Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5450
OLG Koblenz, 14.07.2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 5 W 420/06 (https://dejure.org/2006,5450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Information des Beklagtenanwalts über die kurz vor dem Gerichtstermin erfolgte Klagerücknahme - Anfallen der Terminsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumte Abladung eines von auswärts anreisenden Prozessbevollmächtigten nach Klagerücknahme; Beschränkung der Kostentragungspflicht auf die Kosten des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 269 Abs. 3
    Kostentragungspflicht bei kurzfristiger Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1563
  • MDR 2007, 55
  • FamRZ 2006, 1687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09

    Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme;

    Der Entscheidung des OLG Koblenz (NJW-RR 2007, 1563) ist nicht zu entnehmen, um welche Gebühren aus welchem Streitwert es im Einzelnen geht.
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 17 W 37/07

    Keine Terminsgebühr durch Sachstandsanfrage - Terminsgebühr aufgrund

    Das Versäumnis, seinen Rechtsanwalt nicht früher mit der Rücknahme des Rechtsmittels beauftragt zu haben, muss sich der Beklagte zurechnen lassen und kann der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen (s. a. : OLG Koblenz MDR 2007, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12940
OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht erschienene Partei bei Ergehen eines Versäumnisurteils gegen die Partei

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 330; ; ZPO § 331

  • rechtsportal.de

    ZPO § 141; ZPO § 330; ZPO § 331
    Kein Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei Säumnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.03.2004 - 5 W 146/03

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei Stellung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05
    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen gemäß § 141 Abs. 1 ZPO angeordnet worden war, ist unzulässig, wenn gegen die Partei ein Versäumnisurteil ergeht (im Anschluss an OLG Köln, OLG-Report 2004, 256 f).
  • LAG Hamm, 03.11.2014 - 4 Ta 420/14

    Ordnungsgeld; persönliches Erscheinen; Flucht in die Säumnis; Entscheidungsreife

    In einem solchen Fall fehlt es an einer Rechtfertigung zur Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei (OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2004 - 5 W 143/03 = NJW-RR 2004, 1722 f.; LAG München, Beschluss vom 21.04.2008 - 6 Ta 139/08 - juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 20.08.2007 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 4/07 = NJW-RR 2007, 1090 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05 = FamRZ 2006, 1687; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 141 Rn. 12; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage 2005, § 141 Rn. 55; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Auflage 2014, § 141 Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05   

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https://dejure.org/2006,13884
OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung einer einstweiligen Anordnung nach § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens; Entfall der Grundlage einer einstweiligen Anordnung im Falle einer Hauptsache auf Trennungsunterhalt und Eintritt der Rechtskraft einer Scheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.05.1999 - 6 UF 16/99

    Einstweilige Anordnung von Unterhalt im Rahmen eines Auskunftsbegehrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05
    Einstweilige Anordnungen nach § 644 ZPO müssen nämlich immer mit der Hauptsacheklage, die sie zur verfahrensrechtlichen Grundlage haben, deckungsgleich sein (Giesler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 3. Auflage, Rn. 551, ebenso 4. Auflage, bearbeitet von Soyka, Rn. 538; Zöller/Philippi, ZPO, § 644, Rn. 1 und 9 a; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts, FA-FamR, 4. Auflage, 6. Kap., Rn. 597 b; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 362; Garbe, FamRB 2004, 161 f.).
  • AG Rosenheim, 22.03.2012 - 3 F 221/12

    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung zum Trennungsunterhalt nach

    Handelte es sich hingegen um eine einstweilige Anordnung, die gemäß § 644 ZPO a.F. außerhalb des Verbunds im Rahmen eines Trennungsunterhaltsverfahrens erwirkt worden war, war diese im Falle einer rechtskräftigen Scheidung auf Antrag gemäß § 620 b Abs. 1 S. 1 ZPO a.F. aufzuheben, weil die Wirkung der einstweiligen Anordnung nicht weiter gehen durfte als die Hauptsache (Hüßtege in Thomas/Putzo, 28. Auflage 2007, § 644 Rz. 5; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1687).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07

    Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen

    Der Vergleich behält auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Ehescheidungsverfahrens durch Scheidung seine Wirksamkeit, wie es i. ü. auch bei einer auf § 620 Nr. 6 ZPO beruhenden einstweiligen Anordnungsentscheidung des Gerichts der Fall wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1687).
  • OLG Köln, 10.12.2009 - 21 UF 133/09

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer entgegenstehenden und

    Er kann den von ihm behaupteten Wegfall des Unterhaltsanspruchs auch im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2006, - 5 WF 225/05, FamRZ 2006, 1687).
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