Rechtsprechung
OLG Bamberg, 14.10.2004 - 2 UF 181/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt; Erfüllungswirkung von Unterhaltszahlungen auf Grund einstweiliger Verfügung; Beurteilung des Rechtscharakters der einstweiligen Verfügung im Hinblick auf das Bestehen eines Rechtsgrundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511a § 644; BGB § 362
Urteilsbeschwer des Klägers; Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen aufgrund einer einstweiligen Anordnung im Hauptsacherechtsstreit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 22.06.2004 - 4 F 1533/02
- OLG Bamberg, 14.10.2004 - 2 UF 181/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 965
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81
Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.10.2004 - 2 UF 181/04
Der Rechtsmittelkläger muss die Beseitigung der Beschwer fordern (BGHZ 85, 140, 142;… Münchkomm/ZPO-Rimmelsbacher, vor § 511 Rdn. 35). - BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89
Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig …
Auszug aus OLG Bamberg, 14.10.2004 - 2 UF 181/04
Für letzteren Fall ist die fehlende Erfüllungswirkung anerkannt (BGHZ 86, 269; NJW 1990, 2756 ;… Palandt-Heinrichs, 63. Aufl., § 362 Rdn. 12;… ähnlich Zöller-Vollkommer, ZPO , 24. Aufl., § 91 a Rdn. 5 zum Spiegelbild der Erfüllung in der ZPO . in Form des, erledigenden Ereignisses).
- BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des …
Es braucht in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht geklärt zu werden, ob eine einstweilige Anordnung einen abschließenden Rechtsgrund im Sinne von § 812 BGB für das Behaltendürfen der darauf empfangenen Leistungen bildet (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2006, 965). - OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12
Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
Mangels Einlegung einer (Anschluss-)Beschwerde seitens der Antragstellerin verbleibt es beim erstinstanzlich tenorierten Anspruch in Höhe von 66, 00 EUR monatlich.3.Soweit der Antragsgegner auf der Grundlage der einstweiligen Anordnung Zahlungen in Höhe von jeweils 472, 00 EUR monatlich für die Monate September bis Dezember 2011 und in Höhe von jeweils 190, 00 EUR monatlich für die Monate Januar 2012 bis März 2012 geleistet hat, kann dahinstehen, ob diesen Zahlungen Erfüllungswirkung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB zukommt oder ob einstweilige Anordnung einen abschließenden Rechtsgrund im Sinne von § 812 BGB für das Behaltendürfen der darauf empfangenen Leistungen bildet (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Juli 2013 - 4 UF 265/12; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 UF 181/04 - FamRZ 2006, 965). - OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 4 UF 265/12
Konkrete Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt
117 Denn einerseits haben derartige Anordnungen selbst keine Erfüllungswirkung, ja sie bilden noch nicht einmal einen abschließenden Rechtsgrund im Sinne von § 812 BGB für das Behaltendürfen der darauf empfangenen Leistungen (vergl. OLG Bamberg, FamRZ 2006, 965f.), andererseits ist anerkannt, dass Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus derartigen Anordnungen ebenfalls keine Erfüllungswirkung besitzen (…OLG Bamberg, a.a.O.).