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   OLG Schleswig, 04.11.2005 - 7 WF 60/05   

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https://dejure.org/2005,29093
OLG Schleswig, 04.11.2005 - 7 WF 60/05 (https://dejure.org/2005,29093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.11.2005 - 7 WF 60/05 (https://dejure.org/2005,29093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. November 2005 - 7 WF 60/05 (https://dejure.org/2005,29093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einer gemeinsamen Immobilie als Indiz für eine ehegleiche Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7
    Erwerb einer gemeinsamen Immobilie als Indiz für eine ehegleiche Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1579 Nr. 7 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 954
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09

    Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen

    Dabei kommt beispielsweise dem Umstand, dass die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben, wegen der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Vorgangs zentrale Bedeutung für die Annahme zu, dass die Partner sich für eine langjährige gemeinsame Zukunft entschieden haben, so dass bereits das Zusammenleben in der gemeinsam erworbenen Immobilie während der Dauer eines Jahres genügen kann, eine verfestigte eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 954; OLG Köln, FamRZ 2000, 290; vgl. auch BGH, FamRZ 2002, 810).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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