Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7639
OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
OLG München, Entscheidung vom 17.10.2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 33 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,7639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung des Sachverständigengutachtens an Betroffenen, Vergütung des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • Judicialis

    FGG § 67; ; FGG § 68 Abs. 2; ; FGG § 68b; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67 § 68 Abs. 2 § 68b; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger zur Wahrung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers; Wahrnehmung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89

    Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Wenn der Inhalt eines gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Sachverständigengutachtens dem Betroffenen wegen der Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG nicht vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung bekannt gegeben wird, ist es unerlässlich, einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen zu bestellen, der das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

    In einer solchen Konstellation ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, der für den Betroffenen das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).

  • BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01

    Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Zudem wird sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs effektiv sichergestellt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 14.12.2001 - 3Z BR 358/01- zitiert nach juris; Keidel/Kayser § 67 Rn. 9).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Der Verfahrenspfleger wird dem Betroffenen zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden können, wenn er selbst sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen kann; der Betroffene soll nicht lediglich Objekt des Betreuungsverfahrens sein (vgl. BGH FamRZ 2003, 1275/1276; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 10).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
    Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Er werde dem Betreuten zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden könnten, wenn dieser sie nicht selbst wahrnehme (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2003 - XII ZB 169/99 - FamRZ 2003, 1275, 1276 ; vgl. auch BT-Drucks. 11/4528 S. 171; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 1688, 1689; OLG München OLG-Report 2005, 844; Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 67 FGG Rdn. 32; Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 67 Rdn. 54; HK-BUR/Bauer § 67 FGG Rdn. 100, 107; Keidel/ Kuntze/Winkler/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rdn. 15; Knittel, Betreuungsgesetz, § 67 Rdn. 2).

    Schließlich hat der Verfahrenspfleger auf der Grundlage dieser Gespräche und Erkundigungen für den Betreuten dessen Verfahrensrechte wahrzunehmen, indem er gegebenenfalls zu einzelnen Verfahrensergebnissen Stellung nimmt oder Rechtsmittel einlegt (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 844, 845; Bork FamRZ 2002, 65, 71).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass der Inhalt eines gemäß § 68 b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Gutachtens eines Sachverständigen dem Betroffenen grundsätzlich vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zum Zwecke der Gewährung des rechtlichen Gehörs bekannt zu geben ist und eine Ausnahme hiervon nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen kann (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 16; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; BayObLG FamRZ 1993, 998 und 1994, 1059; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68, Rn. 13; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 68 FGG Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14476
OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.04.2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. April 2005 - 2 W 250/04 (https://dejure.org/2005,14476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung neuen Betreuers, Beschwerdeberechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 214
  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3 BGB ist auch § 1897 Abs. 4 BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigten (BayObLG FamRZ 1994, 1353, 1354).

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn er sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebraucht gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1261 m.w.Nw.).

  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 205/95

    Beschwerderecht der Mutter eines Betreuten bei Ablehnung ihres Antrags, als

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).

    Sie folgt auch nicht aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG , weil diese Norm nicht - auch nicht entsprechend - im Betreuungsrecht anwendbar ist (BGH aaO.; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; Keidel/Kayser, FGG , 15. Aufl., § 69 g Rn. 8 m.w.Nw.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98

    Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Die Beschwerdeberechtigung als nahe Angehörige ergibt sich nicht aus §§ 69 g Abs. 1 Satz 1, 69 i Abs. 3 FGG , weil die abgelehnte Änderung der Auswahl eines Betreuers nicht mit der Bestellung eines Betreuers oder mit der Aufhebung der Betreuung gleichzusetzen ist (BGH NJW 1996, 1825 ; BayObLG NJWE-FER 1998, 250 ; FamRZ 1996, 508 ).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf.
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Aus der Gesetzesformulierung, dass der Betreuer und der Vorsorgebevollmächtigte Beschwerde "auch" im Namen des Betroffenen einlegen kann, folgt nicht, dass der Vorsorgebevollmächtigte im eigenen Namen Beschwerde einlegen kann (zutreffend Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 11; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 53, 41; aA Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 303 FamFG Rn. 171; Bassenge in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 303 Rn. 8; Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 303 FamFG Rn. 52 f.; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 50; OLG Hamm FamRZ 2001, 373; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214 jeweils zu § 69 g Abs. 2 FGG zum Betreuer; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69 g Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 8 W 101/05

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Er schließt sich aber insofern der ablehnenden Auffassung wie der des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 21.7.2005 - 16 W 37/05 - OLGR Schleswig 2005, 503) und den dort im Einzelnen aufgeführten, aus Sicht des Senats überzeugenden Gründen an, wonach zum einen über § 494 a Abs. 2 ZPO hinausgehende Ausnahmen problematisch erscheinen und zum anderen eine Ermessensentscheidung nach § 91 a ZPO auch deswegen nicht in Betracht kommt, weil eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren ohnehin ausgeschlossen ist.
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05

    Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers

    2 W 250/04.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6906
BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen für Unterbringung zur Begutachtung, Verdacht auf Betreuungsbedürftigkeit

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 68b Abs. 4
    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme; Vorbereitung eines Gutachtens; Verdacht auf Betreuungsbedürftigkeit; Prognoseentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 250
  • FamRZ 2006, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01

    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Das Rechtsmittel ist zulässig, § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und Abs. 2 FGG; es handelt sich um eine einfache weitere Beschwerde (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559) mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme festzustellen.

    Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560; Keidel/Kayser § 68b Rn. 16).

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Auch wenn sich dann in der Zukunft diese Prognose als unzutreffend erweisen sollte, ist für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ausschlaggebend nur der Zeitpunkt der Unterbringungsanordnung selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2003, Az. 3Z BR 202/03, für den Fall einer Betreuerbestellung; BGH RPfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
  • BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Auch wenn sich dann in der Zukunft diese Prognose als unzutreffend erweisen sollte, ist für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ausschlaggebend nur der Zeitpunkt der Unterbringungsanordnung selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2003, Az. 3Z BR 202/03, für den Fall einer Betreuerbestellung; BGH RPfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Es hat dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass dem Recht auf Freiheit der Person unter den grundrechtlich verbürgten Rechten ein besonders hoher Rang zukomme und der richterlichen Anordnung im Fall der Abschiebungshaft wegen des impliziten Vorwurfs, der Betroffene habe sich gesetzwidrig verhalten, auch diskriminierende Wirkung zukomme (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Unter Beachtung dieser Rechtsprechung hat der Senat für die Fälle der Unterbringung die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit zugelassen (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff.; BayObLG BtPrax 2003, 184).
  • BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02

    Keine Beschwerdeberechtigung des Verfahrenspflegers bei Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

    Eine sofortige weitere Beschwerde mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Unterbringung festzustellen, ist zulässig, auch wenn sich die Hauptsache noch vor Einlegung des Rechtsmittels erledigt hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3Z BR 253/03).

    Dies muss nicht nur für die Fälle gelten, in denen sich nach Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels die Hauptsache erledigt hat, sondern auch für die Fälle, in denen die Erledigung bereits vor der Einlegung des Rechtsmittels eintrat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3 Z BR 253/03).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6958
BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
BayObLG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 (https://dejure.org/2004,6958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 103 Abs. 1; FGG § 27
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Beschwerdegericht im Betreuungsverfahren als Beschwerdegrund

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Verlängerung einer Betreuung; Absoluter Beschwerdegrund bei Stützung der Entscheidung des Beschwerdegerichts auf ärztliche oder behördliche Stellungnahmen und ohne Kenntnisnahme des Betroffenen von dieser Sachlage; Notwendigkeit der erneuten persönlichen ...

  • Bt-Recht

    Verletzung des rechtlichen Gehörs kein absoluter Beschwerdegrund

Verfahrensgang

  • AG Kempten - XVII 36/02
  • LG Kempten - 42 T 134/04
  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Das ist auch Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 Abs. 1 BGB (BayObLG NJW-RR 2003, 871).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    c) Die Verlängerung einer Betreuung kann vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen der Erstbestellung eines Betreuers vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Sie ist vielmehr nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann (BayObLGZ 1968, 268; BayObLG FamRZ 1987, 101).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04
    Deshalb muss stets die Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes geprüft werden (BayObLGZ 1980, 23/25).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist zwar kein absoluter Beschwerdegrund, bei dessen Vorliegen unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruhe (BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris).

    Vielmehr ist dies zu prüfen, doch genügt dazu, wie stets bei Verfahrensfehlern, die Möglichkeit, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung des Amtsgerichts geführt hätte (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137; BayObLG - 3Z BR 76/04 - in iuris; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 104).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Zwar ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs kein absoluter Beschwerdegrund, bei dem unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruhe (BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 - Juris, Rdn. 14).
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist kein absoluter Beschwerdegrund, bei dem unwiderlegbar vermutet wird, dass die Entscheidung auf dieser Gesetzesverletzung beruht (BayObLG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 3Z BR 76/04 - Juris, Rdn. 14).
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