Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unterhaltsanspruch: Geltungsdauer einer Aufforderung zur Auskunftserteilung; Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ehegattenunterhalt; Aufforderung zur Offenlegung über Einkünfte und Vermögen; Rückgriff auf rückständigen Unterhalt durch Inverzugsetzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhaltsanspruch -Auskunftserteilung und Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 § 242
Pflicht des Unterhaltsgläubigers zeitnah nach Aufforderung des Unterhaltsschuldners, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben, diesen zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versäumte Bezifferung - rückwirkend Unterhalt?
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 10.01.2006 - 4 F 80/05
- OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2420 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 872
- FamRZ 2006, 1603
- FamRZ 2006, 1605
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86
Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Hat der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches nur aufgefordert, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, kann er, nachdem die Auskunft erteilt ist, die Wirkungen dieser Aufforderung nur dadurch aufrechterhalten, dass er nunmehr den Unterhaltsschuldner zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts auffordert (im Anschluss an BGH Urt. vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480).Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480 - heißt es dazu:.
- LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09
Beratungshilfe: Geltendmachung des Rechtsanwaltshonorars für die Vertretung als …
Hinzu kommt auch, dass, wovon beide Parteien unstreitig ausgehen, im Unterhaltsrecht gemäß § 1361 Abs. 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3 und 1613 Abs. 1 BGB der Unterhaltsverpflichtete bereits durch ein Auskunftsverlangen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse mit der Unterhaltsleistung in Verzug kommt (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 872).
Rechtsprechung
OLG München, 14.02.2006 - 4 UF 193/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachehelicher Unterhalt trotz des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs des gemeinsamen Kindes gegen den unterhaltsverpflichteten Ehegatten durch den berechtigten Ehegatten; Schwerwiegendes, vorsätzliches Vergehen aufgrund der Bezichtigung des sexuellen Missbrauchs des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-pongratz.com (Kurzinformation)
Kein Umgang - kein Unterhalt
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech, 25.04.2005 - 1 F 4/04
- OLG München, 14.02.2006 - 4 UF 193/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1605
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13
Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt
Hierauf kann sich der bedürftige Ehegatte spätestens dann nicht mehr berufen, wenn die Missbrauchsfrage durch Einholung eines Gutachtens geklärt ist, sich keine Verdachtsmomente ergeben haben und an dem Vorwurf nicht aus gewichtigen Gründen festgehalten wird (OLG München, Urteil vom 14.2.2006 - 4 UF 193/05, FamRZ 2006, 1605, 1606;… Hollinger, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1579 BGB, Rn. 84). - OLG Nürnberg, 05.08.2010 - 10 UF 702/10
Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter wegen Kindesbetreuung: Verwirkung …
Es muss sich um ein schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten handeln (vgl. zu § 1579 BGB: BGH FamRZ 2007, 882; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1393; OLG München FamRZ 2006, 1605; OLG Schleswig FamRZ 2003, 688 und FamRZ 2004, 808, jew. m. w. N.). - OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 9 WF 383/09
Zur Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt
Damit liegt insgesamt ein allein der Antragstellerin anzulastendes grobes Fehlverhalten vor, das einen Verwirkungstatbestand darstellt (vgl.: BGH, FamRZ 2007, 882; OLG München, FamRZ 2006, 1605; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 92; OLG Schleswig, FamRZ 2003, 688). - OLG Nürnberg, 19.05.2008 - 10 UF 768/07
Nachehelicher Unterhalt: Reichweite und Grenzen des Unterhaltsanspruchs wegen …
Allerdings muss es sich um ein schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten handeln, um die Annahme der Verwirkung zu rechtfertigen (vgl. BGH FamRZ 2007, 882; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1393; OLG München FamRZ 2006, 1605; OLG Schleswig FamRZ 2002, 384 und FamRZ 2003, 688 jeweils m.w.N.).