Rechtsprechung
OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Beiordnung ohne den Zusatz der Beiordnung zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beiordnung ohne den Zusatz der Beiordnung zu den kostenrechtlichen Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 3, 4
Beschränkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts in einem Scheidungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bückeburg, 19.04.2006 - 50 F 39/06
- OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1552
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05
Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06
Wie auch das OLG Oldenburg (FamRZ 2006, 629) vertritt auch der Senat (zuletzt 12 WF 82/06) die Auffassung, dass jedenfalls nach Inkrafttreten des RVG die angefochtene Einschränkung der Beiordnung einer Rechtsgrundlage entbehrt. - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06
Auch aus diesem - von Amts wegen zu prüfenden (vgl. BGH FamRZ 2004, 1362) - Grund kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Beiordnung eines ortsansässigen Rechtsanwalts anstelle eines Rechtsanwaltes mit Kanzleisitz am Wohnort der Partei in jedem Fall Mehrkosten für die Staatskasse im Sinne des § 121 III ZPO erspart, welche eine eingeschränkte Beiordnung von vornherein rechtfertigen könnte. - BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03
Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2006 - 12 WF 121/06
Das ist bei Ehescheidungsverfahren aufgrund ihrer komplexen und weitreichenden Rechtsfolgen für die betroffene Partei, die nicht am Ort des Prozessgerichts wohnt, regelmäßig der Fall, wenn sie einen dort niedergelassenen Rechtsanwalt beauftragt (OLG Nürnberg NJW 2005, 678).
- OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07
Beiordnung eines wohnortnahen RA
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Begriff des "zugelassenen" Rechtsanwalts in § 121 Abs. 3 ZPO den ortsansässigen Anwalt meint (so wohl BGH in NJW 2006, 1597 und NJW 2006, 1881 und hier das Amtsgericht K.-D.), in dessen Person keine Reisekosten anfallen, oder als Zulassung im Sinne der §§ 18, 23 BRAO zu verstehen ist (…so Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl. 2007, Rdn. 13 zu § 121; OLG Oldenburg NJW 2006, 851; OLG Celle FamRZ 2006, 1552), mit der Folge, dass Ansprüche auf Ersatz von Reisekosten entstehen können, wenn sich der Wohnsitz oder Kanzleiort des Prozessbevollmächtigten nicht in derselben politischen Gemeinde wie der Gerichtssitz befindet (amtl. Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).