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   OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 17 UF 151/06   

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https://dejure.org/2006,3622
OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 17 UF 151/06 (https://dejure.org/2006,3622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.08.2006 - 17 UF 151/06 (https://dejure.org/2006,3622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. August 2006 - 17 UF 151/06 (https://dejure.org/2006,3622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers; Mitwirkungspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Kommunikationsschwierigkeiten zwischen einem Richter und wegen schlechter Gemütsverfassung verschlossener Kinder; Beteiligung eines Jugendamtes im Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 49; ; FGG § 49 a; ; FGG § 50; ; SGB VIII § 50

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 49 § 49a § 50; SGB VIII § 50
    Pflicht zur Bestellung eines Verfahrenspflegers - Mitwirkungspflicht des Jugendamts gegenüber dem Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jugendamt muß bei Beteiligung am Sorgerechtsverfahren Hausbesuch machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1857
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts von der

    Bei einem jüngeren Kind ist der erklärte Kindeswille nicht als allein ausreichendes Indiz für die Stärke der emotionalen Bindung zu dem betreffenden Elternteil anzusehen, es ist vielmehr auf Grund anderer Anzeichen und Umstände die Autonomie der Willensbildung zu überprüfen (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671 Rz 78 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; Senat, FamRZ 2008, 1472; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Unzureichend berücksichtigt hat das Amtsgericht allerdings, dass bei einer Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Wille von noch nicht 8 Jahre alten Kindern regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein kann und wonach es weiter die Trennung von Geschwistern grundsätzlich zu vermeiden gilt und nur bei Vorliegen besonderer triftiger Ausnahmegründe die Trennung zuzulassen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857; vgl. auch: BVerfG, FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 9 UF 191/07

    Anspruch eines Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein

    Regelmäßig bildet der Kindeswille vor Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes keine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage, weil er noch nicht Ausdruck einer autonomen Selbstbestimmung ist (Johannsen/Henrich/Jäger, a.a.O., Rz. 81; Brandenburgisches Oberlandesgericht, a.a.O.; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 WF 433/08

    Sorgerechtsverfahren, Aussetzung, sexueller Missbrauch

    Es ist dabei weder an Beweisanträge der Beteiligten gebunden noch verpflichtet, alle Beweisanträge zu berücksichtigen, doch es muss von Amts wegen die entscheidungserheblichen Umstände aufklären, soweit das Vorbringen der Beteiligten oder der Sachverhalt dazu Anlass bietet (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • VG Köln, 28.02.2012 - 26 L 203/12

    Eilantrag angekündigten Hausbesuch unterbliebene Kinderfrüherkennungsuntersuchung

    Der Hausbesuch ist ein allgemein anerkanntes und praktiziertes Mittel der Aufklärung, zu dem das Jugendamt gegebenenfalls sogar verpflichtet ist, vgl. VG Münster, Urteil vom 2. April 2009 - 6 K 1929/07 -, juris, Rdnr. 34 bis 36 m.w.N. u.a. auf Wiesner, SGB VIII, § 8 a Rdnr. 17a, 20 f., Kunkel, § 8 a Rdnr. 52; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. August 2006 - 17 UF 151/06 -, juris, Leitsatz 2, Rdnr. 12.
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 9 UF 2/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die

    Vor Vollendung des 12. Lebensjahres verfügen Kinder in aller Regel nicht über die verstandesmäßige und seelische Reife, eine tragfähige, selbstbestimmte und vernunftgeleitete Entscheidung über den künftigen Aufenthaltsort treffen zu können (vgl. Johannsen/Henrich/Jäger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr. 82; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1953; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1857).
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