Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen und Reichweite einer Aufsichtspflicht für die Betreiber eines geschlossenen Jugendheimes hinsichtlich der darin untergebrachten Jugendlichen; Verpflichtung des Betreibers zur Leistung von Schadensersatz für von den Jugendlichen während des Ausgangs begangenen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Jugendheim - Aufsichtspflichtverletzung der Aufseher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Jugendliche Straftäter büxten aus - Auto beschädigt: Heimträger muss Schadenersatz zahlen
- vkm-baden.de (Auszüge)
Aufsichtspflicht in Heim für straffällig gewordene Jugendliche
Verfahrensgang
- AG Pirmasens, 08.12.2004 - 4 C 137/04
- LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1546
- FamRZ 2006, 553 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 21.09.1987 - 6 U 455/86
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05
Dem Aufsichtspflichtigen ist im Rahmen des § 832 BGB allerdings ein gewisser Freiraum für vertretbare pädagogische Maßnahmen zu belassen (OLG Hamm, NJW-RR 88, 798 ff). - AG Königswinter, 17.10.2001 - 9 C 183/00
Haftung für vermutetes Verschulden bei Verletzung der Aufsichtspflicht; …
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05
Kommt es zur Schädigung Dritter durch einen solchen im Heim untergebrachten Jugendlichen, so haftet der Heimträger unter dem Aspekt der Aufsichtspflichtverletzung (Amtsgericht Königswinter, NJW-RR 2002, 748 ff). - LG Bad Kreuznach, 03.08.2001 - 2 O 264/00
Verletzung der Aufsichtspflichts schwer erziehbarer Kinder wegen Verursachung von …
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05
Zwar sind in der Regel Aufsichtsmaßnahmen, die eine ständige Überwachung und gefängnisartige Einschließung der Kinder bedeuten, weder pädagogisch vertretbar noch geboten (vgl. Landgericht Bad Kreuznach, VersR 2003, 908 ff), gleichwohl ist bei heimuntergebrachten Jugendlichen, die schon Straftaten begangen haben und dazu neigen, wiederum Straftaten zu begehen das höchste Maß an Aufsicht geboten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, NJW-RR 1988, 799 ff). - OLG Hamburg, 08.04.1988 - 1 U 157/86
Schwer erziehbare Fürsorgezöglinge; Aufsichtspflicht der Erzieher; Heim
Auszug aus LG Zweibrücken, 06.09.2005 - 3 S 4/05
Zwar sind in der Regel Aufsichtsmaßnahmen, die eine ständige Überwachung und gefängnisartige Einschließung der Kinder bedeuten, weder pädagogisch vertretbar noch geboten (vgl. Landgericht Bad Kreuznach, VersR 2003, 908 ff), gleichwohl ist bei heimuntergebrachten Jugendlichen, die schon Straftaten begangen haben und dazu neigen, wiederum Straftaten zu begehen das höchste Maß an Aufsicht geboten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, NJW-RR 1988, 799 ff).
Rechtsprechung
OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nachehelicher Unterhalt: Ehedauer von 26 Monaten als Kurzzeitehe auch bei Vorhandensein eines Kindes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1570 BGB; § 1579 Nr. 1 BGB ; § 628 S. 1 Nr. 4 ZPO
Bemessung des nachehelichen Unterhalts wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer; Annahme einer "kurzen Ehe" im Sinne des § 1579 Nr. 1 BGB; Anrechnung der Kinderbetreuungszeit und der damit verbundenen Verhinderung der Berufstätigkeit auf die Dauer der Ehe - Wolters Kluwer
Bemessung des nachehelichen Unterhalts wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer; Annahme einer "kurzen Ehe" im Sinne des § 1579 Nr. 1 BGB; Anrechnung der Kinderbetreuungszeit und der damit verbundenen Verhinderung der Berufstätigkeit auf die Dauer der Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1570 § 1579 Nr. 1
Familienrecht: Nachehelicher Unterhalt bei Kurzzeitehe, Vorhandensein eines Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Unterhalt nach sechsundzwanzigmonatiger Ehe
Verfahrensgang
- AG Burgwedel, 08.02.2005 - 43 F 188/01
- OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 553
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97
Begriff der Ehe von kurzer Dauer
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einer kurzen Ehe bei einer Dauer von (bis zu) 2 bis 3 Jahren ausgegangen werden (BGH FamRZ 1981, 140, 141; FamRZ 1990, 492, 495; FamRZ 1999, 710, 712).Es ist zunächst von der tatsächlichen Ehezeit auszugehen und anschließend die zur Wahrung der Belange des Kindes gesetzlich vorgesehene Abwägung vorzunehmen (…BVerfG a. a. O.; BGH FamRZ 1999, 710, 711).
Der Bundesgerichtshof stellt bei der Prüfung auf das Maß der Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen und auf den Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsbedürftigen von dem anderen Ehegatten ab (BGH FamRZ 1999, 710, 712).
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 4/96
Anfechtung der Auflösung des Scheidungsverbundes; Abtrennung von Folgesachen
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Durch die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich ist sie auch beschwert (vgl. BGH FamRZ 1996, 1333). - BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89
Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einer kurzen Ehe bei einer Dauer von (bis zu) 2 bis 3 Jahren ausgegangen werden (BGH FamRZ 1981, 140, 141; FamRZ 1990, 492, 495; FamRZ 1999, 710, 712).
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Dies wäre indes der Fall, wenn der Härtetatbestand der Kurzzeitehe bei einer Ehe mit einem Kind überhaupt nicht mehr erfüllt sein könnte (BVerfG BVerfGE 80, 286, 291 ff). - BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96
Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den …
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Diese Einkünfte sind hier zu berücksichtigen (§ 9 Satz 2 BErzGG, vgl. BGH NJW 1998, 1309, 1311). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einer kurzen Ehe bei einer Dauer von (bis zu) 2 bis 3 Jahren ausgegangen werden (BGH FamRZ 1981, 140, 141; FamRZ 1990, 492, 495; FamRZ 1999, 710, 712).
- OLG Schleswig, 21.12.2006 - 11 U 64/06
Sorgfaltsanforderungen bei anwaltlicher Beratung eines Unterhaltsverpflichteten
In diesem Punkt liegt der vorliegende Fall anders als der vom Oberlandesgericht Celle durch das (damals noch nicht bekannte) Urteil vom 26.08.2005 (FamRZ 2006, 553) entschiedene Fall. - OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 63/10
Nachehelichenunterhalt: Herabsetzung des Betreuungsunterhalts auf den …
Insofern hält der Senat einen Zeitraum bis Ende des Jahres 2010 für angemessen, wobei auch berücksichtigt ist, dass die Parteien bis zur Zustellung des Scheidungsantrags erst rund zweieinhalb Jahre verheiratet waren (vgl. dazu OLG Celle, FamRZ 2006, 553); ebenso ist von Bedeutung, dass der Antragsteller in nicht unerheblichem Umfang Trennungsunterhalt gezahlt hat. - VG Düsseldorf, 04.07.2007 - 20 K 5205/05
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Witwenrente gem. § 12 Abs. 1 …
Ungeachtet dessen werden in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung Ehen bis zur Dauer von drei Jahren noch als Ehen von kurzer Dauer im Sinne der den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten beschränkenden Vorschrift des § 1579 Nr. 1 BGB betrachtet, vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1999 - XII ZR 89/97 - NJW 1999, 1630; OLG Celle, Urteil vom 26.08.2005 - 21 UF 27/05 - FamRZ 2006, 553; OLG Köln, Urteil vom 06.07.2001 - 25 UF 169/00 - JURIS.