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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4066
BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04 (https://dejure.org/2005,4066)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2005 - 5 C 26.04 (https://dejure.org/2005,4066)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 5 C 26.04 (https://dejure.org/2005,4066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 7, § 41; Eingliederungshilfe-Verordnung § 17
    Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in einer Förderwerkstatt über das 65. Lebensjahr hinaus; Eingliederungshilfe, kein Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben über das 65. Lebensjahr hinaus; Förderwerkstatt, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 7, § 41
    Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in einer Förderwerkstatt über das 65 Lebensjahr hinaus; Eingliederungshilfe, kein Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben über das 65 Lebensjahr hinaus; Förderwerkstatt, ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben - Betreuung in einer Förderwerkstatt über das 65. Lebensjahr hinaus

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Eingliederungshilfe für die Betreuung in einer Behindertenwerkstatt; Gebotenheit der Unterstützung auch nach Erreichen des Ruhestandsalters; Örtliche Zuständigkeit für die Übernahme der Betreuungskosten einer Förderwerkstatt; Zusammenhangsleistungen ...

  • Judicialis

    BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 7; ; BSHG § 41; ; Eingliederungshilfe-VO § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe bei Ruhestandsbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 406
  • FamRZ 2006, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 6.95

    Recht der Landwirtschaft: Zuweisung von Neuanpflanzungs- oder

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Dabei kann offen bleiben, ob das Verwaltungsgericht die Zuständigkeit der Beklagten für die Betreuung der Klägerin in der Förderwerkstatt unter dem Gesichtspunkt der sog. Zusammenhangskosten gemäß § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG zu Recht verneint hat, denn unabhängig von der Frage der örtlichen Zuständigkeit hat die Klägerin, die im Dezember 2001 ihr 65. Lebensjahr vollendet hat, für den streitgegenständlichen Zeitraum ab Februar 2002 jedenfalls keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Förderwerkstatt als sonstiger Beschäftigungsstätte im Sinne von § 41 BSHG in der ihr bislang gewährten Form, so dass das angefochtene Urteil sich jedenfalls aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO; zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Verhältnis von Zuständigkeits- und Anspruchsnormen vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Februar 1996 - BVerwG 11 C 6.95 - ).
  • VG Lüneburg, 23.10.1998 - 4 B 79/98

    Eingliederungshilfe für Wohnheimbetreuung und für Betreuung in einer Werkstatt

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Soweit in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in besonders gelagerten Fällen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer Werkstatt auch über das 65. Lebensjahr hinaus bejaht worden ist (vgl. VG München, Urteil vom 18. Juli 1988 - M 18 K 88.1487 - ; VG Lüneburg, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - 4 B 79/98 - ; VG Augsburg, Urteil vom 4. März 2002 - AU 3 K 01.1051 - ), setzt dies eine Alternativlosigkeit der Werkstattbetreuung und eine Beschäftigung im Rahmen eines Konzepts voraus, das nicht mehr der Eingliederung in das Arbeitsleben dient bzw. dieser nachgebildet ist, sondern bei welchem der primär tagesstrukturierende und gewissermaßen ehrenamtliche Charakter einer Ruhestandsbeschäftigung im Vordergrund steht.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04

    Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob und inwieweit die Zuständigkeit für Hilfe in Einrichtungen nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG auch die sog. Zusammenhangsleistungen umfasst, die inner- oder außerhalb der (vollstationären) Einrichtung anfallen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - (BVerwGE 119, 356 ff.) betreffend örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung während einer Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Fälle einer direkten Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG ausdrücklich offen gelassen; in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = NVwZ-RR 2005, 417 f. = FEVS 56, 346 ff.) hat es für den Fall der Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, die Voraussetzungen einer Hilfe in einer Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG bejaht.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 14.02

    Zuständigkeit, örtliche - für Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche während

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob und inwieweit die Zuständigkeit für Hilfe in Einrichtungen nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG auch die sog. Zusammenhangsleistungen umfasst, die inner- oder außerhalb der (vollstationären) Einrichtung anfallen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - (BVerwGE 119, 356 ff.) betreffend örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung während einer Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Fälle einer direkten Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG ausdrücklich offen gelassen; in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = NVwZ-RR 2005, 417 f. = FEVS 56, 346 ff.) hat es für den Fall der Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, die Voraussetzungen einer Hilfe in einer Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG bejaht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 6 S 888/90

    Versagung der Eingliederungshilfe in das Arbeitsleben

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Dem Schritt von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase muss sich daher auch die Klägerin stellen, wobei den Umstellungsschwierigkeiten insbesondere in Hinblick auf die Tagesstrukturierung durch die bisherige Eingliederung in einen Arbeitsprozess und die dadurch vermittelten Kontakte zu anderen Menschen durch entsprechende Betreuung im Rahmen des stationären Einrichtungsbetriebes Rechnung zu tragen ist (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Mai 1991 - 6 S 888/90 - ; VG Augsburg, Urteil vom 4. März 2002 - AU 3 K 01.1051 - ).
  • VG München, 18.07.1988 - M 18 K 88.1487

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Weiterbeschäftigung eines 65-jährigen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Soweit in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in besonders gelagerten Fällen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einer Werkstatt auch über das 65. Lebensjahr hinaus bejaht worden ist (vgl. VG München, Urteil vom 18. Juli 1988 - M 18 K 88.1487 - ; VG Lüneburg, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - 4 B 79/98 - ; VG Augsburg, Urteil vom 4. März 2002 - AU 3 K 01.1051 - ), setzt dies eine Alternativlosigkeit der Werkstattbetreuung und eine Beschäftigung im Rahmen eines Konzepts voraus, das nicht mehr der Eingliederung in das Arbeitsleben dient bzw. dieser nachgebildet ist, sondern bei welchem der primär tagesstrukturierende und gewissermaßen ehrenamtliche Charakter einer Ruhestandsbeschäftigung im Vordergrund steht.
  • VG Meiningen, 10.02.1999 - 8 K 1518/97
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für die Dauer der Eingliederungshilfe an alte behinderte Menschen keine feste zeitliche Grenze besteht, sie vielmehr so lange zu gewähren ist, wie es als möglich erscheint, durch eine Milderung der Folgen der Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stützen und eine Aussicht auf Erfüllung der Eingliederungsaufgaben besteht (vgl. Brühl in LPK-BSHG, Rn. 28 zu § 39 BSHG m.w.N.; s. auch VG Meiningen, Urteil vom 10. Februar 1999 - 8 K 1518/97.Me - ).
  • VG Minden, 14.06.2019 - 6 K 3300/18

    Übernahme von Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2005 - 5 C 26.04 -, juris Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2005 - 5 C 26.04 -, juris Rn. 14.

  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06

    Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en;

    Die in der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 5 C 26.04 - Buchholz 436.0 § 41 BSHG Nr. 1 = NDV-RD 2006, 80 = NVwZ-RR 2006, 406) bislang offengelassene Frage einer Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG auch in Bezug auf so genannte Zusammenhangsleistungen ist jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Hilfegewährung durch Beschäftigung in einer einem rechtlich selbstständigen Einrichtungsträger zuzuordnenden Behindertenwerkstatt bzw. Arbeitseinrichtung dahin zu beantworten, dass sich die örtliche Zuständigkeit insgesamt nach § 97 Abs. 2 BSHG richtet.
  • VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18

    Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Bestimmung des Bedeutungsgehalts dieses Begriffes in anderem Zusammenhang ausgeführt, dass es für den Begriff des Arbeitslebens im Sinne des § 17 Abs. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung auf die subjektiven Bedürfnisse und Wünsche des behinderten Menschen allein nicht ankomme, sondern der Begriff des Arbeitslebens vielmehr an den gesellschaftlichen Rahmen der Arbeitsphase des menschlichen Lebens anknüpfe, welche mit dem Eintritt in das Rentenalter in der Regel ihren Abschluss finde (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 5 C 26/04 -, juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2020 - 1 LB 611/18

    Begrenzung der Arbeitsassistenz für schwerbehinderten Rechtsanwalt (hier:

    - BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 5 C 26.04 -, juris.

    Vielmehr knüpft dieser Begriff auch an den gesellschaftlichen Rahmen der Arbeitsphase des menschlichen Lebens an, in dem sich die Arbeitsweise des menschlichen Lebens vollzieht und welche mit dem Eintritt in das Rentenalter in der Regel ihren Abschluss findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 5 C 26.04 -, juris Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 23.06.2020 - 4 Bf 173/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für einen 65-Jährigen

    Der Begriff des "Arbeitslebens" knüpft dabei nicht an die subjektiven Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen an, sondern an den gesellschaftlichen Rahmen der Arbeitsphase des menschlichen Lebens, welche mit dem Eintritt in das Rentenalter in der Regel ihren Abschluss findet (so ausdrücklich zu § 17 der Eingliederungshilfe-Verordnung: BVerwG, Urt. v. 21.12.2005, 5 C 26.04, NVwZ-RR 2006, 406, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05

    Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en;

    Die in der Rechtsprechung des Senats (s. Urteil des Senats vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 5 C 26.04 - Buchholz 436.0 § 41 BSHG Nr. 1 = NDV-RD 2006, 80 = NVwZ-RR 2006, 406) bislang offengelassene Frage einer Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG auch in Bezug auf sog. Zusammenhangsleistungen ist jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Hilfegewährung durch Beschäftigung in einer einem rechtlich selbständigen Einrichtungsträger zuzuordnenden Behindertenwerkstatt bzw. Arbeitseinrichtung dahin zu beantworten, dass sich die örtliche Zuständigkeit insgesamt nach § 97 Abs. 2 BSHG richtet.
  • BVerwG, 07.07.2006 - 5 B 18.06

    Werkstatt für behinderte Menschen - Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe - zur

    Die von der Beschwerde weiterhin sinngemäß aufgeworfene Frage, ob mit Erreichen der Altersgrenze bzw. des 65. Lebensjahres ein Anspruch auf weitere Hilfegewährung in einer Förderstätte besteht oder ein Hilfeempfänger dann auf andere, preisgünstigere Angebote verwiesen werden darf, ist in der erst während des Beschwerdeverfahrens bekannt gewordenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2005 BVerwG 5 C 26.04 NVwZ-RR 2006, 406) dahin geklärt, dass für die Dauer der Eingliederungshilfe an alte behinderte Menschen keine feste zeitliche Grenze besteht, sie vielmehr so lange zu gewähren ist, wie es als möglich erscheint, durch eine Milderung der Folgen der Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stützen und eine Aussicht auf Erfüllung der Eingliederungsaufgaben besteht, und dass der rechtliche Bezug der Fördermaßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf das Arbeitsleben bzw. die Teilhabe am Arbeitsleben einem Anspruch der Hilfebedürftigen auf Fortsetzung über das 65. Lebensjahr hinaus grundsätzlich entgegen steht, da dieser spezifische Zweck der Teilhabe am Arbeitsleben mit Erreichen der Ruhestandsgrenze entfallen ist, mithin sich auch Hilfebedürftige in Einrichtungen für behinderte Menschen dem Schritt von der Erwerbs- in die Ruhestandsphase stellen müssen, wobei den Umstellungsschwierigkeiten insbesondere in Hinblick auf die Tagesstrukturierung durch die bisherige Eingliederung in einen Arbeitsprozess und die dadurch vermittelten Kontakte zu anderen Menschen durch entsprechende Betreuung im Rahmen des stationären Einrichtungsbetriebes Rechnung zu tragen ist.
  • BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 2.21

    Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im

    Deshalb lässt sich auf die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben auch nicht das vom Verwaltungsgerichtshof herangezogene Urteil des Senats vom 21. Dezember 2005 - 5 C 26.04 - (Buchholz 436.0 § 41 BSHG Nr. 1 Rn. 14) übertragen, wonach mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch mehr auf die Eingliederungshilfe gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG in einer Förderwerkstatt im Sinne des § 41 BSHG besteht.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 7 SO 2262/13
    Dabei ist zu zunächst beachten, dass grundsätzlich für die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe keine Altersgrenze besteht (bspw. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 5 C 26/04 - juris Rdnr. 13; Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 53 Rdnr. 20 Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, 4. Aufl. 2012, § 53 Rdnr. 31; Wehrhahn in jurisPK-SGBXII, § 53 Rdnr. 41) und der Antragsgegner den konkreten Eingliederungshilfebedarf zu ermitteln und dem Antragsteller konkrete bedarfsdeckende Betreuungsalternativen anzubieten hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3202
BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - IV ZR 253/05 (https://dejure.org/2006,3202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen von Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen; Rechtmäßigkeit einer abweichende Bewertung der erstinstanzlichen Aussagen durch das Berufungsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 432

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Verletzung des Rechts einer Partei auf rechtliches Gehör durch das Berufungsgericht bei abweichender Tatsachenfeststellung ohne erneute Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 § 398 Abs. 1
    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 946
  • VersR 2002, 649
  • VersR 2006, 949
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Nach alter Rechtslage war es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten wollte (BGH, Urteile vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a und b; vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95 - WM 1996, 196 unter III 3).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05
    Die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, beantwortet sich nach den von der Rechtsprechung schon zum bisherigen Recht entwickelten Grundsätzen (BGHZ 158, 269, 272 f., 274 f.).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Hat also das erstinstanzliche Gericht über streitige Äußerungen und die Umstände, unter denen sie gemacht worden sind, Zeugen vernommen und ist es aufgrund einer Würdigung der Aussagen zu einem bestimmten Ergebnis gekommen, so kann das Berufungsgericht diese Auslegung nicht verwerfen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen, ohne zuvor die Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO selbst vernommen zu haben (Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2002, 649 unter 1).
  • OLG Koblenz, 02.05.2019 - 2 U 1482/18

    Maklerlohn: Verwirkung wegen Falschinformationen über erkennbar wesentliche

    die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet, sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH Beschluss vom 05.04.2006 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949 Rn. 2) oder das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH Beschl. v. 10.10.2013 - VII ZR 269/12, BeckRS 2013, 18984 Rn 13).
  • BGH, 23.11.2017 - I ZR 51/16

    Frachtführerhaftung: Beweislastverteilung bei behaupteter nicht ausreichender

    Im Zuge dieser erneuten Tatsachenfeststellung muss das Berufungsgericht einen in erster Instanz vernommenen Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nochmals vernehmen, wenn es seiner Aussage eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht als das erstinstanzliche Gericht beimessen möchte (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949; Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2718
BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04 (https://dejure.org/2006,2718)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04 (https://dejure.org/2006,2718)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2006 - XI ZR 199/04 (https://dejure.org/2006,2718)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Rückkaufswerts einer als Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung nach dem Grundsatz des Additionsverbots; Berechnung des Beschwerdewerts nach § 26 Nr. 8 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Keine Berücksichtigung des Rückkaufswerts einer zur Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Sicherungsrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beschwerdewert: Rückkaufswert einer abgetr. Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 997
  • MDR 2006, 1257
  • FamRZ 2006, 946
  • VersR 2006, 1427
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend, wobei die Wertberechnung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638 f. und vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, Umdr.
  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde bleiben die von dem Kläger als Nebenforderung zu der Darlehensforderung geschuldeten Zinsen gemäß § 4 Abs. 1 2. Halbs. ZPO unberücksichtigt, da der Rechtsstreit zugleich über die Hauptforderung, von der die Zinsen verlangt werden, geführt wird (siehe BGH NJW 1998, 2060; 1994, 1869).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend, wobei die Wertberechnung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638 f. und vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, Umdr.
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend, wobei die Wertberechnung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638 f. und vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, Umdr.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde bleiben die von dem Kläger als Nebenforderung zu der Darlehensforderung geschuldeten Zinsen gemäß § 4 Abs. 1 2. Halbs. ZPO unberücksichtigt, da der Rechtsstreit zugleich über die Hauptforderung, von der die Zinsen verlangt werden, geführt wird (siehe BGH NJW 1998, 2060; 1994, 1869).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1961 - 6 W 315/61

    Streitwert: Darlehen - Rückzahlung

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - XI ZR 199/04
    Der Rückkaufswert der Lebensversicherung hat bei der Wertberechnung nach dem Grundsatz des Additionsverbotes bei wirtschaftlicher Einheit außer Betracht zu bleiben, weil die Sicherheit hier nicht neben der Darlehensforderung geltend gemacht wird, sondern lediglich der Realisierung des Zahlungsanspruches dient und damit wirtschaftlich von der Hauptforderung abhängig ist (siehe OLG München MDR 1968, 769; OLG Hamburg MDR 1962, 60; Stein/Jonas/Roth § 5 ZPO Rdn. 12; Zöller/Herget § 5 ZPO Rdn. 8).
  • BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14

    Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei

    Die Wertberechnung im Rahmen des § 26 Nr. 8 EGZPO ist nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen (st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638, 639, vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, vom 3. Mai 2005 - IX ZR 195/02, juris Rn. 12, vom 11. April 2006 - XI ZR 199/04, NJW-RR 2006, 997, vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 133/06, NZM 2007, 499 Rn. 2, vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 31/08, VersR 2009, 562 Rn. 5, vom 27. August 2009 - VII ZR 161/08, ZfBR 2010, 64 und vom 10. Juli 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03

    VOB-Vertrag: Anzuwendende DIN bei der Verlegung von Natursteinplatten

    Der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der Vorauszahlungsbürgschaft hat allenfalls den vom Landgericht angesetzten Wert von 10.000 EUR, wobei sogar alles dafür spricht, wegen wirtschaftlicher Identität mit den Zahlungsanträgen keinerlei Wert anzusetzen (BGH NJW-RR 2006, 997 für die Rückabtretung der Rechte aus einer zur Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung im Rahmen der Bestimmung des Beschwerdewertes; genauso die Senatsrechtsprechung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern in Immobilienfonds und den sie finanzierenden Banken. ) .
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines

    (Vgl. in gleichartigen oder ähnlichen Fällen BGH, NJW-RR 2006, 997; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2007 - 3 W 77/06 - zitiert nach Juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2015 - 8 W 552/15 -, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - 13 W 50/14 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 17. Zivilsenat - OLGR 2005, 353; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 -, Rdnr. 128, zitiert nach Juris; anders BGH, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15 -, Rdnr. 4, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 25.03.2015 - 13 W 13/15 -, zitiert nach Juris.).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim

    Eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Anspruch auf Rückgewähr der Lebensversicherung und der negativen Feststellung ist anzunehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2005 - 17 W 21/05 = OLGR Karlsruhe 2005, 353; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. April 2006 - XI ZR 199/04, veröffentlicht auf der Homepage des BGH).
  • OLG Köln, 05.10.2021 - 16 U 55/21

    Anspruch auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung; Wirkung einer Hinweispflicht;

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (s. u.a. BGH, Urt. v. 21.06.2016 - VI ZR 403/14 = NJW-RR 2017, 219 Rz. 10; v. 08.06.2004 - VI ZR 199/04 = NJW 2004, 2828 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 3 W 77/06

    Streitwert im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages:

    Das ist der Fall, wenn der Kläger im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages neben der Rückzahlung geleisteter Zinsen und der Feststellung des Nichtbestehens des Darlehensvertrages die Rückabtretung sicherungszedierter Forderungen verlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2006 - XI ZR 199/04 = NJW-RR 2006, 997; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 5 Rn. 8; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 5 ZPO Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2021 - 25 W 24/21

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Werklohnzahlung und Eintragung einer

    Denn die Sicherheit dient auch in diesen Fällen lediglich der Realisierung des Zahlungsanspruches und ist damit wirtschaftlich von der Hauptforderung abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2006, - XI ZR 199/04 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. April 2007 - 3 W 77/06 -, juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 23.06.2021 - 16 U 10/19

    Öffentliche Auftraggeber verhandeln nicht!

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (s. u.a. BGH, Urt. v. 21.06.2016 - VI ZR 403/14 = NJW-RR 2017, 219 Rz. 10; v. 08.06.2004 - VI ZR 199/04 = NJW 2004, 2828 Rz. 13).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2006 - 17 U 297/05
    Daneben kam den Anträgen auf Rückabtretung der Lebensversicherung sowie auf hilfsweise Feststellung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetz wegen wirtschaftlicher Identität eine eigenständige, werterhöhende Bedeutung nicht zu (vgl. insoweit BGH, BGHReport 2006, 921 m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.05.2021 - 16 U 63/20

    Einordnung Honorarzone Architektenhonorar; Umfang Planungsauftrag Architekt;

    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (s. u.a. BGH, Urt. v. 21.06.2016 - VI ZR 403/14 = NJW-RR 2017, 219 Rz. 10; v. 08.06.2004 - VI ZR 199/04 = NJW 2004, 2828 Rz. 13).
  • LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 100/14
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 19 W 12/10

    Gebührenstreitwert für negative Feststellungsklage

  • LG Landau/Pfalz, 14.05.2008 - 1 S 9/08
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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5098
BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R (https://dejure.org/2006,5098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Bargeld - vermietetes Hausgrundstück - Belastungen

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfeanspruch; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit; Geldvermögen; vermietetes Hausgrundstück; Berücksichtigung von Belastungen; keine pauschale Betrachtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um die Zahlung von Arbeitslosenhilfe; Anrechnung von vorhandenem Kapitalvermögen; Berechnung der Anzahl der Wochen fiktiv fehlender Bedürftigkeit; Anrechnung des Vermögens eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder einer Person, die mit dem Arbeitslosen ...

  • Judicialis

    SGB III § 193 Abs 2; ; AlhiV § 6 Abs 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 946 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Die Bedürftigkeitsprüfung erfordert auch keine Saldierung aller Aktiva und Passiva (BSGE 87, 143, 145 f = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8); allerdings sind Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen im Rahmen des § 6 Abs. 3 Satz 1 AlhiV zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden (BSG aaO).

    Eine Änderung der Vermögensverhältnisse, die eine weitere Prüfung der Vermögensberücksichtigung unter Zugrundelegung eines anderen Bezugszeitraums erforderlich machen könnten, ist jedenfalls nicht erkennbar bzw vorgetragen (vgl dazu BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 10/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Erbschaft -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dies ist zwar unter Geltung der AlhiV 1974 im Hinblick auf die Regelung des § 9 AlhiV nicht zulässig, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 7); denn die fehlende Bedürftigkeit wegen Erzielung von Einkommen ist nach der AlhiV 1974 vor der fehlenden Bedürftigkeit wegen zu berücksichtigenden Vermögens zu prüfen (BSG aaO).

    Vorliegend ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte bei der Beurteilung der Bedürftigkeit die Prüfung zunächst für den Kläger erkennbar auf das Kapitalvermögen beschränkt hat (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 4 RdNr 12).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 38/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Allenfalls ergäbe sich hieraus eine dem Kläger günstigere Rechtsfolge für die Zeit nach Ablauf der 76 Wochen, worüber im vorliegenden Verfahren jedoch nicht zu befinden ist (vgl zum Problem der Bindungswirkung BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 38/04 R).

    Selbst wenn man dem Kläger folgen wollte, dass eine Berücksichtigung nur von Teilvermögen unzulässig sei, würde dies im Übrigen nicht dazu führen, dass ihm für den streitigen Zeitraum Alhi zu bewilligen wäre, sondern lediglich dazu, dass dieser Umstand ggf bei der Bewilligung von Alhi für die Zeit nach Ablauf der 76 Wochen zu berücksichtigen wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 38/04 R).

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Jedoch sind die Ausführungen des LSG hierzu zu pauschal, um dem Senat eine Überprüfung zu ermöglichen (vgl zum Verbot pauschaler Betrachtung BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4).
  • BSG, 16.08.1989 - 11 BAr 53/89
    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 18.12.2008 - B 7 AL 6/08 B
    Klage und Berufung blieben ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Münster vom 4. April 2002; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2004); die Revision war iS der Zurückverweisung an das LSG erfolgreich (Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R).

    Denn die Bedürftigkeitsprüfung erfordere keine Saldierung aller Aktiva und Passiva (vgl BSG, Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 36/05 R).

    5 Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügt der Kläger, das LSG weiche vom Urteil des BSG vom 2. November 2000 (B 11 AL 35/00 R), auf das sich auch die Revisionsentscheidung des BSG (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R) stütze, und von den Urteilen des BSG vom 17. März 2005 (B 7a/7 AL 38/04 R und 10/04 R) ab.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer

    Ebenso kann dahinstehen, ob dem Verlangen der Antragstellerin nach vorläufigem Rechtsschutz zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Beschwerdeinstanz entgegensteht, dass die Klägerin und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegen den Bewilligungsbescheid vom 6. März 2006 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2006) - im Gegensatz zum Bescheid vom 30. Dezember 2005 (Leistungszeitraum vom 1. Oktober 2005 bis 31. März 2006), wenngleich dort möglicherweise nicht rechtzeitig - Widerspruch nicht eingelegt haben, was freilich dann nicht notwendig gewesen wäre, wenn die beiden vorgenannten Bescheide entsprechend § 96 Abs. 1 SGG in das beim SG anhängige Klageverfahren (S 5 AS 3275/05) einzubeziehen wären (vgl. hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - ; ferner zur Ausübung des Wahlrechts BSG SozR 1500 § 96 Nrn. 13 und 18; SozR 4-4300 § 71 Nr. 1 S. 2; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R ).
  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Insoweit kann auf die zur Arbeitslosenhilfe entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R - juris mwN), wobei Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswertes nur zu berücksichtigen sind, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit dem Vermögensgegenstand des Arbeitslosen eine Einheit bilden (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R - juris), denn in diesem Fall könnte er ohne Abzüge nicht veräußert werden (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06

    Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit;

    Der Wertpapierkredit und die im Depot des Klägers gehaltenen Aktien und Anleihen bildeten - zwischen den Beteiligten nicht umstritten - jedenfalls bis zur vollständigen Tilgung des Wertpapierkredits eine wirtschaftliche Einheit, da der Kredit unmittelbar auf dem entsprechenden Vermögensgegenstand (Aktien und Anleihen im Depot des Klägers bei der c b) lastete und nach den zwischen dem Kläger und der cb vereinbarten vertraglichen Regelungen sämtliche Verkäufe der Aktien und Anleihen und entsprechende Erlöse bis zur vollständigen Tilgung des Wertpapierkredits allein der Tilgung dieses Kredites dienten (vgl. a. BSGE 87, 143=SozR 3-§ 6 Nr. 8 sowie juris; BSG Urteil v. 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 37/09

    Arbeitslosenversicherung

    Berücksichtigungsfähig sind dabei nur volle Entgeltabrechnungszeiträume, die innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist liegen (vgl. BSG Urt. v. 01.06.2006 - B 7a AL 36/05 R = www.juris.de Rn 21; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 130 Rn 50/51).
  • LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 268/05

    Berücksichtigung des gesamten verwertbaren Vermögens bei der Ermittlung des

    Das heißt, es muss feststehen, ob und zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen ein Verkauf tatsächlich möglich ist (Urteil des BSG vom 25.04.2002, Az.: B 11 AL 69/01, vom 09.02.2006, Az.: B 7a AL 36/05).
  • LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 77/12

    Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

    Schulden und sonstige vorhandene oder noch entstehende Belastungen sind im Rahmen des Ermittlung des Verkehrswertes nur zu berücksichtigen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit Vermögensgegenständen des Arbeitslosen eine Einheit bilden (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R - juris).
  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 89/03
    Dann aber wäre die Rechtshängigkeit ohnedies mit der gesonderten Klageerhebung wieder entfallen (Urteil des BSG vom 09.02.2006, Az.: B 7a AL 36/05 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 8 AL 12/04

    Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Weitere Gesichtspunkte, die im konkreten Fall (s. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2; SozR 4-4220 § 6 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 36/05 R -, zitiert nach Juris) eine "besondere" Härte begründen könnten, die einer Verwertung des Vermögens entgegen stünde, sind nicht erkennbar.
  • SG Konstanz, 23.05.2006 - S 9 AL 3328/05

    Panne des Gesetzgebers nicht von Sozialgerichten korrigierbar

    Ob und inwieweit demgegenüber Schulden des Klägers bei der Vermögensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 193 Abs. 2 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen sind (hierzu aus neuerer Zeit BSG v. 9.2.2006 - B 7a AL 36/05 R -) kann hier offen bleiben, da der Kläger insofern entgegen der Ankündigung in der Klageschrift und trotz Erinnerung durch das Gericht zur Existenz von Schulden nichts vorgetragen hat.
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