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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05   

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https://dejure.org/2006,7685
OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05 (https://dejure.org/2006,7685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2006 - 20 W 484/05 (https://dejure.org/2006,7685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 20 W 484/05 (https://dejure.org/2006,7685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung der Betreuung, Vorrang verwandtschaftlicher Beziehungen

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; FGG § 69 i VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für Betreuerauswahl bei Verlängerung der Betreuung - Vorrang verwandtschaftlicher Bindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlängerung der Betreuung; Maßstab für die Verlängerung; Berücksichtigung des Vorrangs verwandtschaftlicher Beziehungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen hat, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl wie bei einer Erstentscheidung die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten sind (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Obgleich bei einer Verlängerung der Betreuung die Anhörung des Betroffenen obligatorisch ist (OLG Hamm, BtPrax 1999, 238; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG, 15. Auflage, § 69 i, Rdnr. 13), wurde ausweislich des Anhörungsprotokolls des ersuchten Richters (Bl. 63 Bd. II d.A.) mit dem Betroffenen lediglich über die Erweiterung des Aufgabenkreise der Betreuung gesprochen, nicht jedoch über eine etwaige Verlängerung und die Person des Betreuers.
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02

    Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Dies bedeutet, dass das Gericht bei der Verlängerung der Betreuung, da es sich um eine Einheitsentscheidung handelt, nicht nur die Grundlagen der Betreuungsbedürftigkeit neu zu überprüfen hat, sondern auch hinsichtlich der Betreuerauswahl wie bei einer Erstentscheidung die Grundsätze des § 1987 BGB zu beachten sind (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 112; BayObLG FGPrax 2002, 117 f).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05
    Bestellung und Auswahl des Betreuers sind trennbare Teile der Einheitsentscheidung, denn die Frage der Auswahl des Betreuers kann losgelöst von der Erforderlichkeit einer Betreuung rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden (BayObLG FamRZ 1996, 419f).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8119
OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2006 - 16 Wx 91/06 (https://dejure.org/2006,8119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdiges Interesse an nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung; Verhältnismäßigkeitsprüfung wegen einer Freiheitsentziehung auf Grund einer psychischen Krankheit

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06
    Wenn die Unterbringung mit einer Zwangsbehandlung verbunden werden soll, sind in die Güterabwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Unterbringung und ihre Dauer sondern auch der mit der Zwangsbehandlung verbundene Eingriff und dessen Folgen einzubeziehen (vgl. BGH Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Insbesondere ist eine Zwangsmaßnahme im Rahmen der Unterbringung zur Heilbehandlung eines Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne die Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 609).

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Köln (OLGR Köln 2006, 609); die Aufhebung und Zurückverweisung beruhte in jener Entscheidung auf einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Für den Bereich einer neuroleptischen Medikation als notwendiger Heilbehandlung muss in jedem Einzelfall eine medizinische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff; OLGR Köln 2006, 609 f.; OLG Hamm FamRZ 2009, 811 ff.), wobei auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung in die Abwägung einzubeziehen sind (vgl. BGH NJW 2006, 1277 ff.; ).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 29.11.2004 - 4 O 215/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34771
LG Köln, 29.11.2004 - 4 O 215/04 (https://dejure.org/2004,34771)
LG Köln, Entscheidung vom 29.11.2004 - 4 O 215/04 (https://dejure.org/2004,34771)
LG Köln, Entscheidung vom 29. November 2004 - 4 O 215/04 (https://dejure.org/2004,34771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Haftung des Betreuers wegen nicht oder verspätet gestellten Rentenantrags

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

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