Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.05.2006

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8188
BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 181/06 (https://dejure.org/2006,8188)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2006 - 1 BvR 181/06 (https://dejure.org/2006,8188)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2006 - 1 BvR 181/06 (https://dejure.org/2006,8188)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2315 Abs. 2; GG Art. 3
    Von § 2315 Abs. 2 Satz 2 BGB abweichender Bewertungsstichtag verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Frage des Vorliegens eines Verstoßes der fachgerichtlichen Entscheidungen gegen das Willkürverbot; Rechtmäßigkeit einer Billigung eines vom Gesetzeswortlaut des § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB abweichenden Bewertungsstichtags; Möglichkeit einer Abweichung des Erblassers grundsätzlich ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2006, 772
  • FamRZ 2006, 927
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 181/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2019
BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02 (https://dejure.org/2006,2019)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 2 BvL 1/02 (https://dejure.org/2006,2019)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 (https://dejure.org/2006,2019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 100 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 2 JGG
    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen Ergebnisses bei Ungültigkeit der vorgelegten Norm); Entscheidungserheblichkeit (mittelbare Erheblichkeit; Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges; Trennbarkeit der Verurteilung zu einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Für die Verhängung einer Jugendstrafe gem JGG § 17 Abs 2 ist die Frage, ob der Jugendstrafvollzug wegen fehlender gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig sei, nicht entscheidungserheblich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Verhängung einer Jugendstrafe und des § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle; Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Norm; Klärungsbedürftiger Inhalt des Erkenntnisverfahrens; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    JGG §§ 17 ff.; ; JGG § 17 Abs. 2; ; BVerfGG § 81a; ; EGGVG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 25; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Jugendstrafe unzulässig

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 323
  • FamRZ 2006, 927
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).

  • BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht in der Vorlage angegeben hat, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 42 ; 80, 59 ; 90, 145 ).

    Das vorlegende Gericht muss also erkennen lassen, dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis als im Fall ihrer Ungültigkeit kommen und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Weil aber die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und dessen Anwendung auf den einzelnen Fall allein in der Hand des Fachgerichts liegen (vgl. BVerfGE 1, 418 ), kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts an (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 57, 295 ).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Das Anliegen des vorlegenden Gerichts mag zwar vor dem Hintergrund der Entscheidungen zum Erwachsenenstrafvollzug (vgl. BVerfGE 33, 1; 40, 276) rechtspolitisch verständlich sein.
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Es ist aber nicht auf einem verfassungsprozessual unzulässigen Weg zu erreichen, wenn die Grenze zur abstrakten Normenkontrolle gewahrt bleiben soll (vgl. BVerfGE 97, 49 ).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht in der Vorlage angegeben hat, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 42 ; 80, 59 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 : das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht wiederholt nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84

    Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Der Behauptung, die vorgelegte Norm genüge den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit nicht, muss der Versuch vorausgehen, mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden den Regelungsgehalt der Norm konkret zu erschließen (vgl. BVerfGE 127, 335 ; vgl. auch BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, juris; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, S. 323 , und 2 BvL 4/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Im Hinblick auf das Strafverfahren, das dem Vorlageverfahren 2 BvL 1/02 zu Grunde liegt, hat die Staatsanwaltschaft - nachdem ihr früherer Antrag auf Bewährungswiderruf abgelehnt worden war - erneut beantragt, die Bewährung zu widerrufen.

    Der dem Ausspruch einer Jugendstrafe zu Grunde liegende, im Parallelverfahren 2 BvL 1/02 zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellte § 17 Abs. 2 JGG wird vom Gericht auch selbst nicht als Grundlage für den Freiheitsentzug durch Jugendstrafe in Zweifel gezogen.

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Ebenso wie das Amtsgerichts Rinteln, dessen Ausführungen in der Vorlage 2 BvL 1/02 das vorlegende Gericht wörtlich zitiert und die es sich zu Eigen macht, hält das vorlegende Gericht die Vorschrift des § 17 Abs. 2 JGG, die den erkennenden Richter zur Verhängung einer Jugendstrafe auch dann ermächtige, wenn ihr verfassungskonformer Vollzug nicht gesichert sei, für verfassungswidrig.
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 VAs 17/04

    Jugendstrafvollzug, Postkontrolle, Ermächtigungsgrundlage

    2 Vorlagebeschlüsse des AG Rinteln vom 25.10.2001 (2 BvL 1/02) und des AG Herford vom 18.2.2002 (2 BvL 5/02) stehen zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 17 II JGG an.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH)

    (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, FamRZ 2006, 927 ff., Juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12

    Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die

    Danach kann eine Norm, die selbst nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, auch dann dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, wenn aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (BVerfG, Beschl. v. 09.05.2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, 323f. mwN).
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