Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8095
OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 16 Wx 83/04 (https://dejure.org/2004,8095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Betreuerbestellung entgegen dem Willen des Betreuten; Bestellung eines Betreuers bei einem leichten hirnorganischen Psychosyndrom; Voraussetzungen der Einschränkung oder Aufhebung des Selbstbestimmungsrechts; Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangelnde Fähigkeit, Schulden abzutragen, Erforderlichkeit der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1

  • RA Kotz

    Betreuerbestellung: Anhörung des Betroffenen und Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1
    Keine Betreuungsbedürftigkeit allein bei Unfähigkeit, regelmäßig Schulden zu tilgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bergisch Gladbach - 4 XVII K 309/99
  • LG Köln - 6 T 89/04
  • OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 07.06.2004 - 16 Wx 83/04
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten eigenverantwortlich zu handeln (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Voraussetzung ist insoweit, dass der Betroffene nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von seiner Erkrankung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten unter Abwägung der für und wider die Betreuung sprechenden Gesichtspunkte eigenverantwortlich zu handeln (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2004 - 16 Wx 83/04, Tz. 3; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009 - 2 W 100/09, Tz. 22, zitiert jeweils nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4655
OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03 (https://dejure.org/2003,4655)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.12.2003 - 2 W 186/03 (https://dejure.org/2003,4655)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 2 W 186/03 (https://dejure.org/2003,4655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer Betreuerbestellung durch Anordnung der Verlängerung der Betreuung und neuer Betreuerbestellung; Anwendung der Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers bei erneuter Bestellung desselben Betreuers; Erfordernis des Bestellens der vom Betroffenen ...

  • Bt-Recht

    Verlängerung der Betreuung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03
    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03
    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03
    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21; gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20; Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041; Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

    Treten spezielle Probleme auf, für die eine Person, die nicht unter Betreuung steht, einen Fachmann, etwa einen Rechtsanwalt konsultieren würde, braucht auch der Betreuer über entsprechende Kenntnisse nicht zu verfügen, sondern lediglich bereit zu sein, im Bedarfsfall Fachleute einzuschalten und sich deren Fähigkeiten zu sichern (OLG Schleswig, Beschl. v. 12.12.2003 - 2 W 186/03 -, OLGR 2004, 429 f. = SchlHA 2005, 124).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

    Treten spezielle Probleme auf, für die eine Person, die nicht unter Betreuung steht, einen Fachmann, etwa einen Rechtsanwalt konsultieren würde, braucht auch der Betreuer über entsprechende Kenntnisse nicht zu verfügen, sondern lediglich bereit zu sein, im Bedarfsfall Fachleute einzuschalten und sich deren Fähigkeiten zu sichern (OLG Schleswig, Beschl. v. 12.12.2003 - 2 W 186/03 -, OLGR 2004, 429 f. = SchlHA 2005, 124).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05

    Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung und nicht die für die Entlassung eines Betreuers anzuwenden (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - 2 W 186/03 - OLGR 2004, 429).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5332
OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2004 - 15 W 74/04 (https://dejure.org/2004,5332)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Verweigerung einer Bluttransfusion durch die behandelnden Ärzte; Erfordernis einer Bluttransfusion aus medizinischer Sicht ; Ausschluss einer Sachentscheidung nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache im Verfahren ...

  • Bt-Recht

    Genehmigung einer Bluttransfusion, Feststellungsinteresse an einer erledigten betreuungsrechtlichen Maßnahme

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; FGG § 20 Abs. 1; ; BGB § 1896; ; BGB § 1904

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen Maßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 231
  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, daß der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen." Das BVerfG hat diese Rechtsprechung fortgeführt, indem es bei Freiheitsentziehungen in der Form der Abschiebungshaft (§ 57 AuslG) einen Anspruch des Betroffenen auf eine nachträglich feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auch aus seinem Rehabilitierungsinteresse abgeleitet hat (NJW 2002, 2456).

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

    Einem Rehabilitierungsinteresse, das nach Auffassung des BVerfG bei einem Freiheitsverlust durch Inhaftierung indiziert wird (NJW 2002, 2456, 2457), kommt deshalb in dem hier vorliegenden Zusammenhang keine Bedeutung zu.

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Schließlich hat das BVerfG (NJW 2002, 206) das Interesse einer der Glaubensgemeinschaft der A angehörenden Betroffenen an einer nachträglichen Überprüfung einer Bestellung ihres Ehemannes zum vorläufigen Betreuer bejaht, in deren Folge es aufgrund der durch den Betreuer erklärten Einwilligung zu mehreren Bluttransfusionen gekommen war.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Das BVerfG hat in einer Reihe jüngerer Entscheidungen (NJW 1997, 2163; 1998, 2131; 1998, 2432) unter gleichzeitiger Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung hervorgehoben: "Die in Art. 19 IV GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes verbietet es den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv zu machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" zu lassen.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Diese Beurteilung des Rechtsschutzinteresses entspricht inhaltlich derjenigen, die der Senat anderweitig bereits in einer Abschiebungshaftsache (Beschluß vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 -) vorgenommen hat.
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
    Durch Beschluß vom 01.07.2003 hat das Amtsgericht den "Antrag der Vorsorgebevollmächtigten G und X auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Verweigerung einer Bluttransfusion durch die behandelnden Ärzte der T zurückgewiesen", und "klargestellt, daß damit die zur Durchführung der Bluttransfusion erforderliche Einwilligung als erteilt gilt." Die Formulierung des Beschlußtenors beruht auf den Grundsätzen des Beschlusses des BGH vom 17.03.2003 (u.a. veröffentlicht in NJW 2003, 1588), die das Amtsgericht auch auf den vorliegenden Fall für anwendbar gehalten hat.
  • BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21

    Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    (2) Das mit einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff verbundene Rehabilitierungsinteresse ist jedoch grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn es infolge der angefochtenen Entscheidung auch zu einem effektiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen gekommen, die Rechtsverletzung also auch als solche eingetreten ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 231 [juris Rn. 12, 13]; OLG Brandenburg, FamRZ 2013, 802 Rn. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, 1047 Rn. 24; Obermann in Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK FamFG, 48. Ed., § 62 Rn. 23; Göbel in Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 62 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Insbesondere dann, wenn sich die Hauptsache schon vor dem angedrohten Eingriff in Grundrechte erledigt hat, ist für den Feststellungsantrag kein Raum mehr (OLG Hamm, FGPrax 2004, 231, 232; Hahne/ Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 23).
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7028
BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04 (https://dejure.org/2004,7028)
BayObLG, Entscheidung vom 02.06.2004 - 3Z BR 111/04 (https://dejure.org/2004,7028)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 3Z BR 111/04 (https://dejure.org/2004,7028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1906 Abs. 1
    Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und medikamentenabhängigen Betreuten durch den Betreuer

  • Bt-Recht

    Unterbringung, Alkohol- und medikamentenabhängiger Betroffener

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1
    Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und medikamentenabhängigen Betroffenen durch seinen Betreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung durch einen Betreuer; Geschlossene Unterbringung bei Alkoholabhängigkeit und Medikamentenabhängigkeit; Konkrete Gefahr eines Rückfalles mit lebensbedrohlichen Zuständen; Feststellungen zur Frage der Willensbildungsfreiheit

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - XVII 607/02
  • LG Traunstein - 4 T 1535/04
  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat das "Recht zur Krankheit" im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht auf derartig schwerwiegende Gesundheitsschädigungen ausgedehnt (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; FamRZ 2000, 566 ff.; FamRZ 2003, 963).

    Insbesondere muss auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben, weshalb die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung nur zulässig ist, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG aaO.; BayObLGZ 1999, 269/272).

  • OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03
    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Wenn die Rückfälle, wie Anfang 2004, zu lebensbedrohlichen Selbstschädigungen des Betroffenen führen können, genügt dies für die Erfüllung des Tatbestandes des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1906 Rn. 11; OLG Hamm BtPrax 2003, 182; ähnlich Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 19).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 35/03

    Betreuungsrecht: Anwesenheit des Betreuers bei Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; FamRZ 2000, 566 ff.; FamRZ 2003, 963).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Auszug aus BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; FamRZ 2000, 566 ff.; FamRZ 2003, 963).
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