Rechtsprechung
OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Betreuers auf Grund eines organischen Psychosyndroms; Verpflichtung des Gerichtes zur Vorlage des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit an den Betroffenen; Ausnahme von der Vorlagepflicht bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen; ...
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Betreuers auf Grund eines organischen Psychosyndroms; Verpflichtung des Gerichtes zur Vorlage des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit an den Betroffenen; Ausnahme von der Vorlagepflicht bei mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen; ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht zur Mitteilung von Sachverständigengutachten an den Betroffenen, Freie Willensbestimmung
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 68b; ; BGB § 1896 Abs. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem - konkrete Tatsachengrundlage bei Beeinträchtigung der Willensbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren - XVII 438/04
- LG Kempten, 08.07.2005 - 42 T 1156/05
- LG Kempten, 08.07.2005 - 42 T 1157/05
- OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 160/05, 33 Wx 159/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 440
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527). - BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt wurden (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 2004, 239;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43 f.).
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt wurden (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 2004, 239;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43 f.). - BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86
Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
Das Gutachten ist dem Betroffenen zur Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich vollständig, schriftlich und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung zu übergeben (vgl. BVerfGE 62, 392/396; BayObLGZ 1986, 174/178 und 524/527). - BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 3 Z 163/89
Bestellung; Verfahrenspfleger; Pflegschaftsverfahren; Wahrnehmung; Rechtliches …
Auszug aus OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Mutterunterhalt ; Unterhaltsanspruch einer Mutter gegen den Vater bei fehlender Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes ; Belegung von Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten bei der Geltendmachung eines ...
- zvi-online.de
BGB §§ 1603, 1605, 1615l; InsO § 1
Keine Insolvenzantragspflicht des Vaters bei fehlender Leistungsfähigkeit zur Zahlung des Unterhalts an unverheiratete Mutter
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § ... 1603 Abs. 2; ; BGB § 1605; ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1615 I Abs. 1; ; BGB § 1615 I Abs. 2; ; BGB § 1615 l; ; BGB § 1615 l Abs. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1615 l Abs. 2 S. 3; ; BGB § 1615 l Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 850 Abs. 2; ; ZPO § 850c; ; ZPO § 850i; ; BSHG § 91 Abs. 1; ; BErzGG § 9; ; InsO § 209
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Unterhaltsanspruch einer Mutter gegen den Vater eines Kindes bei Unbestimmbarkeit der Haftungsanteile verschiedener Väter - Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung und Obliegenheit der Berufung auf Pfändungsschutz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unverheiratete Mutter zweier Kinder fordert Unterhalt - Ein Vater ist leistungsunfähig, das Einkommen des anderen unbekannt
Verfahrensgang
- AG Diez, 31.08.2004 - 12 F 265/03
- OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1457
- NZI 2005, 637
- FamRZ 2006, 440 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Anders als gegenüber minderjährigen unverheirateten und diesen gleichgestellten Kindern (vgl. BGH, FamRZ 2005, 608) besteht gegenüber dem Anspruch aus § 16151 Abs. 1 und 2 BGB keine Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung.Hiervon ist er in der Entscheidung vom 23.02.2005 (FamRZ 2005, 608) lediglich im Verhältnis zu minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellten Kindern abgewichen, denen gegenüber er aus der gesteigerten Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 BGB eine Obliegenheit zur Einleitung einer Verbraucherinsolvenz hergeleitet hat.
Hieraus kann nach Ansicht des Senates auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 23.02.2005 (FamRZ 2005, 608) eine Obliegenheit zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung schon vom Grundsatz her nicht hergeleitet werden.
Durch die Vorbereitungsphase von ca. sechs Monaten und die anschließende "Wohlverhaltensphase" von sechs Jahren wäre der Beklagte zudem auf lange Zeit in seiner wirtschaftlichen Selbständigkeit nicht unerheblich eingeschränkt (vgl. hierzu näher BGH FamRZ 2005, 608).
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 10/03
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten sind - ebenso wie beim Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) - auch bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 16151 Abs. 1 und 2 BGB mit einem fiktiven Entgelt zu belegen, das auf den Anspruch bedarfsdeckend anzurechnen ist.Nach der Rechtsprechung des BGH zum Ehegattenunterhalt sind Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Lebenspartner einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) und - Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten vorausgesetzt - mit einem fiktiven Entgelt zu belegen.
Das hierfür in Ansatz zu bringende fiktive Entgelt beläuft sich nach Ziff. 6 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenates des Oberlandesgerichts Koblenz auf 350 EUR monatlich, sodass der Klägerin ab Februar 2005 nach Abzug des sogenannten "Anreizsiebtels" (vgl. die Berechnung in der Entscheidung des BGH FamRZ 2004, 1170 ff, 1172) ein Betrag von 300 EUR bedarfsdeckend anzurechnen ist.
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Versorgungsleistungen gegenüber einem Lebensgefährten sind - ebenso wie beim Ehegattenunterhalt (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) - auch bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß §§ 16151 Abs. 1 und 2 BGB mit einem fiktiven Entgelt zu belegen, das auf den Anspruch bedarfsdeckend anzurechnen ist.Nach der Rechtsprechung des BGH zum Ehegattenunterhalt sind Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Lebenspartner einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen (BGH FamRZ 2004, 1170 und 2004, 1173) und - Leistungsfähigkeit des Lebensgefährten vorausgesetzt - mit einem fiktiven Entgelt zu belegen.
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Das Maß des der Klägerin hiernach allenfalls ab 27.10.2004 zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung (vgl. BGH NJW 2005, 818).(vgl. BGH NJW 2005, 818).
- BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Diese weit reichenden Konsequenzen sind im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin nur noch bis September 2006, also etwas mehr als ein Jahr andauert, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. hierzu BVerfGE 57, 361, 381 und BVerfG FamRZ 2001, 1685). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Diese weit reichenden Konsequenzen sind im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin nur noch bis September 2006, also etwas mehr als ein Jahr andauert, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren (vgl. hierzu BVerfGE 57, 361, 381 und BVerfG FamRZ 2001, 1685). - BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Der BGH hat es in der Vergangenheit jedoch stets abgelehnt, den Ansprüchen Unterhaltsberechtigter einen allgemeinen Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen einzuräumen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 1984, 657, 658 f). - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Der Beklagte ist aber gegenüber der Klägerin nicht wie gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der Klägerin Unterhalt gleichmäßig zu verwenden, sondern § 16151 Abs. 3 S 1 BGB erklärt die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten und damit 1603 Abs. 1 BGB für entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 2005, 500). - OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 6 UF 23/99
Haftung mehrerer Unterhaltsverpflichteter; Erlöschen des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04
Jedoch ist die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig hinsichtlich der für die Ermittlung der Haftungsanteile maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Unterhaltspflichtigen (…BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FuR 2000, 438).
- BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06
Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der …
Insbesondere beim Anspruch auf Trennungsunterhalt scheide eine dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder vergleichbare Situation aus, weil es sich dabei regelmäßig um eine in den ehelichen Lebensverhältnissen angelegte Verschuldung handele, die der unterhaltsberechtigte Ehegatte mittragen müsse (OLG Celle FamRZ 2006, 1536; OLG Koblenz NJW-RR 2005, 1457 [für einen Anspruch aus § 1615 l Abs. 1 und 2 BGB]).