, ablehnender Bescheid wegen fehlender Mitwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 448 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Zwar war für die Leistungsversagung ursprünglich im Bescheid vom 7. April 2004 die Bestimmung des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) wegen fehlender Mitwirkung herangezogen worden (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht SozR 1200 § 66 Nr. 13; SozR 4-1200 § 66 Nr. 1 ).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102, 2103; Bundesgerichtshof NJW 1998, 1154; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. November 1998 - VI B 120/98 ) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1069; NJW 2003, 2976, 2977).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO verlangt eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit; dabei sind freilich keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 81, 347, 357).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
  • OVG Berlin, 28.03.1990 - 6 S 121.89

    Versagung von Sozialleistungen; Zurückbehaltungsrecht; Mitwirkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R

    Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Die Verweigerung von Sozialhilfe ist jedoch nunmehr im Widerspruchsbescheid vom 25. Mai 2005 - nach vorheriger Anhörung des Klägers (§ 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 20) - wohl vorrangig auf den Gesichtspunkt der Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. hierzu §§ 20, 21 Abs. 2 SGB X) gestützt worden (vgl. dazu zuletzt BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 102/04 R - m.w.N. ).
  • BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98

    Teilkindergeld; niedrigere ausländische Kinderzulagen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Dies gilt namentlich dann, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 1997, 2102, 2103; Bundesgerichtshof NJW 1998, 1154; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. November 1998 - VI B 120/98 ) oder eine weitere Sachaufklärung, insbesondere durch Beweisaufnahme, ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1069; NJW 2003, 2976, 2977).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Die Verweigerung von Sozialhilfe ist jedoch nunmehr im Widerspruchsbescheid vom 25. Mai 2005 - nach vorheriger Anhörung des Klägers (§ 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 20) - wohl vorrangig auf den Gesichtspunkt der Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. hierzu §§ 20, 21 Abs. 2 SGB X) gestützt worden (vgl. dazu zuletzt BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 102/04 R - m.w.N. ).
  • LSG Hamburg, 26.08.1998 - IV KOBf 4/96
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Dabei kann im vorliegenden summarischen Verfahren dahinstehen, ob der Auffassung des Beklagten - für die allerdings manches spricht - zu folgen wäre, dass die nach Ergehen des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2005 erst mit Schriftsatz vom 15. Juli 2005 (eingegangen beim SG am 18. Juli 2005) im Wege der Klageänderung umgestellte Klage bereits wegen Versäumung der Frist des § 87 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGG unzulässig wäre (so Krasney-Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage, IV Rdnr. 59; ebenso wohl Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 8. Auflage, § 88 Rdnrn. 10b, 12a); der gegenteiligen Meinung, die eine Fristgebundenheit bei Umstellung einer Untätigkeitsklage (§ 88 Abs. 1 und 2 SGG) in eine Klage nach § 54 SGG verneint (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 26. August 1998 - IV KOBf 4/96 - ; Binder in Lüdtke u.a., SGG, 2. Auflage, § 88 Rdnr. 16), dürfte entgegenzuhalten sein, dass für die Zulässigkeit einer in einem neuen Klageverfahren erhobenen Gestaltungsklage - nach Erledigterklärung der Untätigkeitsklage aufgrund des zwischenzeitlich erlassenen Widerspruchsbescheides - zweifelsfrei die Voraussetzungen des § 87 SGG gegeben sein müssen.
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B
    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03

    Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 34/99 R

    Übergangsgeld nur bei ordnungsgemäßer Teilnahme an Maßnahme zur beruflichen

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 4267/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Praxisgebühr -

    Scheitert aber der Nachweis des Bedarfs wegen fehlender Angaben des Betroffenen, so ist auch eine Ablehnung der Leistung aus materiellen Gründen möglich (Beschluss des Senats vom 6. März 2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 7 AS 2722/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - erneuter Prozesskostenhilfeantrag nach Ablehnung

    Im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist bezüglich der Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine summarische Prüfung geboten (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2006 - 1 BvR 2236/06 - juris Rdnr. 13; Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 164/05 - juris Rdnr. 1; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B - juris Rdnr. 5;LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH - juris Rdnr. 4).
  • SG Karlsruhe, 28.06.2007 - S 1 SO 1604/07

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Mehrheit von Erben -

    Dass diese Aufwendungen tatsächlich höher gewesen wären, hat die Klägerin nicht nachgewiesen (zur Beweislast des Hilfesuchenden für seine Bedürftigkeit vgl. BVerwGE 67, 163, 171 ff und 98, 195, 202; OVG Frankfurt/Oder, FEVS 55, 262 und LSG Baden-Württemberg vom 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B -).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9365
OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04 (https://dejure.org/2006,9365)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 4 LB 153/04 (https://dejure.org/2006,9365)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 4 LB 153/04 (https://dejure.org/2006,9365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Mehrbedarf gemäß §§ 23 Abs. 3, 40 Abs 1 Nr 3 bis 6 BSHG für BAföG-Berechtigte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 3 BSHG; § 26 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BSHG; § 60 SGB III
    Gewährung eines pauschalierten Mehrbedarfs für behinderte Menschen zur Deckung des ausbildungsgeprägten Bedarfs trotz Förderungsfähigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Bewilligung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung eines ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs gemäß § 23 Abs. 3 BSHG - Kein Anspruch für nach dem BAföG förderungsfähiger Ausbildung (hier: Jura-Studium)

  • Judicialis

    BSHG § 23 III; ; BSHG § 26 I; ; BSHG § 26 I 1; ; BSHG § 40 I Nr 3; ; BSHG § 40 I Nr 4; ; BSHG § 40 I Nr 5; ; BSHG § 40 I Nr 6

  • rechtsportal.de

    Kein Mehrbedarf gemäß § 23 Abs. 3 BSHG für BAföG -Berechtigte - ausbildungsbedingt; ausbildungsgeprägt; Auszubildende; BAföG; Mehrbedarf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung eines pauschalierten Mehrbedarfs für behinderte Menschen zur Deckung des ausbildungsgeprägten Bedarfs trotz Förderungsfähigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Bewilligung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1486 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04
    Diese Unterscheidung beruht auf dem Sinn und Zweck der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 12.2.1981 - BVerwG 5 C 51.80 -, BVerwGE 61, 352; Urt. v. 17.1.1985 - BVerwG 5 C 29.84 -, BVerwGE 71, 12; Brühl in LPK-BSHG, 6. Aufl., § 26 RdNr. 17 ff. m.w.Nachw.; Mergler/Zink, BSHG, Stand: August 2004, § 26 RdNr. 8).

    Wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1981 (- BVerwG 5 C 51.80 -, BVerwGE 61, 352) ergibt, ist der Mehrbedarf für Auszubildende in § 33 Abs. 2 Satz 2 BSHG a.F. deshalb gestrichen worden, weil sich die Auffassung durchgesetzt hatte, dass der bisher vorgesehene Mehrbedarf nach der Neugestaltung des für die Bemessung des Regelsatzes maßgebenden Warenkorbes und der Änderung der Regelsatzverordnung im Jahre 1971 nicht mehr zu rechtfertigen war.

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95

    Eingliederungshilfe für ein Studium an einer Hochschule - Hilfe in besonderen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1995 (- BVerwG 5 C 28.95 -, FEVS 46, 366) die Frage offen gelassen, ob in den Fällen, in denen der Bedarf an Eingliederungshilfe zum Studium darin besteht, dass der Behinderte nur mit diesem Studium den für ihn allein angemessenen Beruf ausüben kann, Lebensunterhalt und Ausbildungskosten für das Studium im Weg der Eingliederungshilfe übernommen werden können.
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04
    Diese Unterscheidung beruht auf dem Sinn und Zweck der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 12.2.1981 - BVerwG 5 C 51.80 -, BVerwGE 61, 352; Urt. v. 17.1.1985 - BVerwG 5 C 29.84 -, BVerwGE 71, 12; Brühl in LPK-BSHG, 6. Aufl., § 26 RdNr. 17 ff. m.w.Nachw.; Mergler/Zink, BSHG, Stand: August 2004, § 26 RdNr. 8).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Da sie jedoch von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen ist, soweit es sich um ausbildungsbedingten Bedarf und ausbildungsgeprägten Mehrbedarf handelt, hat sie auch keinen Anspruch auf die an die Teilhabeleistung anknüpfende Leistung nach § 21 Abs. 4 SGB II (vgl Lang/Knickrehm in Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 21 RdNr 40, unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu § 23 Abs. 3 BSHG, OVG Lüneburg vom 22.3.2006 - 4 LB 153/04 - juris RdNr 26; so auch für das SGB II bereits angedeutet BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R - BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, juris RdNr 19; anders bei nichtausbildungsbezogenen Mehrbedarfen, s BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R, BSGE 99, 67 = SozR 4200 § 7 Nr. 6, juris RdNr 23; BSG vom 30.8.2010 - B 4 AS 97/09 R, SozR 4-4200 § 7 Nr. 19 juris RdNr 10; nunmehr § 27 Abs. 2 SGB II) .
  • SG Dresden, 12.05.2010 - S 36 AS 1891/08

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Unter Geltung von § 23 Abs. 3 BSHG war anerkannt, dass diese Leistungen den ausbildungsbedingten Mehrbedarf, der behinderungsbedingte Bedarf hingegen mittels Leistungen nach § 33 SGB IX sichergestellt wird, vgl. OVG Lüneburg, 22.3.2006, 4 LB 153/04 (Rn 29 ff., 33).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7713
OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Geltung der Altersgrenze für die Gewährung von Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines auf einen Bachelorstudiengang aufbauenden Masterstudiengangs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 5 S. 2 BAföG; § 7 Abs. 1 BAföG; § 7 Abs. 1a BAföG; § 7 Abs. 3 BAföG; § 10 Abs. 3 BAföG
    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im Studiengang Forstwissenschaften; Ausschluss eines Ausbildungsförderungsanspruches wegen Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze; Jugendpolitische Zielrichtung des ...

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 1 a; ; BAföG § 10 Abs. 3 S. 1; ; BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Altersgrenze, Bachelorstudiengang, Masterstudiengang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im Studiengang Forstwissenschaften; Ausschluss eines Ausbildungsförderungsanspruches wegen Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze; Jugendpolitische Zielrichtung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 0
  • FamRZ 2006, 1486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05

    Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06
    Als Ausbildungsabschnitt im Sinne dieser Regelung ist - der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG entsprechend - der Masterstudiengang und nicht der zuvor absolvierte Bachelorstudiengang anzusehen, denn dieser hat mit dem Erwerb des Bachelorgrades bereits zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt (vgl. § 3 Abs. 1 der Studienordnung der Antragsgegnerin für den Bachelorstudiengang Forstwissenschaften und Waldökologie sowie § 2 Abs. 1 der entsprechenden Bachelor-Prüfungsordnung; vgl. auch allgemein Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 18 f.; Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Januar 2006, § 7 Rdnr. 17; einschränkend unter Hinweis auf die Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School: OVG Hamburg, Urteil vom 11.5.2006 - 4 Bf 408/05 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Eine Förderung nach letztgenannter Vorschrift kommt erst dann wieder in Betracht, wenn der Masterstudiengang abgeschlossen ist (Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, Stand: Februar 2007, § 7 BAföG Rn. 16.1, Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7 Rn. 18), wobei der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang in diesem Falle nach Sinn und Zweck der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1 a BAföG, die Förderung eines Masterstudiengangs durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BaföG sicherzustellen, förderungsrechtlich als eine Ausbildung anzusehen sind (vgl. hierzu auch den Beschluss des 12. Senats des Nds. OVG vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 12 A 2150/09

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Studiengang "Master

    Ob die oben angeführte Einschätzung des Gesetzgebers zu der Anwendbarkeit Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG auf das Masterstudium der Sache nach die Rechtslage zutreffend wiedergibt, vgl. dies verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486, juris, gegen VG Göttingen, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 B 568/05 -, juris, ist hier ohne Belang.
  • VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem

    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts).
  • VG Minden, 14.08.2009 - 6 K 1055/09

    Ausschluss der Förderung eines Masterstudiums Geschichtswissenschaften wegen

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486, juris; VG Minden, Urteile vom 17.10.2006 - 6 K 505/06 - und vom 07.11.2006 - 6 K 2332/06 - sowie Beschluss vom 08.02.2008 - 6 K 1341/07 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage 2005, § 7 Rdnr. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - 2 A 2452/08

    Bewilligung einer Ausbildungsförderung für den Masterstudiengang der

    13/10241, S. 8; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, a.a.O.
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden

    Zudem ist die zitierte Entscheidung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden (Beschl. v. 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, zitiert nach juris).
  • VG Minden, 08.02.2008 - 6 K 1341/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung von

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486 = juris; VG Minden, Urteile vom 17.10.2006 - 6 K 505/06 - und vom 7.11.2006 - 6 K 2332/06 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 19.
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05

    Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor;

    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 12 ME 129/06-, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Gerichts).
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