Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung einer Betreuertätigkeit bei fehlender Berücksichtigung des Studiums der katholischen Theologie; Begriff der "besonderen Kenntnisse" für die Führung einer Betreuung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Stundensatz, Erhöhte Vergütung nach Theologiestudium, Fachkenntnisse
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Theologiestudium als besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erhöhter Stundensatz für Theologen als Berufsbetreuer
- juraforum.de (Kurzinformation)
Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg - 6 VII F 3408
- LG Münster, 10.06.2005 - 5 T 802/05
- OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1631 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01
Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Nutzbringende Fachkenntnisse in diesem Sinne sind auch solche, die hilfreich sind, um Schwierigkeiten zu überwinden, die sich im persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen wegen seiner Erkrankung oder Behinderung oder wegen seiner Persönlichkeitsstruktur ergeben können und die das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit steigern, auf den Betroffene auch mit dem Ziel einer selbstbestimmten Bewältigung seiner Lebenssituation einzuwirken (Senat, NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43, zu den durch ein Lehramtsstudium erworbenen pädagogischen Kenntnissen).Wie der Senat in seiner Entscheidung zur vergütungssteigernden Wirkung des Lehramtsstudiums (NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43) bereits ausgeführt hat, wird die Verwertbarkeit von pädagogischen Kenntnisse für die Aufgaben als Betreuer nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie in erster Linie auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Das Gesetz begnügt sich hierbei mit der potenziellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BGH FamRZ 2003, 1653).
- OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04
Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Der Senat teilt im Grundsatz die Auffassung des OLG Köln (FamRZ 2004, 1604), dass im Rahmen eines Theologiestudiums im Kernbereich auch eine erhöhte soziale Kompetenz und die Fähigkeit, im besonderen Maße auf Menschen einzugehen, ihre Probleme zu erkennen und bei deren Bewältigung mitzuwirken, vermittelt werden. - LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309). - OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01
Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110). - OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
- LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09
Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen
Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen.
Rechtsprechung
OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
FGG § 20; BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828
Kein Beschwerderecht des Erwerbers gegen Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu Grundstückskaufvertrag - Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Beschwerdeberechtigung gemäß § 20 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Zweck der Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung einer vormundschaftlichen Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen
- Bt-Recht
Genehmigungsentscheidung zum Grundstückskauf, Beschwerderecht des Erwerbers
- Judicialis
FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 29; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 27; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1901 Abs. 3; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1828
- rechtsportal.de
Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht unmittelbar formell beteiligten Personen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 15.11.2005 - 2 T 181/05
- OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3503 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 1229
- FGPrax 2006, 215
- FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98
Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die …
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Dabei ergibt sich die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Einlegung des Rechtsmittels im Verfahren der weiteren Beschwerde bereits daraus, dass seine Beschwerde durch das Landgericht als unzulässig verworfen und er hierdurch beschwert worden ist (OLG Köln ZMR 2004, 267; BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).Dass der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt nicht (BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).
So hat der BGH (NJW 1999, 3718) den Pflegeeltern ein Beschwerderecht für die Genehmigung der Einräumung des Sorgerechtes für die leibliche Mutter des Pflegekindes durch das Jugendamt nicht zugestanden.
- BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87
Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen …
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Dabei ergibt sich die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Einlegung des Rechtsmittels im Verfahren der weiteren Beschwerde bereits daraus, dass seine Beschwerde durch das Landgericht als unzulässig verworfen und er hierdurch beschwert worden ist (OLG Köln ZMR 2004, 267; BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).Dass der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt nicht (BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416).
- OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98
Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Selbst nämlich, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel, die Genehmigungsfreiheit feststellen zu lassen, erreichen würde, hätte dieses Negativattest keine Bindungswirkung für das Grundbuchamt (OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174 = FamRZ 2000, 117;… Palandt/Diederichsen, § 1821 Rn. 2). - OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
Betreuung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf - …
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416). - BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
Selbstablehnung; Richter; Entscheidung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Ob nämlich ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wenn sich der Beschwerdeführer zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzuges eines Grundstücksgeschäftes darauf beruft, dass die entsprechende Erklärung einer Genehmigung gar nicht bedurfte, ist umstritten (allgemein verneinend OLG Frankfurt/a.M. Rpfleger 1979, 423). - OLG Hamm, 09.07.1984 - 15 W 33/83
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abtretung aller GmbH-Geschäftsanteile
Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
Der Partner eines Rechtsgeschäfts mit dem Pflegling/Betreuten soll bei Versagung der Genehmigung hiernach ausnahmsweise ein Beschwerderecht geltend machen können, wenn er sich darauf beruft, das Geschäft bedürfe überhaupt keiner Genehmigung (OLG Hamm FamRZ 1984, 1036 m.w.N. für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft, der ein Minderjähriger angehört).
- OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15
Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen
Feststellungen, die ohne eine solche Gesetzesverletzung getroffen sind, bleiben dagegen für das Beschwerdegericht bindend (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11;… Spindler/Stilz-Spindler, aaO., § 99 AktG , Rdn. 13;… Schmidt/Lutter-Drygalla, aaO., § 99 AktG , Rdn. 8;… Hüffer, aaO., § 99 AktG , Rdn. 7).Ob die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts zutreffend sind oder nicht, kann und darf im Rahmen der vorliegenden auf reine Rechtskontrolle gerichteten Beschwerde nicht geprüft werden (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11).
Ausgenommen sind lediglich solche Arbeitnehmer, die gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG als leitende Angestellte anzusehen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 17;… ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 27;… Henssler/Willemsen/Kalb-Seibt, aaO., § 3 DrittelbG , Rdn. 2).
Eine solche Zurechnung käme nämlich nur in Betracht, wenn die Antragsgegnerin nicht nur Spitzengesellschaft im faktisch bestehenden Konzern (§ 18 AktG ) wäre, sondern herrschendes Unternehmen eines Vertragskonzerns im Sinne von § 291 AktG (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 13).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15
Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der …
Für den oder die Vertragspartner des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts ergibt sich aus der Versagung oder Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1066ff, bei juris Langtext Rn 5; OLG Rostock, FamRZ 2006, 1630, bei juris Langtext Rn 20; OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1208;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1828 BGB Rn 10, 16, 117;… Veit, in: Staudinger, a.a.O., § 1828 BGB Rn 57, 61, 86f m.w.N.). - OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen …
Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229).Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229;… Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).
- OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die …
Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt …
Rechtsprechung
OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896
Gericht der weiteren Beschwerde kann Entscheidung des Beschwerdegerichts über Betreuungsbedürftigkeit nur auf Rechtsfehler überprüfen, aber nicht dessen Überzeugung durch seine eigene ersetzen - Wolters Kluwer
Antrag auf Auflösung eines Betreuungsverhältnisses; Betreuungsbedürftigkeit als zwingende Anforderung an die Anordnung einer Betreuung; Möglichkeit der Vornahme von Verfahrenshandlungen durch einen beauftragten Richter; Möglichkeit der telefonischen Anhörung durch ein ...
- Bt-Recht
Beschwerden in Betreuungssachen, Verfahrensrechtliche Fragen
- Judicialis
BGB § 1896; ; BGB § ... 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1897; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 68; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 68 a; ; FGG § 68 b; ; FGG § 69 g Abs. 5; ; ZPO §§ 114 ff.
- rechtsportal.de
Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers - Voraussetzungen für eine Betreuung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 09.02.2006 - 5 T 438/05
- OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …
Soweit sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 4.5.2007 in Ablehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 - darauf berufen, dass in Nordrhein-Westfalen "der Betreiber des öffentlichen Wettunternehmens seinen Internet-Vertrieb an einen gewerblichen Spielevermittler weiterreicht und auf seiner Internet-Seite hierauf hinweist", ist damit ein Verstoß gegen die zu stellenden Anforderungen nicht belegt.Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06
Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten; …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06
Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; …
Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde. - OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06 Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.
- VG Wiesbaden, 30.04.2007 - 5 G 286/07
Zulässigkeit privater Sportwetten (hier: Abänderungsklage wegen Änderung der …
7 Zwar gibt es neuere Eilentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vom 04.04.2007, Az.: 3 W 18/06 und 3 W 20/06), mit denen die sofortige Vollziehbarkeit von Untersagungs- bzw. Schließungsverfügungen betreffend das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten im Saarland ausgesetzt wurde.
Rechtsprechung
KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch die Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler eines mit dem Dienstgrad "Oberstleutnant" aus der Nationalen Volksarmee ausgeschiedenen Berufsbetreuers; Vergütung eines bestellten Betreuers
- Bt-Recht
Stundensatz, Ausbildung als Diplom-Militärwissenschaftler
- Judicialis
BVormVG § 1; ; VBVG § 4
- rechtsportal.de
Anforderungen an die durch Ausbildung erworbenen Fachkenntnisse eines Berufsbetreuers - hier: Ausbildung an Offiziershochschule
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausbildung ohne betreuungsrelevante Inhalte
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 52 XVII S 976
- LG Berlin, 09.06.2004 - 87 T 334/02
- KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).
Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
Das ist der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, BtPrax 2002, 167ff.).
Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).
- BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02
"Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).
- OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 9 Wx 25/00
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
Liegt ein so genannter Gleichstellungsbescheid vor, ist es mit Sinn und Zweck des dem Bescheid vorgeschalteten Anerkenntnis- und Zertifizierungsverfahrens nicht vereinbar, das Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG erneut und unabhängig von der zuständigen Behörde zu prüfen (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 27. April 2004 - 1 W 224 bis 226/03 - OLG Dresden, FamRZ 2001, 188, OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349).
- OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99
Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).Insofern besteht auch ein Unterschied zu dem auf ein Lehramt ausgerichteten Hochschulstudium gleich welcher Fachrichtung, bei dem der Erwerb allgemein nutzbarer pädagogischer und psychologischer Fähigkeiten zum Kern des Studiums gehört (so OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
- BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99
Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem …
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Die Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler eines mit dem Dienstgrad "Oberstleutnant" aus der Nationalen Volksarmee ausgeschiedenen Berufsbetreuers war in ihrem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse gerichtet (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 15. September 1999, 3 Z BR 242/99, BayObLGZ 1999, 275).c) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. September 1999 - 3 Z BR 242/99 - (FamRZ 2000, 32f.) ab.
- KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02
Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).
- OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03
Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Die Feststellung, ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, FamRZ 2003, 1653f.).Bei der Beurteilung der Frage, welche durch Ausbildung erworbenen Kenntnisse für Betreuungen allgemein nutzbar sind, sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1653f.).
- OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00
Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der …
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).Der weltanschauliche Schwerpunkt des Faches "Marxistisch-leninistische Philosophie und methodologische Probleme der Militärtheorie und -praxis" ist ohne weiteres anzunehmen (vgl. BayObLG, NJ 2002, 97f. zum schwerpunktmäßigen Studium des Marxismus-Leninismus).
- OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00
Zur Höhe von Betreuervergütung
Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Liegt ein so genannter Gleichstellungsbescheid vor, ist es mit Sinn und Zweck des dem Bescheid vorgeschalteten Anerkenntnis- und Zertifizierungsverfahrens nicht vereinbar, das Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG erneut und unabhängig von der zuständigen Behörde zu prüfen (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 27. April 2004 - 1 W 224 bis 226/03 - OLG Dresden, FamRZ 2001, 188, OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349). - OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 5/04
Erhöhte Vergütung des Betreuers wegen besonderer Kenntnisse
- OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98
Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren …
- OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit …
Solche Kenntnisse liegen vor, wenn sie über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und befähigen, die Betreueraufgaben besser und effektiver zu erfüllen (vgl. KG, Beschluss vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04 m. w. N.).Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04).
- LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09
Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung
Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (…vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ). - LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08
Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ). - LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09 Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).