Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05   

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https://dejure.org/2005,5938
OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2005 - 16 WF 115/05 (https://dejure.org/2005,5938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des abzuändernden Titels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung des Unterhalts für den Ehegatten; Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen nur auf eine einmalige Leistung gerichteten Titel; Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen; Verringerung eines Unterhaltsanspruchs wegen Veränderung ...

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 § 323
    Abänderungsklage gegen Unterhaltsgläbiger bei Verweigerung der Herausgabe eines abzuändernden Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Es wird deshalb als sachgerecht angesehen, gegenüber einem Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen, solange der Gläubiger diesen für erst künftig fällig werdende Leistungen noch benötigt, das Rechtsschutzinteresse für die Vollstreckungsabwehrklage erst dann zu verneinen, wenn eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH MDR 1984, 830); die abstrakte Vollstreckbarkeit des Titels insoweit, als der Gläubiger für die Vergangenheit befriedigt ist, reicht deshalb für eine Vollstreckungsabwehrklage nicht aus.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 16 WF 131/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Mit ihrem Vorbehalt wollte die Beklagte erreichen, dass dem Kläger diese ihm günstige prozessuale Stellung im Falle einer zukünftigen Erhöhung des Unterhaltsanspruches der Beklagten genommen wird (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsschuldners für eine Abänderungsklage nach widerruflichem Vollstreckungsverzicht des Unterhaltsgläubigers: Senatsbeschluss vom 11. November 1999 - 16 WF 131/99 - OLG R Karlsruhe 2000, 174 = NJW E - FER 2000, 98 = DAVorm 2000, 165 = FamRZ 2000, 905 Ls).
  • BGH, 12.07.1955 - V ZR 11/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
    Dieser Fall tritt erst mit der Herausgabe des Titels an den Schuldner ein (vgl. bereits BGH NJW 1955, 1556).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2007 - 16 WF 131/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Negative Feststellungsklage des

    Der Gläubiger kann zwar grundsätzlich darauf verwiesen werden, sich eine weitere vollstreckbare Ausfertigung mit einer eingeschränkten Vollstreckungsklausel erteilen zu lassen (Senat FamRZ 2006, 630) und den Titel im übrigen herauszugeben.
  • OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12

    Entscheidung des Gerichts bei einseitiger Erledigungserklärung im

    Der Unterhaltsschuldner kann vielmehr verlangen, dass der Unterhaltstitel gänzlich beseitigt wird, und den Unterhalts-gläubiger darauf verweisen, ihn bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch erneut in Anspruch zu nehmen sowie gegebenenfalls einen erneuten Unterhaltstitel zu erstreiten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.11.1999 - 16 WF 131/99 - zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630 u.H.a. BGH MDR 1984, 830).

    Die Erklärung, aus dem Titel nur noch in eingeschränkter Höhe vollstrecken zu wollen, genügt auch vor allem dann nicht, wenn diese Erklärung unter dem Vorbehalt der erneuten Änderung der Verhältnisse erfolgt ist (OLG Hamm BeckRS 2011, 04733; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630).

  • OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 6 WF 55/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Unterhaltsgläubiger den Titel nicht herausgibt und nur einen widerruflichen Vollstreckungsverzicht bis zu dem Zeitpunkt erklärt, in dem sich die zu Grunde liegenden Verhältnisse wieder ändern (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 630; OLGR Karlsruhe 2000, 174).
  • OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren

    Dies wäre nur einer der Wege gewesen, dem berechtigten Interesse des Antragstellers auch ohne gerichtliches Verfahren Rechnung zu tragen, vor einer unberechtigten Vollstreckung aus dem Titel geschützt zu sein ( vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20. September 2005, 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630, 631).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auch die Erklärung des Gläubigers, aus einem abzuändernden Titel nur noch in eingeschränkter Höhe zu vollstrecken, beseitigt nach Herget (a.a.O., FamFG, § 243 Rz. 5 mit Verweis auf OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, S. 630) nicht die Veranlassung zum Verfahren.
  • OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18

    Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer

    Ebenso ist bereits entschieden, dass - wenn die Frage, ob zukünftig nach einer erneuten Änderung der Verhältnisse wieder ein Unterhaltsanspruch entsteht, noch völlig offen ist - der Unterhaltsgläubiger gehalten wäre, im Fall einer solchen Änderung ein neues Verfahren einzuleiten, und diese - auch in der Darlegungslast für den potentiell späteren Unterhaltsschuldner günstige (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.09.2005 - 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630) - Rechtslage nicht damit vereinbar ist, dass der Antragsgegner den Unterhaltstitel behält und sich damit die Möglichkeit vorbehält, stets dann, wenn er meint, wieder einen Unterhaltsanspruch zu haben, aus dem Titel vollstrecken zu können (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.06.2009 - 6 WF 55/09, FamRZ 2009, 1938).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.12.2005 - 7 WF 1126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4535
OLG Koblenz, 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 (https://dejure.org/2005,4535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 (https://dejure.org/2005,4535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 7 WF 1126/05 (https://dejure.org/2005,4535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Widerruf bewilligter Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ; Möglicher Anspruch gegen den vermögenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss

  • Judicialis

    ZPO § 124; ; ZPO § 124 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Nr. 2
    Zur Entziehung der bereits gewährten Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben über Grundvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Bei PKH-Antrag stets Anspruch auf Prozesskostenvorschuss prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 649
  • FamRZ 2006, 630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13

    Prozesskostenhilfe: Erklärungspflicht eines verheirateten Antragstellers

    Diese Vorgaben bzw. Erläuterungen sind auch für eine akademisch nicht gebildete Partei in der Lage des Klägers ohne weiteres verständlich und "selbsterklärend" (vgl. auch OLG Koblenz MDR 2006, 649); in der von der Klägerseite nachgereichten - aktuellen - Formularerklärung vom 24.06.2013 sind denn auch die auf das Grundvermögen und etwaige Bankguthaben bezogenen Fragen jeweils entsprechend den genannten Vorgaben beantwortet (vgl. Bl. 21 SH).
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 16.353

    Einsatz von Grundeigentum bei Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Es ist zur Prozessfinanzierung zu verwerten, wenn dies zumutbar ist (vgl. OLG Bamberg, B. v. 2.8.2013 - 4 U 38/13 - juris Rn. 26; OLG Stuttgart, B. v. 19.1.2006 - 5 W 66/05 - juris Rn. 9; OLG Koblenz, B. v. 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 - juris Rn. 5).
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