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   BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06   

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https://dejure.org/2006,3731
BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06 (https://dejure.org/2006,3731)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2006 - 1 BvR 254/06 (https://dejure.org/2006,3731)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 1 BvR 254/06 (https://dejure.org/2006,3731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Räumung einer Ehewohnung; Schutz der Gemeinschaft von Eltern mit Kindern; Aussetzung des Räumungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Zuweisung der ehelichen Wohnung nach der Hausratsverordnung; Entziehung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Räumung der Ehewohnung vor Entscheidung des Familiengerichts; Wohnungszuweisung nach HausratVO; Mietaufhebungsvertrag mit alleinigem Mieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung in einem Räumungsprozess unter Berücksichtigung des Schutzes des familiären Zusammenlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ehescheidung: Ist das Räumungsverfahren auszusetzen, wenn das Familiengericht über die Zuweisung der Ehewohnung noch nicht entschieden hat?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 84
  • NJW-RR 2007, 721
  • NZM 2007, 479
  • FamRZ 2006, 1596
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
    Ist dies nicht der Fall, tragen aber beide Eltern tatsächlich Verantwortung für das Kind, hat dieses zwei Familien, die von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind: die mit der Mutter und die mit dem Vater (vgl. BVerfGE 45, 104 [123]; - 108, 82 [112]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91

    Zuweisung einer Genossenschaftswohnung als Ehewohnung

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
    Dem Vermieter wird damit nichts Unzumutbares abverlangt, da ihm nicht ein außenstehender Dritter als Vertragspartner aufgezwungen wird, sondern der Ehegatte des bisherigen Vertragspartners, der schon zuvor ebenso wie die Kinder die Wohnung befugt genutzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1106/91 -, NJW 1992, S. 106).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
    Fachgerichtliche Entscheidungen, wie die Ermessensentscheidung über die Aussetzung, können verfassungsgerichtlich grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob sie Anwendungs- oder Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 95, 96 [127 f.]).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
    Ist dies nicht der Fall, tragen aber beide Eltern tatsächlich Verantwortung für das Kind, hat dieses zwei Familien, die von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind: die mit der Mutter und die mit dem Vater (vgl. BVerfGE 45, 104 [123]; - 108, 82 [112]).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06
    Fachgerichtliche Entscheidungen, wie die Ermessensentscheidung über die Aussetzung, können verfassungsgerichtlich grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob sie Anwendungs- oder Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 95, 96 [127 f.]).
  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11

    Vertragswidrige Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten: Ehegatte der

    Zu Recht weist die Revisionserwiderung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2006 (FamRZ 2006, 1596) nicht maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Zuweisung der Ehewohnung auf Grundlage richterlicher Rechtsgestaltung erfolgt ist.

    Vielmehr hat es ausgeführt, dass einem Vermieter mit der Regelung der Wohnungszuweisung nichts Unzumutbares abverlangt werde, da ihm kein außenstehender Dritter als Vertragspartner aufgezwungen werde, sondern der Ehegatte des bisherigen Vertragspartners, der schon zuvor die Wohnung befugt genutzt habe (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, 1597).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 243/20

    Zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der

    Zudem trägt eine klare zeitliche Grenze dem Umstand Rechnung, dass sich die Rechtfertigung des mit § 1568 a BGB verbundenen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG aus der Funktion der Wohnung als Lebensmittelpunkt der Familie ableitet und insoweit eine im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verfassungsgemäße Sozialbindung des Eigentums vorliegt (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 1413; 2006, 1596, 1597).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 4 UF 188/18

    Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung

    Allerdings hat der Eigentümer Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinzunehmen, wenn er (z. B. als Vermieter) keinerlei direkten Bezug zu der Ehe hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB dient (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 301).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Der Eigentümer muss Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinnehmen, wenn er selbst - etwa als Vermieter - keinerlei direkten Bezug zu der Ehe bzw. zu dem Ehepartner hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB zu dienen bestimmt ist (vgl. zur Parallelvorschrift des durch § 1568a BGB abgelösten § 5 HausratVO BVerfG vom 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91, FamRZ 1991, 1413, juris Rn.7; zuletzt BVerfG vom 12.05.2006 - 1 BvR 254/06, FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe vom 12.12.1997 - 2 UF 52/97, FamRZ 1999, 301, juris Rn. 22; auch schon BayObLG vom 20.09.1960 - BReg.
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 2/13

    Ehewohnung: Voraussetzungen einer Zuweisung; Folge der Abweisung wechselseitiger

    Mit der Kindeswohlprüfung im Wohnungszuweisungsverfahren sind indes hauptsächlich die Interessen der Kinder an der Beibehaltung des für sie gewohnten Umfeldes gemeint (BVerfG FamRZ 2006, 1596; OLG Schleswig a.a.O.; Bamberger/Roth/ Neumann, a.a.O., Rz. 11; Erman/Blank, a.a.O.; Müko-BGB/Wellenhofer, a.a.O.; Palandt/ Brudermüller, a.a.O.; Staudinger/Weinreich, a.a.O., Rz. 26).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZA 40/09

    Vaterschaftsanfechtung bei sozial-familiärer Beziehung des Vaters mit seinem mit

    Auch der sozialfamiliäre Verbund eines Vaters mit seinem mit ihm nicht zusammenlebenden Kind ist gemäß Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, sofern der Vater für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt (vgl. BVerfGE 108, 82, 112 = FamRZ 2003, 816, 822; 2006, 1596, 1597).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 4 UF 188/18
    Allerdings hat der Eigentümer Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinzunehmen, wenn er (z. B. als Vermieter) keinerlei direkten Bezug zu der Ehe hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB dient (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 301).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 13 AS 68/12
    Der Ehegatte ist auch über eine etwaige Scheidung hinaus dem anderen Ehegatten zur Rücksichtnahme verpflichtet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2006 - 1 BvR 254/06 - juris Rdn. 16).
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