Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 481/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5510
OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 481/04 (https://dejure.org/2005,5510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2005 - 15 W 481/04 (https://dejure.org/2005,5510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 15 W 481/04 (https://dejure.org/2005,5510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Ansprüchen des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse; Folgen einer Befriedigung der dem Betreuer zustehenden Vergütungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche durch die Staatskasse; Umfang der Einsetzung des Vermögens des Betreuten; Bestimmung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geldbetrag zur baldigen Beschaffung eines Hausgrundstücks

  • Judicialis

    BGB § 1836 c; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Einsatz oder Verwertung eigenen Vermögens des Betreuten zur Abgeltung der von Staatskasse übernommenen Betreuervergütung - Begriff der "baldigen Beschaffung von Wohneigentum"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 4 T 175/04
  • OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 481/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 15 W 387/02

    Regreß der Landeskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2005 - 15 W 481/04
    Der Regress gem. § 1908 i Abs. 1 S. 1 i.V.m. 1836 c, 1836 e BGB setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, wobei für diese Feststellung auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz im Festsetzungsverfahren nach § 1836 e BGB abzustellen ist (Senat BtPrax 2003, 225).
  • LSG Hessen, 26.01.2009 - L 9 SO 48/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögensberücksichtigung - Bausparvertrag -

    in seinem Beschluss vom 7. Juli 2005 (15 W 481/04) ausführt, ein Gedankenspiel sein.
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5359
OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Nebeneinander von ehrenamtlichem und berufsmäßigem Betreuer, Entlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuer durch einen berufsmäßigen Betreuer - Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuer - Auswahl des neuen Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerde, wenn der gleichzeitig bestellte ehrenamtliche Betreuer entlassen werden soll?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung mehrerer ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer für verschiedene Aufgabenkreise; Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers als wichtiger Grund für die Entlassung eines anderen Betreuers; Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuers; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Es liegt lediglich ein wichtiger Grund für die Entlassung eines der beiden vor (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 34; FGPrax 2006, 434).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7940
OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.10.2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 2 W 192/05 (https://dejure.org/2005,7940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichtes in Betreuungssachen; Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Abgabe des Verfahrens im Sinne von § 65a Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung ...

  • Bt-Recht

    Wichtiger Grund für die Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht

  • Judicialis

    FGG § 46 Abs. 2; ; FGG § 65a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
    Zuständigkeit bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 371
  • FGPrax 2006, 23
  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass gerade die Neufassung des § 65a FGG eine rationale Arbeit der Vormundschaftsgerichte befördern will; die erleichterte Abgabemöglichkeit soll insbesondere darauf hinwirken, dass lange Anreisen des Vormundschaftsrichters zum Aufenthaltsort des Betroffenen zwecks Durchführung von Anhörungen vermieden werden (vgl. BT-Drs. 15/2494, S. 18, 40; Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, S. 27 Rdn. 12; gegen eine Berücksichtigung der Belange des Vormundschaftsgerichts noch OLG Celle FamRZ 1993, 220 f.).

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12959
OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 33 Wx 130/05 (https://dejure.org/2005,12959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erledigung der Hauptsache im Unterbringungsverfahren, Rechtschutzbedürfnis

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 27; ; FGG § 70g

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 27 § 70g
    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei Ablehnung des auf neue Tatsachen gestützten Unterbringungsantrags durch Vormundschaftsgericht - kein Rechtsschutzbedürfnis für sofortige weitere Beschwerde gegen frühere landgerichtliche Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Ablehnung eines Antrages auf Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine derartige Feststellung wäre nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1998, 2432 f.; NJW 2002, 2456) ohnehin wohl nicht gegeben, nachdem im Hinblick auf die Ablehnung der Unterbringungsgenehmigung ein tief greifender Grundrechtseingriff gerade nicht vorliegen kann.
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine derartige Feststellung wäre nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1998, 2432 f.; NJW 2002, 2456) ohnehin wohl nicht gegeben, nachdem im Hinblick auf die Ablehnung der Unterbringungsgenehmigung ein tief greifender Grundrechtseingriff gerade nicht vorliegen kann.
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus OLG München, 19.10.2005 - 33 Wx 130/05
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120 f.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 20.09.2005 - 2 T 573/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28760
LG Koblenz, 20.09.2005 - 2 T 573/05 (https://dejure.org/2005,28760)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2005 - 2 T 573/05 (https://dejure.org/2005,28760)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2005 - 2 T 573/05 (https://dejure.org/2005,28760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Festsetzung der Vergütung und Aufwendungen eines durch ein Vormundschaftsgericht bestellten berufsmäßigen Betreuers; Voraussetzungen der Anerkennung des vergütungsfähigen Zeitaufwandes eines Betreuers; Anforderungen an die Substantiierung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des Vereinsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
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