Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2816
OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06 (https://dejure.org/2006,2816)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 60

    BGB § 2287
    Kein lebzeitiges Eigeninteresse bei Einräumung Nießbrauchsrecht

  • openjur.de

    Herausgabeanspruch des durch gemeinschaftliches Testament Bedachten hinsichtlich beeinträchtigender Schenkung: Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schenkung des letztversterbenden Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Schenkung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2287
    Kein lebzeitiges Eigeninteresse bei Einräumung Nießbrauchsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Schenkung

  • Judicialis

    BGB § 2265; ; BGB § 2270; ; BGB § 2287

  • RA Kotz

    Schenkung: Anerkennung setzt ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers voraus

  • RA Kotz

    Schenkungsanerkennung - lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265; BGB § 2270; BGB § 2287
    Anerkennung einer Schenkung - Gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beeinträchtigende Schenkungen - Wann liegt ein lebzeitiges Eigeninteresse i. S. von § 2287 BGB vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Allgemein anerkannt ist dabei, dass eine solche von § 2287 BGB geforderte Beeinträchtigungsabsicht nicht das einzige oder zumindest das treibende Motiv für die Schenkung gewesen sein muss und dass die Absicht eines Erblassers, einen Beschenkten zu begünstigen, meist in untrennbarem Zusammenhang mit seinem Wissen darüber gesehen werden muss, dass die aus dem gemeinschaftlichen Testament bedachten Erben zwangsläufig benachteiligt werden (BGHZ 59, 343, 350).

    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Vielmehr fordert die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung für die Anerkennung einer Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers derart, dass die Schenkung gleichsam eine sittliche Verpflichtung seinerseits voraussetzt, die sich nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen ergibt, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (BGHZ 59, 343, 350; 82, 274, 282; 116, 167, 175f).
  • OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95

    Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Insoweit steht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 96, 327) nicht entgegen, weil dort der Erblasser mittels einer Schenkung gerade seine erste und einzige Ehefrau gegenüber dem gemeinsamen durch die Schenkung beeinträchtigten Sohn absichern wollte.
  • OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes

    Auszug aus OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
    Entscheidend ist, ob diese Gründe ihrer Art nach so sind, dass der durch gemeinschaftliches Testament bindend bedachte Erbe sie anerkennen und deswegen die aus der Schenkung sich ergebende Benachteiligung hinnehmen muß (OLG Celle ZEV 02, 22, 23; MünchKomm/Musielak, § 2287 Rn..13).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    In diesem Sinne führt auch das OLG Celle in seinem Beschluss vom 15.06.2006 (6 O 99/06, abgedruckt in BeckRS 2006 09162) aus, wobei diese Ausführungen einen sachverhaltsmäßig (hier war der Beschenkten ein Nießbrauchsrecht zugewendet worden) ähnlich gelagerten Fall betreffen:.
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2022 - 14 U 274/21

    Beeinträchtigung bei Nießbrauchsgewährung an Lebensgefährten

    Ein von einem Erblasser zu Lebzeiten unentgeltlich gewährter Nießbrauch an einem Hausgrundstück zu Gunsten seiner Lebensgefährtin stellt sich nicht als beeinträchtigend im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB analog dar, wenn der Erblasser im erheblichen Eigeninteresse gehandelt hat, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versichern wollte, und der Nießbrauch sich nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten seiner Lebensgefährtin darstellt (Abgrenzung zu OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06, Rn. 3, juris).(Rn.49).

    Damit stellt sich der vereinbarte Nießbrauch nicht nur als bloße Versorgungsleistung zu Gunsten der Beklagten dar (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG Celle, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 6 U 99/06 -, Rn. 3, juris), vielmehr handelte der Erblasser auch im erheblichen Eigeninteresse, da er sich hierdurch (auch) der Unterstützung seiner Lebensgefährtin in alten und kranken Tagen versicherte.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3580
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten; Berücksichtigung der nachträglichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bei Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht; Regressmöglichkeit der Staatskasse gegen den Betreuten; Fehlende Übernahme ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Forderungsübergang von Ansprüchen des Betreuers in Übergangsfällen, Werkstattbeschäftigte

  • Judicialis

    BGB § 1836e; ; BGB § 1836c; ; FGG § 56g; ; SGB XII § 90; ; BSHG § 88

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch vom 27.09.2003

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Veränderung der Leistungsfähigkeit des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 466
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).

    Hierbei ist zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen gesetzlichen Regelung und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 43, 242, 286; 43, 291, 391).

    Der Vertrauensschutz geht dabei zwar nicht so weit, den Betroffenen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfGE 43, 242, 286), erforderlich ist jedoch in jedem Fall, dass dem Eingriff in die Vertrauensposition ein gesetzgeberisches Anliegen gegenübersteht, welches geeignet ist, den Eingriff zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).

    Hierbei ist zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen gesetzlichen Regelung und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 43, 242, 286; 43, 291, 391).

  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Für nicht unbedenklich hält der Senat allerdings die Begründung des OLG München (a.a.O.; insoweit noch offen gelassen in seiner früheren Entscheidung in FGPrax 2005, 210, 211), es handele sich um zeitabschnittsweise geltend gemachte Forderungen, auf die der im Sozialhilferecht für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung finden müsse.
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Dabei würde allerdings kein Fall einer sog. echten, grundsätzlich unzulässigen Rückwirkung vorliegen, die nur anzunehmen ist, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereiches normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d. h. gültig geworden ist (BVerfGE 63, 343, 353).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Der Senat folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des OLG München vom 14.12.2005 (33 Wx 122/05, bislang veröffentlicht bei BeckRS 2006 00543).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • LG Chemnitz, 08.06.2017 - 3 T 231/17
    Für diese Regelung war anerkannt, dass das im Rahmen der Betreuervergütung und des Regresses bei Beurteilung der Heranziehung des verwertbaren Vermögens auch diese Härtefallregelung anzuwenden ist (BayObLG, Beschluss vom 26.02.2003, Az.: 3 Z BR 207/02 , zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2006, 15 W 322/05 , zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06

    Betreuervergütung: Rückwirkender Regress aus Vermögen eines WfbM-Beschäftigten

    Dabei entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass eine nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse uneingeschränkt zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2006, Az.: 15 W 322/05).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit der Regress der Staatskasse wegen der vor dem 01.01.2005 entstandenen Aufwendungsersatzansprüche der Betreuer nunmehr in erweitertem Umfang, nämlich bis zur neuen Höhe des Schonvermögens von 2.600,00 EUR, möglich wäre (so auch OLG München OLGR 2006, 300; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3856
OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,3856)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.2006 - 16 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,3856)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 (https://dejure.org/2006,3856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht

    Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer, Vergütung

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 Abs. 2
    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wechsel vomehrenamtlichem Betreuer zu Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
    Der Senat schließt sich insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) an: .
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
    Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 - nicht zur Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Schleswig, 02.02.2006 - 2 W 12/06

    Betreuervergütung: Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
    Der Senat schließt sich insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) an: .
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06
    Der Senat schließt sich insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) an: .
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).
  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt (BtPrax 2007, 136), Stuttgart (FGPrax 2007, 131 und vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - zitiert nach [...]), Köln (vom 19. Juni 2006 - 16 Wx 120/06 - und vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - jeweils zitiert nach [...]), Karlsruhe (OLGR 2006, 667), Hamm (FGPrax 2006, 209), München (FamRZ 2006, 647) und Schleswig (FamRZ 2006, 649) gehindert.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 Wx 24/07

    Höhe der Betreuervergütung nach dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz bei

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2006 (16 Wx 109/06) insoweit in vollem Umfang den Ausführungen der Oberlandesgerichte Schleswig (Beschlüsse vom 02.02.2006 - 2 W 12/06 - und vom 25.01.2006 - 2 W 240/05) und München (Beschluss vom 09.02.2006 - 33 Wx 237/05 = FamRZ 2006, 647 ff.) angeschlossen und hierzu ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6888
OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2006 - 16 Wx 52/06 (https://dejure.org/2006,6888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht

    Betreuter ohne festen Wohnsitz, Gerichtliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    FGG § 46; ; FGG § 65a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FGG § 46 § 65a
    Verlagerung des Lebensmittelpunktes eines Betreuten ohne festen Wohnsitz in andere Stadt - Abgabe der Sache an dortiges Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 4 XVII 220/04
  • AG Mönchengladbach - 4 XVII 220/04
  • OLG Köln, 03.04.2006 - 16 Wx 52/06

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 162
  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 30.11.2005 - 4 T 457/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25833
LG Aurich, 30.11.2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
LG Aurich, Entscheidung vom 30.11.2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
LG Aurich, Entscheidung vom 30. November 2005 - 4 T 457/05 (https://dejure.org/2005,25833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Entgeltliche Betreuung in einer Pflegefamilie als Heimpflege

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • Bt-Recht

    Stundensatz als Heimbewohner oder als Nicht-Heimbewohner

  • rechtsportal.de

    VBVG § 5 Abs. 3
    Festsetzung der Vergütung für eine Berufsbetreuerin; Abgrenzung einer Heimunterbringung von der Unterbringung in einer Pflegefamilie nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Cottbus, 25.10.2019 - 7 T 265/17
    Es ist daher von keiner sog. Rundumversorgung der Betroffenen auszugehen (vgl. hierzu LG Aurich Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BeckRS 2011, 8697).
  • LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in

    Allein der Umstand, dass ein Probewohnen vorgesehen ist und bei Schwierigkeiten ein Austausch der kranken Personen zwischen Pflegefamilien u.U. möglich ist (auf derartige Umstände stellen OLG Oldenburg a.a.O. und die Vorinstanz LG Aurich, Beschl. v. 30.11.2005 - 4 T 457/05, BtPrax 2006, 77 [Ls.] - juris-Dok, maßgeblich ab) ändert daran nichts.
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23796
LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06 (https://dejure.org/2006,23796)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.07.2006 - 4 T 173/06 (https://dejure.org/2006,23796)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 4 T 173/06 (https://dejure.org/2006,23796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung bei Betreuerwechsel: Maßgeblichkeit der Erstbestellung

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung im Falle eines Betreuerwechsels; Übernahme eines Betreuungsverhältnisses

  • Bt-Recht

    Höhe des Stundensatzes bei beruflicher Betreuung nach einem Betreuerwechsel, Vergütungshöhe, erstmalige Betreuerbestellung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06
    Das OLG Zweibrücken geht in seinem Beschluss zunächst auf zwei obergerichtliche Entscheidungen ein, die die Auffassung der Kammer bestätigen: eine des Oberlandesgerichts Schleswig und eine des Oberlandesgerichts München (OLG Schleswig Beschluss vom 25.01.2006 AZ 2 W 240/05; BayObLG Beschluss vom 09.02.2006 AZ 33 Wx 237/05).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06
    Dieser Auffassung der Kammer steht die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 06.03.2006 - Az 3 W 3/06 - nicht entgegen.
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06
    Das OLG Zweibrücken geht in seinem Beschluss zunächst auf zwei obergerichtliche Entscheidungen ein, die die Auffassung der Kammer bestätigen: eine des Oberlandesgerichts Schleswig und eine des Oberlandesgerichts München (OLG Schleswig Beschluss vom 25.01.2006 AZ 2 W 240/05; BayObLG Beschluss vom 09.02.2006 AZ 33 Wx 237/05).
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