Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2637
BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05 (https://dejure.org/2005,2637)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2005 - II ZB 2/05 (https://dejure.org/2005,2637)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - II ZB 2/05 (https://dejure.org/2005,2637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Zwischenurteils mit Entscheidung über materiellen Streitgegenstand ; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Sicherung der einheitlichen Rechtspraxis; Grundlegendes Missverständnis höchstrichterlicher Rechtsprechung über Zulässigkeit von ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 280; ; ZPO § 303

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 § 280 § 303
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz fehlender Rechtshängigkeit erlassenen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 565
  • FamRZ 2006, 408 (Ls.)
  • WM 2006, 932
  • WM 2006, 933
  • BB 2006, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    Ein solches Urteil entfaltet - dies gilt auch für etwaige von dem Kläger erhobene weitere, nicht den Gegenstand der Berufung bildenden Klagen - keine materielle Rechtskraft (BGHZ 4, 389, 394; Zöller/Vollkommer aaO Rdn. 19 vor § 300; Musielak/Musielak aaO § 300 Rdn. 7), kann aber, wenn es nicht angefochten wird, formelle Rechtskraft erlangen.

    Um deren Eintritt zu verhindern, kann ein wirkungsloses Urteil mit dem Rechtsmittel angefochten werden, das gegen ein rechtsfehlerfreies Urteil gleichen Inhalts gegeben wäre (BGHZ 10, 346, 349; 4, 389, 394; MünchKommZPO/Rimmelspacher 2. Aufl. § 511 Rdn. 13).

  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass ein vermeintliches "Zwischenurteil", das sich seinem Inhalt nach nicht, wie § 303 ZPO voraussetzt, auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage beschränkt, sondern tatsächlich eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ein (Teil-)Endurteil darstellt und in diesem Fall wie ein Sachurteil uneingeschränkt anfechtbar ist (BGHZ 8, 383; BGH, Beschl. v. 18. September 1996 - VIII ZB 28/96, NJW 1996, 3345 f.; BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - KZR 2/93, NJW 1994, 1651 f.).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84

    Niederlegung eines Schiedsspruchs bei dem zuständigen Gericht; Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    Damit hat das Landgericht über eine einzelne Sachurteilsvoraussetzung ausdrücklich befunden (BGHZ 27, 15, 26 ff.; BGH, Urt. v. 23. Mai 1985 - III ZR 57/84, NJW-RR 1986, 61 f.; MünchKommZPO/Prütting 2. Aufl. § 280 Rdn. 8; Musielak/Foerste, ZPO 4. Aufl. § 280 Rdn. 7).
  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass ein vermeintliches "Zwischenurteil", das sich seinem Inhalt nach nicht, wie § 303 ZPO voraussetzt, auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage beschränkt, sondern tatsächlich eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ein (Teil-)Endurteil darstellt und in diesem Fall wie ein Sachurteil uneingeschränkt anfechtbar ist (BGHZ 8, 383; BGH, Beschl. v. 18. September 1996 - VIII ZB 28/96, NJW 1996, 3345 f.; BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - KZR 2/93, NJW 1994, 1651 f.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    b) Ausweislich des Urteilstenors, dessen Inhalt - was das Berufungsgericht nicht beachtet - für die Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft maßgeblich ist (vgl. BGHZ 124, 164, 166; 34, 337, 339), hat das Landgericht der Beklagten die Prozessfähigkeit mit der Maßgabe der Vertretung durch ihren Gesellschafter H. S. nicht nur für das vorliegende, sondern ausdrücklich für sämtliche gerichtliche Verfahren zugebilligt, welche Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit der auf den Gesellschafterversammlungen vom 15. April 2004 und 14. Mai 2004 gefassten Beschlüsse zum Gegenstand haben.
  • BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56

    Umlegung und Enteignung

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    Damit hat das Landgericht über eine einzelne Sachurteilsvoraussetzung ausdrücklich befunden (BGHZ 27, 15, 26 ff.; BGH, Urt. v. 23. Mai 1985 - III ZR 57/84, NJW-RR 1986, 61 f.; MünchKommZPO/Prütting 2. Aufl. § 280 Rdn. 8; Musielak/Foerste, ZPO 4. Aufl. § 280 Rdn. 7).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass ein vermeintliches "Zwischenurteil", das sich seinem Inhalt nach nicht, wie § 303 ZPO voraussetzt, auf die Klärung einer prozessualen Vorfrage beschränkt, sondern tatsächlich eine Entscheidung über den materiellen Streitgegenstand trifft, ein (Teil-)Endurteil darstellt und in diesem Fall wie ein Sachurteil uneingeschränkt anfechtbar ist (BGHZ 8, 383; BGH, Beschl. v. 18. September 1996 - VIII ZB 28/96, NJW 1996, 3345 f.; BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - KZR 2/93, NJW 1994, 1651 f.).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    Ein trotz fehlender Rechtshängigkeit erlassenes Urteil ist jedoch wirkungslos (BayObLG NJW-RR 2000, 671 f.; LAG Frankfurt BB 1982, 1924 f.; LG Tübingen JZ 1982, 474 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. Rdn. 18 vor § 300; Musielak/Musielak, ZPO 4. Aufl. § 300 Rdn. 5).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    b) Ausweislich des Urteilstenors, dessen Inhalt - was das Berufungsgericht nicht beachtet - für die Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft maßgeblich ist (vgl. BGHZ 124, 164, 166; 34, 337, 339), hat das Landgericht der Beklagten die Prozessfähigkeit mit der Maßgabe der Vertretung durch ihren Gesellschafter H. S. nicht nur für das vorliegende, sondern ausdrücklich für sämtliche gerichtliche Verfahren zugebilligt, welche Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit der auf den Gesellschafterversammlungen vom 15. April 2004 und 14. Mai 2004 gefassten Beschlüsse zum Gegenstand haben.
  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
    Die Rechtsbeschwerde ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), weil die Beurteilung des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit des Rechtsmittels auf einem grundlegenden Missverständnis höchstrichterlicher Rechtsprechung beruht und daher eine strukturelle Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154 f.).
  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

  • LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81

    Ein in einem anhängigen aber nicht rechtshängigen Verfahren erlassenes Urteil ist

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 110/13

    Wirksamkeit eines nicht alle notwendigen Streitgenossen erfassenden Urteils;

    Derartige Ausnahmefälle sind in der Rechtsprechung angenommen worden bei Entscheidungen über einen bei dem Gericht nicht anhängigen Streitgegenstand (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565 f.; BGH, Urteil vom 26. Januar 1959 - II ZR 119/57, BGHZ 29, 223, 229 f.), bei einem Urteil mit in sich widersprüchlichem oder unbestimmtem Tenor (BGH, Urteil vom 6. März 1952 - IV ZR 80/51, BGHZ 5, 240, 246) und bei Entscheidungen, die gegen eine nicht existente Partei ergangen (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - II ZB 9/09, NJW 2010, 3100 Rn. 11) oder auf eine dem Recht unbekannte Rechtsfolge gerichtet waren (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 170; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1763).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Dass sie gleichwohl formelle Rechtskraft erlangen kann, wenn sie nicht angefochten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05, NJW-RR 2006, 565, 566 mwN), führt nur dazu, dass eine Fortführung des Rechtstreits nicht mehr möglich ist.
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Ein Scheinbeschluss kann mit denjenigen Rechtsmitteln angefochten werden, welche gegen eine rechtlich existente Entscheidung gleichen Inhalts statthaft wären (BGHZ 10, 346, 349; BGH Beschluss vom 5. Dezember 2005 - II ZB 2/05 - NJW-RR 2005, 565, 566).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1414
BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 448
  • MDR 2006, 829
  • GRUR 2006, 260
  • FamRZ 2006, 408 (Ls.)
  • BB 2006, 128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
    Eine schuldhafte Säumnis liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (vgl. - zu § 513 ZPO a.F. - BAG AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG NJW 1972, 790 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vgl. weiter Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 337 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).

    Das Gericht hat die - auch zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) - gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 724 f.).

  • BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 98/71

    Versäumung eines Termins - Weg zum Terminort - Autopanne - Hindernisgrund -

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
    Eine schuldhafte Säumnis liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (vgl. - zu § 513 ZPO a.F. - BAG AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG NJW 1972, 790 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vgl. weiter Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 337 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZB 171/23

    Wer nicht zum Termin kommen kann, muss das Gericht informieren!

    Denn hätte sie etwa eine falsche Telefonnummer gewählt oder erst wenige Minuten vor 10:00 Uhr Kontaktversuche unternommen, obwohl sie ihre Fahrt nach eigenen Angaben bereits um 9:00 Uhr unterbrochen hat, wären ihre Bemühungen ersichtlich unzureichend gewesen (vgl. BGH Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 15 f.).

    Wenn aber Versuche, das Gericht über die kurzfristige Verhinderung der Verfahrensbevollmächtigten zu informieren, erst nach der vorgesehenen Terminsstunde unternommen werden, erfolgen sie schuldhaft zu spät (vgl. auch BGH Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 15 f.).

  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 550/21

    Zweites Versäumnisurteil droht: Anwaltslose Partei muss Gericht informieren!

    In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60; BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687; BGH, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06, NJW 2007, 2047 und BGH, Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448).

    Ein Beteiligter muss daher alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um dem Gericht rechtzeitig vor Erlass des Versäumnisbeschlusses seine Verhinderung mitzuteilen (MünchKommZPO/Rimmelspacher 6. Aufl. § 514 Rn. 21; Musielak/Voit/Stadler ZPO 20. Aufl. § 337 Rn. 6; Zöller/Heßler ZPO 34. Aufl. § 514 Rn. 9; vgl. auch BGH Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14 - NJW-RR 2016, 60 Rn. 6 mwN; vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 - NJW 2009, 687 Rn. 11; vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047 Rn. 17 mwN und vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    cc) Eine schuldhafte Säumnis liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare unternimmt, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; v. 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448, 449).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Eine schuldhafte Säumnis im Sinne von § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteile vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448, 449 und vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - aaO; vgl. zu § 513 ZPO a.F. BAG, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG, NJW 1972, 790 f.; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98 - VersR 2000, 121, 122 ; vgl. auch Musielak/Stadler, aaO, § 337, Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 337, Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14

    Unzulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des

    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels setzt jedoch die schlüssige Darlegung voraus, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 12; Beschluss vom 12. März 2013 - VIII ZB 42/12, nv Rn. 5).

    Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998, aaO; vom 3. November 2005, aaO Rn. 14; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 514 Rn. 9; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 514 Rn. 9).

    Das Berufungsgericht hat die zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 18).

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZB 8/16

    Säumnis des Prozessbevollmächtigten im Anwaltsprozess: Umfang der

    Eine - der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbare - schuldhafte Säumnis im Sinne von § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare unternimmt, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteile vom 25. November 2008 aaO Rn. 11; vom 22. März 2007 aaO Rn. 17; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 4; jeweils m.w.N.).

    Dieser Mitteilungspflicht genügt der Prozessbevollmächtigte nicht, wenn er bei dem Versuch, das Gericht von seiner Verhinderung zu unterrichten, eine falsche Rufnummer wählt (BGH, Urteil vom 3. November 2005 aaO Rn. 15).

  • KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16

    Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis des Prozessbevollmächtigten

    Ein zulässiges Rechtsmittel setzt voraus, dass der Berufungsführer in der Berufungsinstanz schlüssig darlegt, dass kein Fall der schuldhaften Säumnis vorliegt (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06 - , juris-Rz. 6; Urteil vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448, juris-Rz 12).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).

    Der Versuch von Rechtsanwalt G..., die Geschäftsstelle des Landgericht per Mobilfunktelefon von seiner Verhinderung zu unterrichten, ist schon deshalb ungeeignet, weil er eine falsche Rufnummer gewählt hatte (im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 03.11.2005 a.a.O, juris.-Rz. 15).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis bei kurzfristiger

    Anders als sonst ist hier die Schlüssigkeit des Sachvortrages bereits bei der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 f., juris Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 1 U 238/00 -, MDR 2002, 780 f., juris Rn. 5).

    Aber auch in dem Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, liegt eine schuldhafte Säumnis i. S. d. § 514 Abs. 2 BGB vor, wenn er nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 11 mwN; BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448 f, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. November 2008 - 15 U 55/08, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07

    Zum antragsgemäßen Erlass eines Versäumnisurteils

    Nach § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterliegt ein Versäumnisurteil, gegen das - wie hier gemäß § 345 ZPO - der Einspruch an sich nicht statthaft ist, der Berufung insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall der Versäumung nicht vorgelegen habe (BGH NJW 2006, 448).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen einer plötzlich auftretenden Verhinderung des Rechtsanwalts durch Krankheit oder aus anderen Gründen mangelndes Verschulden vorliegen kann, aber auch nur dann, wenn der Anwalt nicht mehr für eine Vertretung sorgen oder die Prozessbeteiligten (Gegner und Gericht) nicht mehr rechtzeitig über seine Verhinderung unterrichten kann (vgl. BGH NJW 2006, 448; NJW 1999, 724; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat aaO.).

  • OLG Hamm, 07.10.2013 - 18 U 77/13

    Schuldhafte Säumnis des Prozessbevollmächtigten bei Anzeige der

    Nach § 337 Satz 1 ZPO darf ein Versäumnisurteil nur im Falle einer schuldhaften Säumnis einer Partei ergehen und liegt eine solche dann nicht vor, wenn sie ohne ihr Verschulden an einem Erscheinen gehindert ist sowie alles im Rahmen ihr Zumutbaren und Möglichen versucht hat, dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen (vgl. BGH NJW 2006, 448 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 337 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 15 U 55/08

    Umfang der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Unterrichtung des Gerichts

  • OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 15 UF 41/23

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestätigung eines Versäumnisurteils in

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 8/16
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 125/11

    Standeswidrigkeit der Beantragung eines Versäumnisurteils gegen eine anwaltlich

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09

    Urteil nach Lage der Akten

  • LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil: Schuldhafte Versäumung des

  • BPatG, 01.10.2009 - 30 W (pat) 27/09
  • LG München I, 05.10.2021 - 31 O 16817/19

    Krankenversicherung, Arzt, Buchauszug, Widerklage, Provision, Zustellung, Attest,

  • BPatG, 29.10.2009 - 30 W (pat) 66/07
  • BPatG, 01.10.2009 - 30 W (pat) 13/09
  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" -

  • LG Dessau-Roßlau, 26.07.2011 - 1 S 156/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Aufrechterhaltung eines

  • BPatG, 23.10.2006 - 30 W (pat) 27/04
  • LG Köln, 27.07.2023 - 14 O 36/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1977
BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04 (https://dejure.org/2005,1977)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - IX ZB 198/04 (https://dejure.org/2005,1977)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 (https://dejure.org/2005,1977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berechnung des Fristbeginns für eine verlängerte Rechtsmittelbegründungsfrist - Ende der ursprünglichen Frist auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelbegründungsfrist: Fristabrechnung bei Verlängerung; Verlängerung der Frist zur Begründung von Berufung oder Revision; Fristende am Sonnabend, Sonntag oder allgemeinen Feiertag; Fristablauf mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags

  • Judicialis

    ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 224 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 551 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 551 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 3; ZPO § 222 Abs. 2
    Fristberechnung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist bei Ablauf der ursprünglichen Berufungsbegründungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag

  • rechtsportal.de

    Beginn einer Fristverlängerung bei Fristende an einem Sonntag oder Feiertag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufung - Wann beginnt die verlängerte Begründungsfrist?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 700
  • MDR 2006, 588
  • FamRZ 2006, 408 (Ls.)
  • VersR 2006, 1705
  • BB 2006, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 28.07.2003 - 3 U 151/03

    Berechnung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Am 1. Juli 2004 wies die Geschäftsstelle des zuständigen Berufungssenats den Prozessbevollmächtigten der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Rostock MDR 2004, 351 darauf hin, dass die Berufungsbegründungsfrist bereits mit Ablauf des 29. Juni 2004 geendet habe.

    In seiner Verfügung vom 2. Juli 2004 bestätigte der Vorsitzende die Rechtsansicht der Geschäftsstelle zur Frage des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Rostock MDR 2004, 351.

    Die entgegenstehende Entscheidung OLG Rostock MDR 2004, 351 wird im vorstehend angeführten Schrifttum übereinstimmend für unzutreffend erachtet.

  • BGH, 01.06.1956 - V ZB 8/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Wird die Frist zur Begründung der Berufung oder Revision um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Bestätigung von BGHZ 21, 43, 44).

    Nach BGHZ 21, 43, 44 ist maßgeblich, dass der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages beginnt (vgl. auch Urt. v. 28. Oktober 1954 - IV ZR 122/54, BGH LM § 765 Nr. 1 BGB).

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Für eine Rechtsprechungsänderung ist bereits aus Kontinuitätsgründen kein Raum (vgl. BGHZ 85, 64, 66; 125, 218, 222).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Für eine Rechtsprechungsänderung ist bereits aus Kontinuitätsgründen kein Raum (vgl. BGHZ 85, 64, 66; 125, 218, 222).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Auch im Falle der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung als unzulässig (§ 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO) müssen die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 574 Abs. 2 ZPO vorliegen (BGHZ 155, 21, 22).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 198/04
    Nach BGHZ 21, 43, 44 ist maßgeblich, dass der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages beginnt (vgl. auch Urt. v. 28. Oktober 1954 - IV ZR 122/54, BGH LM § 765 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    a) Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (Anschluss an BGH Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 - NJW 2006, 700).

    Wenn das Berufungsgericht die Begründungsfrist - wie grundsätzlich nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO möglich - um einen Monat verlängert hätte, hätte der verlängerte Teil der Frist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst mit Ablauf des dem Feiertag folgenden nächsten Werktages, hier also mit Ablauf des 4. Oktober 2006 begonnen (BGH Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04 - NJW 2006, 700) und wäre deswegen erst am Montag, dem 6. November 2006 abgelaufen.

  • BGH, 10.03.2009 - VII ZB 87/08

    Beginn des verlängerten Teils einer Frist zur Begründung der Berufung; Ablauf

    Wird die Frist zur Begründung der Berufung um einen bestimmten Zeitraum verlängert und fällt der letzte Tag der ursprünglichen Frist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 1. Juni 1956 - V ZB 8/56, BGHZ 21, 43, 44; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, NJW 2006, 700, 701; BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76, 77).

    An diesem Grundsatz hat er seither in ständiger Rechtsprechung festgehalten (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, NJW 2006, 700, 701 - unter ausdrücklicher Ablehnung der entgegenstehenden Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 3 U 151/03, NJW 2003, 3141, 3142; BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76, 77; vgl. auch zuletzt: BGH, Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162, 1163).

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Da der verlängerte Teil der Frist erst mit dem Ablauf dieses nächsten Werktages begann, ist die um einen Monat verlängerte Frist einen Monat nach diesem Tag, also am 21. Dezember 2011 abgelaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 198/04, VersR 2006, 1705 Rn. 8 mwN).
  • OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06

    Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines

    Bei Ablauf der unverlängerten Begründungsfrist an einem Sonntag oder allgemeinen Feiertag beginnt der verlängerte Teil der Frist erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages (vgl. BGH NJW 2006, 700 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 11 U 154/07

    Fristen: Fristberechnung für eine verlängerte Rechtsmittelbegründungsfrist

    Die vereinzelt gebliebene abweichende Auffassung des OLG Rostock (MDR 2004, 351), auf die sich die Beklagte stützen will, ist allgemein verworfen worden, unter anderem vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 14. Dezember 2005, IX ZB 198/04 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur), dem der Senat folgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1593
BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1593)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - III ZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1593)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 296; BGB §§ 157 Ge, 652
    Maklervertrag einer GmbH bei Veräußerung "ihres Unternehmers" kann sowohl bei Veräußerung der Aktiva wie bei Geschäftsanteilsveräußerung eingreifen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einrede mangelnder Sicherheit für die Prozesskosten; Zurückweisung verspäteter Angriffs- und Verteidigungsmittel; Verstoß gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht; Voraussetzungen des für eine Verpflichtung der Klägerin zur Leistung einer weiteren ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Auslegung eines Maklervertrages bezüglich der Feststellung der provisionsverpflichteten Partei

  • Judicialis

    ZPO § 296; ; BGB § 157 Ge; ; BGB § 652

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 296; BGB § 157; BGB § 652
    Auslegung eines Provisionszahlungsversprechens einer GmbH für die Veräußerung "ihres Unternehmens"

  • rechtsportal.de

    ZPO § 296; BGB § 157 § 652
    Rechtzeitige Erhebung der Einrede fehlender Prozesskostensicherheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Maklerrecht - Auslegung eines Maklervertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 496
  • MDR 2006, 767
  • FamRZ 2006, 408 (Ls.)
  • VersR 2006, 506
  • WM 2006, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Mit Rücksicht darauf hat der Senat in seinem zeitgleich mit dem Berufungsurteil ergangenen Urteil vom 16. Dezember 2004 - III ZR 119/04 (BGHZ 161, 349, 359 f. = NJW 2005, 753, 754) keine durchgreifenden Bedenken gesehen, die mehrheitliche Übernahme der Gesellschaftsanteile von Objektgesellschaften zum Betrieb mehrerer Kliniken (share deal) dem zunächst beabsichtigten Unternehmenskauf im Sinne des Erwerbs der gesamten Wirtschaftsgüter der Klinikunternehmen (asset deal) gleichzusetzen.

    Vor diesem Hintergrund kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des Vertrags vom 9./12. Juli 2001, die der Senat darauf zu überprüfen hat, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder der Tatrichter verfahrenswidrig wesentliches Auslegungsmaterial unberücksichtigt gelassen hat (vgl. nur Senatsurteil vom 16. Dezember 2004 aaO, NJW 2005, 753, 756, insoweit in BGHZ 161, 349 nicht abgedruckt), keinen Bestand haben.

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Die Einrede mangelnder Sicherheit für die Prozesskosten (§§ 110 ff. ZPO) gehört zwar zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die nach § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden müssen (BGH, Zwischenurteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00 - NJW 2001, 3630 f.; Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03 - NJW-RR 2005, 148 m.w.N.).

    Infolgedessen durften die Beklagten zu 2 und 3 abwarten, bis die vom Landgericht angeordnete Sicherheit ihre Kosten, nachdem das Berufungsgericht den Streitwert auf 250.000 EUR festgesetzt hatte, nicht mehr deckte, und dann die Leistung einer weiteren Sicherheit begehren (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 aaO S. 149).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Nach dem festgestellten Sachverhalt besteht ebenso wenig Anhalt für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im strafrechtlichen Sinn (§ 266 StGB), auf den die Revisionserwiderung der Beklagten zu 1 verweist; insbesondere ist nicht erkennbar, dass deswegen die Liquidität oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet gewesen wäre (vgl. dazu BGHSt 35, 333, 336 ff.; BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 - NJW 2000, 154, 155).
  • BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 38/66

    Verpflichtung zu weiterer Zahlung unabhängig von einem Erfolg der

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Deren Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns auch in dieser Alternative mag, worüber der Senat nicht zu entscheiden hat, unter bestimmten Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter bedeuten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1968 - VIII ZR 38/66 - LM § 30 GmbHG Nr. 3); im Außenverhältnis zum Makler ist diese Frage auch unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Erhaltung des Stammkapitals (§ 30 f. GmbHG) ohne Belang (s. BGHZ 136, 125, 129).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Deren Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns auch in dieser Alternative mag, worüber der Senat nicht zu entscheiden hat, unter bestimmten Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter bedeuten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1968 - VIII ZR 38/66 - LM § 30 GmbHG Nr. 3); im Außenverhältnis zum Makler ist diese Frage auch unter Berücksichtigung der Vorschriften über die Erhaltung des Stammkapitals (§ 30 f. GmbHG) ohne Belang (s. BGHZ 136, 125, 129).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Nach dem festgestellten Sachverhalt besteht ebenso wenig Anhalt für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im strafrechtlichen Sinn (§ 266 StGB), auf den die Revisionserwiderung der Beklagten zu 1 verweist; insbesondere ist nicht erkennbar, dass deswegen die Liquidität oder die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet gewesen wäre (vgl. dazu BGHSt 35, 333, 336 ff.; BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 - NJW 2000, 154, 155).
  • BGH, 15.05.2001 - XI ZR 243/00

    Sicherheitsleistung eines im Ausland ansässigen Beklagten

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Die Einrede mangelnder Sicherheit für die Prozesskosten (§§ 110 ff. ZPO) gehört zwar zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die nach § 282 Abs. 3 ZPO grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden müssen (BGH, Zwischenurteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00 - NJW 2001, 3630 f.; Zwischenurteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03 - NJW-RR 2005, 148 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Für eine Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235, 236; Senatsurteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 169/88 - NJW 1991, 1893 f.) fehlt es an dem nach § 538 Abs. 2 Satz 1 ZPO jetzt erforderlichen Parteiantrag.
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Entscheidend ist, ob der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehungen zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten zustande gekommen (Senatsurteil vom 8. April 2004 - III ZR 20/03 - NJW-RR 2004, 851, 852 m.zahlr.N.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 451/04
    Sie führt - unmittelbar oder kraft ergänzender Vertragsauslegung, sofern eine Regelungslücke anzunehmen wäre, nach dem hypothetischen Parteiwillen (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - ZIP 2005, 1824, 1826 m.w.N.) - zu dem Ergebnis, dass die vertraglich vereinbarte Provision von der Beklagten zu 1 auch bei der hier erfolgten Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile an der Gesellschaft auf den von der Klägerin nachgewiesenen Erwerber zu zahlen ist.
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61

    Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert

  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 280/01

    Voraussetzungen der Ausländersicherheit

  • OLG Düsseldorf, 19.12.1991 - 10 U 67/91
  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96

    Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen;

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Jedoch sind die notwendigen tatsächlichen Feststellungen bereits getroffen; da weitere Aufklärung auf-Kommentar: grund des umfassenden Vortrags beider Parteien nicht mehr zu erwarten ist, kann der Senat die Würdigung selbst vornehmen (vgl. z.B. BGHZ 124, 39, 45 ; Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07 - NJW 2008, 1064, 1066, Rn. 26 und vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 - NJW-RR 2006, 496, 498 , Rn. 14).
  • BGH, 31.03.2016 - III ZR 70/15

    Haftung eines zur Prüfung der Standsicherheit und zur Bauüberwachung vom Bauherrn

    Die Auslegung des Berufungsgerichts hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil sie den Regelungszweck des Vertrags verkennt und dem Grundsatz der beiderseits interessengerechten Vertragsauslegung (s. hierzu etwa Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04, NJW-RR 2006, 496, 497 Rn. 12; BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14, NJW 2015, 1107, 1108 Rn. 14) nicht hinreichend Rechnung trägt.
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

    Umstritten ist im Einzelnen, ob Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaft dogmatisch auch nach der Neufassung des § 241 BGB am 1.1.2002 auf dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben, also § 242 fußen (so etwa BGH, Teilurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 -, NJW-RR 2006, 496; OLG Hamm NJW 2013, 1167) oder bereits Gewohnheitsrecht geworden sind (Staudinger/Schmidt (1995), BGB, § 242 Rdn. 829 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZB 73/05

    Einleitung des Verfahrens auf Rückgabe einer aufgrund eines Zwischenurteils

    Es kann sich auch nach § 112 Abs. 3 ZPO die Situation ergeben, dass eine einmal geleistete Sicherheit nicht ausreicht und der Kläger auf Verlangen eine weitere Sicherheit zu leisten hat (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17

    Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen

    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört der Grundsatz der vollständigen Würdigung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04, juris Rn. 12; Urteil vom 28. Oktober 1997 - XI ZR 260/96, BGHZ 137, 69, 72).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17

    Anforderungen an den Nachweis der Kaufgelegenheit durch den Verkäufermakler

    Dann kommt es nach der Rechtsprechung auf die Umstände des Einzelfalls an, ob der Maklerkunde danach im Hinblick auf seine Beziehung zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten zustande gekommen (BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 451/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 11; Urteil vom 05.10.1995 - III ZR 10/95 - zitiert nach juris, dort 5 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - BeckRS 2016, 12256).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 4b O 170/09

    Prozesskostensicherheit

    Die Einrede mangelnder Sicherheit für Prozesskosten gemäß § 110 ZPO gehört zu den die Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die nach § 282 Abs. 3 S. 1 ZPO grundsätzlich gleichzeitig und vor der ersten mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zu erheben sind (BGH, Beschluss v. 19.07.2007, BeckRS 2007, 14861; BGH NJW-RR 2006, 496; BGH NJW-RR 2005, 148).

    Wird die Einrede gemäß § 110 ZPO erst nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung erhoben, ist sie verspätet und nach § 296 Abs. 3 ZPO, der auch bei frühen ersten Terminen Anwendung findet, nur noch dann beachtlich, wenn ihre verspätete Erhebung genügend entschuldigt ist (BGH, Beschluss v. 19.07.2007, BeckRS 2007, 14861; BGH NJW-RR 2006, 496; Schulte/Kühnen, PatG, 10. Aufl., § 139 Rdnr. 264; Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 296 Rdnr. 31).

    § 296 Abs. 2 ZPO wird von den Sonderregelungen der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO verdrängt und findet deshalb auf Rügen, die die Zulässigkeit einer Klage betreffen, keine Anwendung (BGH NJW-RR 2006, 496; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 959).

  • BGH, 01.09.2020 - EnVR 7/19

    Baltic Cable AB II

    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsregeln gehört der Grundsatz der vollständigen Würdigung der maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04, juris Rn. 12 und vom 28. Oktober 1997 - XI ZR 260/96, BGHZ 137, 69, 72).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2005 - VIII ZB 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1606
BGH, 22.11.2005 - VIII ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,1606)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2005 - VIII ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,1606)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2005 - VIII ZB 40/05 (https://dejure.org/2005,1606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unterzeichnung ohne eigene Prüfung

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Unterzeichnung ohne eigene Prüfung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unterzeichnung ohne eigene Prüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine ordnungsgemäße Unterzeichnung der Berufungsbegründung vor? (IBR 2006, 1123)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1208 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 342
  • MDR 2006, 770
  • FamRZ 2006, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - VIII ZB 40/05
    Die spätere Stellungnahme des Prozessbevollmächtigten der Beklagten in dessen erst nach dem Verwerfungsbeschluss verfassten Schriftsatz vom 20. April 2005 ist wegen der Unzulässigkeit neuen Tatsachenvortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen (§ 577 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 559 ZPO; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 c).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - VIII ZB 40/05
    Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709 unter III 2 a aa m.w.Nachw.).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

    Dieses Erfordernis stellt keine bloße Formalität dar; es ist vielmehr äußerer Ausdruck für die vom Gesetz geforderte Prüfung des Inhalts der Begründungsschrift durch den Anwalt (vgl. etwa BGH 22. November 2005 - VIII ZB 40/05 - zu II 2 der Gründe) .
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2012 - 18 U 90/12

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift

    Als bestimmender Schriftsatz muss die Berufungsbegründung neben den Angaben gem. § 520 Abs. 3 ZPO die Unterschrift der Person enthalten, die den Schriftsatz verantwortet, § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO (BGH NJW 1989, 394; 3022; BGH NJW-RR 2006, 342).

    Die Unterzeichnung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt stellt keine bloße Formalität dar; sie ist äußerer Ausdruck für die vom Gesetz geforderte Prüfung des Inhalts der Begründungsschrift durch den Anwalt (BGH NJW-RR 2006, 342, 343 m.w.N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit begnügt sich freilich das Gesetz insoweit regelmäßig mit dem äußeren Merkmal der Unterschrift und behandelt diese grundsätzlich als Nachweis dafür, dass der Rechtsanwalt den Prozessstoff eigenverantwortlich durchgearbeitet hat und die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes tragen will (BGH NJW-RR 2006, 342, 343).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in zwei Fallgruppen anerkannt, nämlich zum einen, wenn der Anwalt sich durch einen Zusatz von dem unterschriebenen Schriftsatz distanziert, und zum anderen, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat (BGH NJW 2008, 1311; 1989, 394; 1989, 3022 sowie NJW-RR 2006, 342 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 85/13

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an den Nachweis

    c) Hat der Bewerber nur solche Kenntnisse des Versicherungsrechts nachzuweisen, die für die Bearbeitung eines verkehrsrechtlichen Falles von Bedeutung sein können, heißt das zugleich, dass versicherungsrechtliche Fälle, die keinen Bezug zu einem verkehrsrechtlichen Vorgang haben, nicht geeignet sind, die in der Fachanwaltsordnung verlangten besonderen verkehrsrechtlichen Kenntnisse nachzuweisen (im Ergebnis ebenso Berliner Empfehlungen 2006, BRAK-Mitt. 2006, 274, 275 Nr. 8; Weide, SVR 2010, 71, 73; Hartung/Scharmer, BORA/FAO, 5. Aufl., § 5 FAO Rn. 178; aA wohl Offermann-Burckart in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 5 FAO Rn. 143).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - U (Kart) 45/06

    Wirksame Unterzeichnung einer Berufungsbegründungspflicht - Zum Begriff der

    Die Berufungsbegründung muss von einem dazu bevollmächtigten und beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt nicht selbst verfasst, sondern lediglich nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben werden (BGH, MDR 2006, 770; NJW 2005, 2709; NJW 2003, 2028, 2029).
  • AGH Niedersachsen, 19.06.2007 - AGH 5/07

    Fachanwalt - Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse

    Soweit diese Auffassung auch Gegenstand der "Berliner Empfehlungen 2006" ist (vgl. BRAK-Mitt. 2006, 274, 275 - dort Nr. 7), handelt es sich lediglich um eine Empfehlung für die Auslegung des § 7 Abs. 1 FAO.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 96/21

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 3 U 96/21 v. 22.02.2022

    Der Rechtsanwalt muss die volle Verantwortung für den Inhalt der Begründungsschrift übernehmen (BGH NJW 2006, 1208).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

    Der Rechtsanwalt muss die volle Verantwortung für den Inhalt der Begründungsschrift übernehmen (BGH NJW 2006, 1208).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 1 AGH 18/13

    Wertung von versicherungsrechtlichen Fällen für die Fachanwaltschaft im

    Demgegenüber sind Scharmer (Hartung-Scharmer, BORA/FAO, 5. Auflage, § 5 FAO Rn. 178) und die Vertreter der Fachausschüsse der Rechtsanwaltskammern in den Berliner Empfehlungen 2006 (BRAK-Mitt. 2006, 274 f Ziff. 8) der Auffassung, die Fälle von § 5 Satz 1 k FAO müssten einen eindeutigen verkehrsrechtlichen Bezug aufweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4329
BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04 (1) (https://dejure.org/2006,4329)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - IX ZB 223/04 (1) (https://dejure.org/2006,4329)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04 (1) (https://dejure.org/2006,4329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Begründung eines Beschlusses; Berücksichtigung des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten; Begründung der Gehörsrüge

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 4 Satz 5; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 4 S. 5
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 408
  • AnwBl 2006, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Nach den Gesetzesmaterialien kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 f; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschl. v. 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 120/03

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Nach den Gesetzesmaterialien kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 f; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschl. v. 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren.
  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 108/02

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Nach den Gesetzesmaterialien kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 f; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschl. v. 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren.
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Nach den Gesetzesmaterialien kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschl. v. 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; v. 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, FamRZ 2005, 1831 f; v. 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschl. v. 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 264/04

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 223/04
    Ergänzend ist zu der Begründung der Gehörsrüge anzumerken, dass der Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin durch Berichterstatterschreiben vom 13. Mai 2005 der Hinweis erteilt worden ist, dem Senat liege in der Parallelsache IX ZB 264/04 ein Stehordner vor, der "Anlagen zu jeweiligen Insolvenzanträgen der Bank betreffend die Unternehmensgruppe St. " enthalte.
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 244/05

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZR 28/06

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht dazu eingelegt werden, eine Ergänzung der Entscheidungsbegründung herbeizuführen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006, IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2016 - IX ZB 18/15

    Statthaftigkeit der Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine

    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschluss vom 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); Entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 264/04, nv; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 28.02.2013 - IX ZB 94/11

    Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur

    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschluss vom 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); Entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 264/04, nv).
  • BGH, 06.10.2008 - IX ZB 10/07

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtsbeschwerdeentscheidung und an die

    Entsprechendes gilt für die Gehörsrüge gegen eine Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408).
  • BGH, 27.12.2007 - VI ZR 150/07

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auch nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (BT-Drucks. 15/3706 S. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - NJW-RR 2006, 63; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04 - FamRZ 2006, 408 zu § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO).
  • BGH, 04.12.2007 - X ZR 127/06

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung einer Gehörsrüge

    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels der Gehörsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO auszuhebeln (BGH, Beschl. v. 28.07.2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63; v. 12.01.2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408, zu § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO).
  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Ebenso wenig kann mit der Anhörungsrüge eine Begründungsergänzung herbeigeführt werden (BFH-Beschluss in BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2006 IX ZB 223/04, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2006, 408, m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2019 - IX ZR 88/18

    Kenntnisnahme des Vorbringens einer Partei i.R.d. Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, eine ergänzende Begründung der mit ihrer angegriffenen Entscheidung herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408).
  • BGH, 11.03.2013 - IX ZR 88/12

    Begründungspflichten zur Vermeidung einer Anhörungsrüge

    Nach der Gesetzesbegründung kann eine Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden, eine Begründungsergänzung herbeizuführen (vgl. BT-Drucks. 15/3706 S. 16; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432, 1433; vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, 64; vom 6. Oktober 2005 - IX ZR 120/03; siehe ferner BGH, Beschluss vom 19. Januar 2004 - II ZR 108/02, WM 2004, 1894, 1895); Entsprechendes gilt für das Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 223/04, FamRZ 2006, 408 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 264/04, nv).
  • BGH, 28.02.2013 - IX ZB 293/11

    Anhörungsrüge: Wie ausführlich muss begründet werden?

  • BFH, 30.10.2007 - V S 26/07

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags gegen sämtliche Mitglieder

  • OLG Köln, 23.12.2020 - 2 U 14/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht