Rechtsprechung
   OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11023
OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05 (https://dejure.org/2005,11023)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.2005 - 33 Wx 176/05 (https://dejure.org/2005,11023)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 33 Wx 176/05 (https://dejure.org/2005,11023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtsermittlungsgrundsatz im Betreuungsrecht, Neues Gutachten

  • Judicialis

    BGB § 1908d Abs. 1; ; BGB § 1908d Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Sachverständigengutachten bei Anzeichen paranoider Vorstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Betreuung ohne ein zeitnahes fachärztliches Gutachten über das Bestehen einer psychischen Krankheit; Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Betreuung von Amts wegen; Ermessen des Gerichts in Bezug auf die Einholung eines ärztlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 512
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
    Besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen dann nicht, wenn das Vormundschaftsgericht dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung nicht entsprechen will (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323).

    Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602).

  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
    Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 20 W 83/92

    Aufhebung der Betreuung; Antrag des Betreuten; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
    Wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt, ist es im Rahmen des Grundsatzes der Amtsermittlung und im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen nicht zu beanstanden, wenn zur Entscheidung über die Aufhebung der Betreuung ein solches Gutachten angefordert wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1992, 859).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Weitere Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) waren nicht veranlasst, insbesondere war die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich (vgl. dazu auch BGH BtPrax 2011, 130; OLG München NJW-RR 2006, 512), da die aufhebende Entscheidung nicht die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung berührt, sondern auf den durch das Gericht festzustellenden tatsächlichen Umständen beruht.
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5316
OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2005 - 33 Wx 88/05 (https://dejure.org/2005,5316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Aufhebung ungerechtfertigter Betreuung, Entschädigung des Betreues

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 13a Abs. 2 Satz 1
    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kosten der Betreuung nicht von notwendigen Auslagen umfaßt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch des Betreuten bei Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuungsmaßnahme; Erstattung von Kosten für die Entschädigung des Betreuers; Begriff der "Auslagen" i.S.d. § 13a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 759
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Soweit Zimmermann aaO in Rn. 51e bei der Beschreibung des möglichen Umfangs der Auslagenerstattung durch die Staatskasse nach "Kosten für den Verfahrenspfleger" fortfährt "uU auch Betreuer", wird dies an der angegebenen Fundstelle in Rpfleger 1999, 535/536 näher erläutert.

    Der Beitrag ist eine kritische Anmerkung zur Entscheidung des LG Krefeld (Rpfleger 1999, 222), welche im Fall der Einsetzung eines vorläufigen Betreuers, die nicht zu einer endgültigen Betreuung führte, die Erstattung der Kosten des vorläufigen Betreuers aus der Staatskasse anordnete.

    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.; MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).

  • BayObLG, 11.05.1999 - 1Z BR 36/99

    Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • BayObLG, 16.03.1990 - BReg. 1a Z 40/89

    Unwirksamkeit eines Ehevertrages und Erbvertrages mangels Geschäftsfähigkeit und

    Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1959, 328/329 = FamRZ 1960, 80 [LSe]; BayObLG FamRZ 1990, 801 und FamRZ 1997, 701/702; im gleichen Sinne auch BayObLG FamRZ 1999, 1603 für die Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger

    d) Zu den Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG sind jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der Regelung allgemein Vergütung und Aufwendungsersatz zu rechnen, die der nicht mittellose Betroffene dem Betreuer für seine Tätigkeit bis zur Aufhebung oder Einschränkung der Betreuung schuldet (vgl. Senatsentscheidung vom 29.11.2005, Az. 33 Wx 088/05).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung, die weder durch formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers noch durch die nachträgliche Aufhebung der Bestellung wegen solcher Mängel beseitigt wird (so OLG München MDR 2006, 759 m.w.N. zur Rechtsprechung des BayObLG).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05   

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https://dejure.org/2005,8248
OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 (https://dejure.org/2005,8248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schonvermögen von Werkstattbeschäftigten - Gesetzesänderung

  • Bt-Recht

    Erweitertes Schonvermögen für die Zeit ab dem 1.1.2005, Beschäftigte in Werkstatt für Behinderte

  • Judicialis

    BGB § 1836c Nr. 2; ; BGB § 1836e; ; BSHG § 88 Abs. 3 Satz 3; ; SGB XII § 90

  • rechtsportal.de

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von Altfällen nach Forderungsübergang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme "erweiterten Schonvermögens" von Betreuten, die Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen, seit 01.01.2005; Rechtsgrundlage für die Berechnung des "Schonvermögens" seit dem 01.01.2005; Zulässigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 207/02

    Betreuungsrecht: Einsatz des Vermögens des Betreuten bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, dass Betreuten, die Eingliederungshilfe in eine Werkstatt für behinderte Menschen beziehen, das erweiterte Schonvermögen gemäß § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG trotz der Neufassung des BSHG durch das SGB IX zum 1.7.2001 zustehe (Beschluss vom 26.2.2003 - 3Z BR 207/02, zitiert nach juris), ist durch den Gesetzgeber der Boden entzogen worden, auch wenn sich aus den Gesetzesmaterialien nicht ergibt, dass diese Folgen für den Rückgriff gegen Betroffene im Betreuungsverfahren bedacht worden wären (der nunmehrige Verweis von § 1836e BGB auf § 90 SGB XII wird in den Gesetzesmaterialien nur als "redaktionelle Anpassung" ausgewiesen, vgl. BT-Drucks. 15/1514 S. 76).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Für die Bestimmung des tatsächlich vorhandenen einzusetzenden Vermögens ist zwar - wie vom Landgericht angenommen - der Zeitpunkt der Entscheidung über den Regress maßgeblich (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 82/83; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836a Rn. 11).
  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Im Sozialhilferecht findet dafür der für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung (vgl. OLG München FGPrax 2005, 210/211).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05
    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung mit dem in Art. 210 EGBGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz des intertemporalen Rechts, nach dem neues materielles Recht nur insoweit anwendbar ist, als es Verhältnisse nach dem Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens betrifft (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1392/1394).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 451/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 291/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    Hieraus wurde zu Recht der Schluss gezogen, dass § 92 SGB XII bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Einkommens nicht zu berücksichtigen sei und den Betreuten seit dem 1. Januar 2015 kein erweitertes Schonvermögen mehr zustehe, auch wenn sie Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen beziehen (OLG München OLGR 2006, 300 f.; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 12; Deinert/Lütgens BtPrax 2005, 180).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das

    Der Senat folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des OLG München vom 14.12.2005 (33 Wx 122/05, bislang veröffentlicht bei BeckRS 2006 00543).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06

    Betreuervergütung: Rückwirkender Regress aus Vermögen eines WfbM-Beschäftigten

    Insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm in der zuvor zitierten Entscheidung an, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen insgesamt Bezug genommen wird (im Ergebnis ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az.: 33 Wx 122/05).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
    Der Senat stimmt dem im Ergebnis zu (ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az. 33 Wx 122/05).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit der Regress der Staatskasse wegen der vor dem 01.01.2005 entstandenen Aufwendungsersatzansprüche der Betreuer nunmehr in erweitertem Umfang, nämlich bis zur neuen Höhe des Schonvermögens von 2.600,00 EUR, möglich wäre (so auch OLG München OLGR 2006, 300; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    Der Senat stimmt dem im Ergebnis zu (ebenso OLG München, Beschluss vom 14.12.2005, Az. 33 Wx 122/05).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9083
OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.10.2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 4 W 19/05, 4 W 20/05 (https://dejure.org/2005,9083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführenden stationären Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik; Zweck der Verabreichung einer Depotspritze mit einem Neuroleptikum

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 75
  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang gegen den Willen des Betreuten durchzuführende stationäre Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik allein zu dem Zweck, dem Betreuten zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht nach § 1906 Abs. 2 i.V.m. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 1904 genehmigungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2000 - XII ZB 69/00 -BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 = NJW 2001, 888 = MDR 2001, 32).

    Die kurzfristige, notfalls unter Anwendung von Zwang durchzuführende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, allein zu dem Zweck, der Betroffenen zwangsweise eine Depotspritze mit einem Neuroleptikum zu verabreichen, ist nicht genehmigungsfähig (vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 149 ff.).

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Unterbringung mit dem Ziel, die Medikamenteneinnahme zur Behandlung der die Betreuung bedingenden psychischen Krankheit zu erzwingen, ist dabei nur in geringen Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung eine weitere konkrete Gesundheitsgefahr, z. B. die der unausweichlichen Chronifizierung, nach sich ziehen würde (LG Rostock, FamRZ 2003, S. 704).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Eine Medikamentenbehandlung wird deshalb nur dann von § 1906 Abs. 4 BGB erfasst, wenn diese gezielt eingesetzt wird, um den Betroffenen am Verlassen seines Aufenthaltsortes zu hindern (BGH, a.a.O., S. 150; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 1114; OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1115, 1117, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05
    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13056
OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,13056)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2005 - 33 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,13056)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 52/05 (https://dejure.org/2005,13056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an Fortbildungszentren der Bayrischen Wirtschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Sozialwirt bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Btereuervergütung, Stundensatz, Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft, Vetrauensschutz, Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Eine Ausbildung zum Sozialwirt (bfz-FH), bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten ist nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, 248/250) an sich keine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG.

    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, 248/250).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Eine Ausbildung zum Sozialwirt (bfz-FH), bei den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten ist nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, 248/250) an sich keine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG.

    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, 248/250).

  • BayObLG, 29.12.1999 - 3Z BR 346/99
    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Im Hinblick auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.12.1999 - 3Z BR 346/99 besteht jedoch ein Vertrauensschutz für Betreuer, die diese Ausbildung bisher absolviert haben.

    d) Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung jedoch nicht berücksichtigt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht sich mit einem in Juris veröffentlichten Beschluss vom 29.12.1999 - 3Z BR 346/99 mit der Ausbildung zum Sozialwirt beim Beruflichen Fortbildungszentrum Schweinfurt in Kooperation mit der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten (die mit der von der Beschwerdeführerin absolvierten Ausbildung identisch sein dürfte) beschäftigt hat.

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Dabei fallen nach dem Willen des Gesetzgebers unter den Begriff der Hochschule des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG auch die Fachhochschulen (BT-Drucks. 13/7158 S. 28; vgl. OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Das Gesetz begnügt sich mit der potenziellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BGH FamRZ 2003, 1653).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05
    Besondere Kenntnisse im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff.).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    cc) Ob einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14. Dezember 2005, 33 Wx 52/05, gefolgt werden könnte, das eine Ausbildung zum Sozialwirt nicht als vergleichbar mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung angesehen, gleichwohl aber einer Betreuerin, die die Ausbildung im Vertrauen auf eine die Vergleichbarkeit bejahende Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 1999 absolviert hat, eine höhere Vergütung zuerkannt hat, kann dahinstehen.
  • LG Chemnitz, 04.06.2012 - 3 T 544/11
    Darüberhinaus hat sich das Rechtsbeschwerdegericht in den hier bekannten Entscheidungen zur Frage des Vertrauensschutzes noch nicht mit der Entscheidung das OLG München vom 14.12.2005, Az 33 Wx 52/05 , auseinandergesetzt.
  • OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08

    Festsetzung von Betreuervergütung aus der Staatskasse

    Der Senat ist nicht gehalten, die Sache dem Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2005 (OLGR 2006, 383 f.) nach § 28 Abs. 2 FGG vorzulegen, weil die vom Senat zu beurteilende Rechtsfrage mit der durch das Oberlandesgericht München entschiedenen weder identisch noch auch nur vergleichbar ist.
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Rechtsprechung
   AG Sinzig, 05.12.2005 - 2 XVII 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30567
AG Sinzig, 05.12.2005 - 2 XVII 36/01 (https://dejure.org/2005,30567)
AG Sinzig, Entscheidung vom 05.12.2005 - 2 XVII 36/01 (https://dejure.org/2005,30567)
AG Sinzig, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 2 XVII 36/01 (https://dejure.org/2005,30567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vergütung eines Betreuers gegen das Vermögen eines Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Mittellosigkeit bei Erbengemeinschaft

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 730 (Ls.)
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