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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4606
OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Rechtsanwaltes zur Aufrechnung gegen ihm überlassene, zweckgebundene Gelder des Mandanten mit seinen Honoraranspruch; Verlust des anwaltlichen Honoraranspruches bei unrechtmäßiger Entziehung der dem Mandanten zunächst gewährten Prozesskostenhilfe (PKH)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 396; ; BGB § 675; ; BRAO § 43 a Abs. 5; ; BORA § 4 Abs. 5; ; ZPO § 120; ; ZPO § 124

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bei unterlassener Rechtsmitteleinlegung des Rechtsanwaltes kann dies mit Honorarforderung des Mandanten verrechnet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 325/04
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 636
  • AnwBl 2005, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - 24 U 45/05
    Bei einer solchen Sachlage bedarf es deshalb nicht der Feststellung, ob der Beklagte die Abfindungssumme nicht auch als Treuhänder entgegengenommen hat und die Aufrechnung aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. Palandt a.a.O. § 387 Rdnr. 15 f und BGH WM 2003, 92, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 156/09

    Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie, wie im Streitfall ganz überwiegend, sogar aus anderen Mandaten, gilt das erst recht (vgl. BGH NJW 1989, 1148, 1149; Senat AnwBl 2005, 787 = FamRZ 2006, 636).
  • KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05

    Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die eingezogenen Gelder zweckbezogen sind (BGH, NJW 1994, 2885; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 24 U 45/05 - juris; Eylmann in: Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., § 43 a RdNr. 177).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 24 U 20/09

    Zulässiger Inhalt einer Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant;

    Der Rechtsanwalt ist gemäß § 387 BGB grundsätzlich nicht daran gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen (vgl. BGH NJW 2007, 2640; WM 2003, 92; Senat MDR 2009, 535; FamRZ 2006, 636; OLG Brandenburg Urt. v. 8. Mai 2007 Az. 11 U 68/05 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4087
OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05 (https://dejure.org/2005,4087)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.12.2005 - 14 W 816/05 (https://dejure.org/2005,4087)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 14 W 816/05 (https://dejure.org/2005,4087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 675, 280 BGB; § 114 ZPO; § 11 Abs. 5 RVG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines nicht gebührenrechtlichen Einwands; Entgegenhalten von außerhalb des Gebührenrechts angesiedelten Einreden einem Festsetzungsgesuch

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; BGB § 280 § 675; RVG § 11 Abs. 5
    Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 595
  • FamRZ 2006, 636 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 17.06.1997 - 14 W 340/97

    Hinweis eines Anwalts auf die Gebührenpflicht für den Fall der Versagung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05
    Es steht der Vorwurf im Raum, die Antragsteller hätten sich schadensersatzpflichtig gemacht, so dass die Antragsgegnerin ihrer Inanspruchnahme letztlich mit dem Arglisteinwand begegnen könnte (vgl. Senat NJW-RR 1998, 864).
  • OLG Koblenz, 09.02.2001 - 14 W 91/01

    Einwand der Erfüllung und Stundung ist nichtgebührenrechlicher Einwand i.S. von §

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05
    Soweit die Einwendung der Antragsgegnerin darin liegt, die Antragsteller hätte eine Schlechtleistung erbracht, ist diese Einwendung selbst dann beachtlich, wenn sie unschlüssig oder widerlegt erscheint (vgl. Senat AGS 2002, 187).
  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 14 W 295/02

    Entscheidung des Rechtspflegers über einen Wiedereinsetzungsantrag im Rahmen des

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05
    Die erfolglose Beschwerde löst Gerichtsgebühren aus (vgl. Senat MDR 2002, 909/910).
  • OLG Naumburg, 13.08.2010 - 10 W 40/10

    Vergütungsfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten:

    Da über die materiell-rechtliche Begründetheit eines außergebührenrechtlichen Einwandes im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu entscheiden ist, kann in der Regel auch weder eine nähere Substantiierung der Einwendungstatsachen verlangt werden, noch hat der Rechtspfleger eine materiell-rechtliche Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris, OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG Brandenburg RVGreport 2008, 418 zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 209, 422 - 424 zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., Bearbeitung 2008, § 11 RVG, Rdn. 52, 57).

    Der außergebührenrechtliche Einwand muss vielmehr zumindest im Ansatz erkennen lassen, dass der Vergütungsanspruch des Antragstellers aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., Bearbeitung 2008, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598, zitiert nach juris; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269, zitiert nach juris; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41, zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, RVG-Report 2008, 418, zitiert nach juris; OLG Naumburg, MDR 2008, 1367 - 1368, zitiert nach juris; Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, AGS 2003, 160, zitiert nach juris; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2009, 422 - 424 zitiert nach juris; KG Berlin MDR 2008, 43 - 44 zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Bearbeitung 2009, § 11 RVG, Rdn. 52, Rdn. 57).

  • OLG Schleswig, 09.06.2008 - 15 W 2/08

    RA- Vergütungsfestsetzungsverfahren: Mögliche Bewilligung von PKH; Ablehnung der

    Der Vortrag des Mandanten, der Rechtsanwalt habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass in einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren Rechtsanwaltskosten entstehen können, ist ein solcher, der die vereinfachte Festsetzung grundsätzlich hindert (OLG Koblenz, JurBüro 2006, 199).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 1 E 354/19

    Erinnerung gegen die Festsetzung der zu erstattenden Kosten eines Rechtsanwalts

    KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2006 - 1 W 399/06 -, juris, Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 14 W 816/05 -, juris, Rn. 2, Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, § 11 Rn. 112; Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 11 Rn. 137.
  • KG, 30.11.2006 - 1 W 399/06

    Gebührenfestsetzungsverfahren des Rechtsanwalts gegen eigenen Mandanten:

    Grundsätzlich führt schon die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendungen ist nicht erforderlich (Senat, Beschluss vom 4. September 2006 - 1 W 266/04; OLG Koblenz, MDR 2006, 595 ff).
  • OLG Jena, 18.05.2012 - 9 W 209/12

    Vergütungsfestsetzung gegen den Auftraggeber

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597 - 598; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268 - 269; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40 - 41; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., § 11 RVG, Rdn. 137).
  • AG Krefeld, 30.10.2018 - 3 C 360/17
    Rn. 56; VGH München, Beschluss v. 30.01.2008 - 10 C 7/2693 in NJW 2008, 2203ff.; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.12.2005 - 14 W 816/05 in NJOZ 2006, 559, 560).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2693

    Nicht gebührenrechtliche Einwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Es steht der Vorwurf im Raum, der Antragsteller habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, so dass die Antragsgegner ihrer Inanspruchnahme letztlich mit dem Arglisteinwand begegnen könnten (vgl. OLG Koblenz vom 22.12.2005, 14 W 816/05, juris RdNr. 2).
  • OLG Jena, 21.01.2013 - 9 W 11/13

    Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

    Im Rahmen des § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG haben dagegen solche außergebührenrechtliche Einwendungen außer Betracht zu bleiben, die auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos oder offensichtlich aus der Luft gegriffen sind sind (vgl. OLG München, MDR 1997, 597; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 268; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 40; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 11 Rn. 137).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2676

    Keine Präklusion; nicht gebührenrechtliche Einwendung

    So liegt der Fall auch hier, weil die Einwendung bedingter Auftragserteilung ebenso nicht gebührenrechtlicher Natur ist wie die Einwendung mangelnder Belehrung über die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe (vgl. LAG Köln vom 19.2.2006, 14 Ta 58/06, juris, RdNr. 8; OLG Koblenz vom 22.12.2005, 14 W 816/05, juris, RdNr. 2).
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