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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12093
OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06 (https://dejure.org/2006,12093)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2006 - 14 WF 49/06 (https://dejure.org/2006,12093)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 14 WF 49/06 (https://dejure.org/2006,12093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Vaterschaft bei einem falschen Vaterschaftsanerkenntnis; Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Vorliegen der Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1280
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06
    Das Erfordernis ergibt sich aus der nach § 640e I ZPO zwingend vorgeschriebenen Beiladung des betroffenen Kindes, das durch die allein sorgeberechtigte Mutter, die Klägerin im Statusprozess ist, nicht vertreten werden kann (ausführlich dazu BGH in FamRZ 2002, 880 ff.).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06
    Insoweit ergeben sich Parallelen zum Fall der Auflösung einer Scheinehe (vgl. dazu und zum Nachfolgenden BGH in FamRZ 2005, 1477f.).
  • OLG Köln, 25.10.2001 - 14 UF 106/01

    Familienrecht; Vaterschaftsanfechtung bei bewusst falschem

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2006 - 14 WF 49/06
    Auch bei einem bewusst falschen Vaterschaftsanerkenntnis kann die Vaterschaft gemäß § 1600 I Nr. 1, 1599 I, 1592 Nr. 2 BGB angefochten werden (Senat in FamRZ 2002, 629ff. mit ausführlicher Begründung; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl. 2006, Rdn. 2 zu § 1598).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

    Damit trägt § 1598 BGB dem rechtspolitisch erwünschten Ziel Rechnung, (auch) durch die Anerkennung der Vaterschaft eine grundsätzlich endgültige Klarstellung der Abstammungsverhältnisse ohne Rücksicht auf deren biologisch-genetische Richtigkeit zu zu erreichen (ganz herrschende Meinung: BGH, FamRZ 1975, S. 273, 275; FamRZ 1985, S. 271; OLG Köln, FamRZ 2002, S. 629, 630; FamRZ 2006, S. 1280; MünchKomm/Seidel, § 1592 Rdnr. 6 und § 1598 Rdnr. 26; Palandt/Diederichsen, § 1598 Rdnr. 2 u. 4, § 1594 Rdnr. 4).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 321/19

    Vaterschaftsanfechtung durch Mutter: Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher

    Zum anderen wird auch die Anfechtung der Mutter, die einer solchen Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat, nicht für rechtsmissbräuchlich gehalten (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27. September 2013 - 9 WF 34/13 - juris Rn. 7 ff.; OLG Köln FamRZ 2006, 1280, 1281; vgl. auch MünchKommBGB/Wellenhofer 8. Aufl. § 1600 Rn. 7).
  • OLG Rostock, 19.01.2007 - 11 WF 9/07

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage der Mutter

    Selbst wenn die Vaterschaftsanerkennung bzw. Zustimmung rechtsmissbräuchlich gewesen wäre, gilt dies jedenfalls nicht für die Beseitigung der dadurch eingetretenen Rechtsfolgen auf dem gesetzlich allein möglichen Weg der Vaterschaftsanfechtung (OLG Köln, FamRZ 2006, 1280).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 1 WF 184/21

    Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung Mitwirkung an

    Auf dieser Grundlage erweist sich ein Vaterschaftsanfechtungsantrag selbst im Fall eines bewusst falsch abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnisses nicht als mutwillig (OLG Rostock, MDR 2007, 958; OLG Köln, FamRZ 2006, 1280; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Auflage, § 76 FamFG Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14562
OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05 (https://dejure.org/2006,14562)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 14 AR 12/05 (https://dejure.org/2006,14562)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 14 AR 12/05 (https://dejure.org/2006,14562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher Zuständigkeit des verweisenden Gerichts; Bestimmung des zuständigen Gerichts i.S.d. § 36 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § ... 36 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 606; ; ZPO § 606 Abs. 1; ; ZPO § 606 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 606 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 622; ; ZPO § 622 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1280
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
    Ein Beschluss, durch den sich ein Gericht für unzuständig erklärt, obwohl die Tatsachen für die Zuständigkeit klar erkennbar sind, hat keine Bindungswirkung, weil die Verweisung willkürlich ist (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH NJW 1993, 1273).

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
    Sowohl das Amtsgericht Merseburg als auch das Amtsgericht Leipzig, dieses durch Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2005 (Bl. 41/42 d. A.), jenes durch vorhergehenden Verweisungsbeschluss vom 25. Oktober 2005 (Bl. 28 d. A.), haben sich durch rechtskräftige Entscheidungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH, NJW 1980, 1282, und BGHZ 71, 69) für örtlich unzuständig erklärt.
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
    Sowohl das Amtsgericht Merseburg als auch das Amtsgericht Leipzig, dieses durch Vorlagebeschluss vom 12. Dezember 2005 (Bl. 41/42 d. A.), jenes durch vorhergehenden Verweisungsbeschluss vom 25. Oktober 2005 (Bl. 28 d. A.), haben sich durch rechtskräftige Entscheidungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH, NJW 1980, 1282, und BGHZ 71, 69) für örtlich unzuständig erklärt.
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05
    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
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