Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06   

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https://dejure.org/2006,5607
OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06 (https://dejure.org/2006,5607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2006 - 18 WF 71/06 (https://dejure.org/2006,5607)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2006 - 18 WF 71/06 (https://dejure.org/2006,5607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusammenrechnung des Streitwerts von Klage und Widerklage: Gegenläufige Anträge auf Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenrechnung des Streitwerts von Klage und Widerklage bei gegenläufigen Anträgen auf Zugewinnausgleich

  • Judicialis

    ZPO § 5 Satz 2; ; GKG § 45 As. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 5 Satz 2; GKG § 45 As. 1 Satz 1
    Zur Berechnung des Streitwerts bei gegenläufigen güterrechtlichen Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1055
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.11.1993 - 21 WF 86/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06
    Diese Ansicht hat sich im übrigen in der Literatur (Schwab/Maurer/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., I Rdnr. 777 m.w.N.) und Rechtsprechung (OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; OLG Köln FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41) durchgesetzt.
  • OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93

    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2006 - 18 WF 71/06
    Diese Ansicht hat sich im übrigen in der Literatur (Schwab/Maurer/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., I Rdnr. 777 m.w.N.) und Rechtsprechung (OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; OLG Köln FamRZ 1997, 41; OLG München FamRZ 1997, 41) durchgesetzt.
  • OLG Hamm, 14.03.2013 - 6 WF 329/12

    Verfahrenswert eines Stufenklageantrags

    Nur durch Zusammenrechnung der mit Klage und Widerklage verlangten Beträge wird in diesen Fällen das Ausmaß des Streits der Parteien umfassend berücksichtigt (so auch OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Köln FamRZ 1997, 41 und OLGR 2001, 9; OLG Bamberg FamRZ 1995, 492; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 39 FamGKG Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 WF 168/13

    Streitwert bei Klage und Widerklage im Verfahren über den Zugewinnausgleich

    Überwiegend wird allerdings eine Wertaddition vorgenommen ( so Schneider/Volpert/Fölsch FamGKG 2. Aufl. § 39 Rn.18 und § 52 Rn. 69, 70 m.w.N.; Schneider/Herget Streitwertkommentar 13. Aufl. Rn. 9102; Thorsten Schmidt in jurisPK-BGB 6. Aufl. 2012 Bd.4 Kostenrechtliche Hinweis in Familiensachen Rn 95; Lappe Kosten in Familiensachen 5. Aufl. 1994 rn. 36; OLG Köln OLGR 1994, 102; OLG Köln OLGR 2001, 9; OLG München FamRZ 1997, 41; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Celle FamRZ 2011, 134-136).
  • OLG Hamm, 09.08.2006 - 10 WF 154/06

    Gerichtliche Wertfestsetzung bei Klage und Widerklage im

    Der Senat verkennt nicht, dass demgegenüber auch die von der Antragsgegnerin in der Beschwerdebegründung bevorzugte Auffassung in veröffentlichten Entscheidungen vertreten wird (vgl. z.B. OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1055; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 574).
  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 8 WF 237/11

    Streitwert einer Stufenklage

    Wird wechselseitig Zugewinnausgleich beantragt, ist unter Anlegung der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung von Gegenstandsverschiedenheit auszugehen und eine Addition der jeweiligen Werte der wechselseitig anhängig gemachten Stufenklagen vorzunehmen (vergleiche hierzu OLG Celle, MDR 2011, 492; OLG Köln, MDR 2001, 941; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1055; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage § 3 Anhang - Stichwort "Zugewinnsausgleich").
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8374
OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 WF 31/06 (https://dejure.org/2006,8374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertberechnung in Ehesachen: Berücksichtigung des Kindergeldes und der Unterhaltspflicht beim Nettoeinkommen

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des für die Streitwertfestsetzung in einer Ehesache (Scheidungssache) relevanten Einkommens

  • Judicialis

    RVG § 32 Abs. 1; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 3; ; GKG § 48 Abs. 2 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GKG § 48 Abs. 3 S. 1
    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Streitwerts für die Ehescheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1055
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01

    Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Zu dem Erwerbseinkommen des Antragsgegners ist das Kindergeld für das gemeinsame Kind (154,00 EUR) hinzuzurechnen (Meyer, GKG, 7. A., § 48 Rn. 19; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.12.2001 (5 WF 190/01) und Beschluss des 18. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 09.07.2003 (18 WF 43/03); a. A. Lappe, Kosten in Familiensachen, 5. A. Ziff.2.
  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 4 UF 319/99

    Erlass eines Versäumnisurteils im einstweiligen Verfügungsverfahren; Einhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Das sich somit ergebende monatliche Einkommen von 1.154,00 EUR ist um 250, 00 EUR für die Unterhaltspflicht (Bar- und Betreungsunterhalt) gegenüber der gemeinsamen Tochter zu reduzieren, somit auf 904, 00 EUR monatlich, und zwar unabhängig von tatsächlich geleisteten Zahlungen (so auch die oben zitierte Entscheidung des 5. Zivilsenats; OLGR Hamm 2000, 293).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 18 WF 43/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 5 WF 31/06
    Zu dem Erwerbseinkommen des Antragsgegners ist das Kindergeld für das gemeinsame Kind (154,00 EUR) hinzuzurechnen (Meyer, GKG, 7. A., § 48 Rn. 19; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.12.2001 (5 WF 190/01) und Beschluss des 18. Zivilsenates des OLG Karlsruhe vom 09.07.2003 (18 WF 43/03); a. A. Lappe, Kosten in Familiensachen, 5. A. Ziff.2.
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