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   BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05   

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https://dejure.org/2005,281
BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05 (https://dejure.org/2005,281)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 BvR 46/05 (https://dejure.org/2005,281)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 (https://dejure.org/2005,281)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Streitwertfestsetzung - Mindeststreitwert bei PKH-Ehesache nicht zwingend

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG, § 48 GKG
    Scheidung, Streitwert bei voller PKH:

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwertfestsetzung - BVerfG gegen Streitwertreduzierung bei PKH-Ehesache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 130
  • NJW 2005, 2980
  • MDR 2005, 1373
  • FamRZ 2006, 24
  • AnwBl 2005, 651
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

    c) Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung findet im vorliegenden Fall zwar die erforderliche gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 111, 10 ; stRspr) in § 12 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 GKG a.F. (jetzt § 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwertes für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 9 Abs. 1 BRAGO, jetzt § 32 Abs. 1 RVG).

    Das Ziel der Schonung öffentlicher Kassen stellt bei Vergütungsregelungen zwar eine an sich vernünftige Erwägung des Gemeinwohls dar (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Da der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert auch für die Vergütung des Rechtsanwalts maßgeblich ist (§ 9 Abs. 1 BRAGO, jetzt § 32 Abs. 1 RVG), ist der Beschwerdeführer von einer (zu niedrigen) Wertfestsetzung betroffen (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

    Da sich aus der Höhe des Streitwerts gemäß § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO (jetzt § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG) unmittelbar die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts ableitet, hat die Festsetzung des Streitwerts in gleicher Weise wie eine Vergütungsregelung berufsregelnde Tendenz (vgl. auch BVerfGE 83, 1 ).

  • OLG Jena, 24.07.1997 - WF 7/97
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Diese Auffassung lässt außer Acht, dass die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über den Streitwert in Ehesachen und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe vom Gesetzgeber nicht aufeinander abgestimmt worden sind (vgl. OLG Jena, FamRZ 1999, S. 602 ; OLG München, FamRZ 2002, S. 683; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 3 Rn. 34).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 18 WF 579/99

    Streitwert in Familiensachen - Einkommensverhältnisse der Parteien - Ermessen des

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    (2) Ebenso wenig kann mit dem Amtsgericht davon ausgegangen werden, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf unzureichende Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Sinne von § 12 Abs. 2 GKG a.F. (jetzt § 48 Abs. 2 und 3 GKG) hinweise, weshalb im Regelfall ohne weitere Prüfung der Mindeststreitwert maßgeblich sei (so auch OLG Hamm, JurBüro 1980, S. 237 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, S. 1518).
  • OLG München, 27.06.2001 - 16 WF 662/01

    Festsetzung des Gesamtstreitwerts im Scheidungsverbundverfahren; Teilstreitwert

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Diese Auffassung lässt außer Acht, dass die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über den Streitwert in Ehesachen und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe vom Gesetzgeber nicht aufeinander abgestimmt worden sind (vgl. OLG Jena, FamRZ 1999, S. 602 ; OLG München, FamRZ 2002, S. 683; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2003, § 3 Rn. 34).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    c) Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung findet im vorliegenden Fall zwar die erforderliche gesetzliche Grundlage (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 111, 10 ; stRspr) in § 12 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 GKG a.F. (jetzt § 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwertes für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 9 Abs. 1 BRAGO, jetzt § 32 Abs. 1 RVG).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Die Anknüpfung des Streitwerts an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beruht zwar auf dem Bestreben, im konkreten Fall die Festsetzung angemessener Gebühren nach sozialen Gesichtspunkten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 80, 103 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Die Auslegung dieser Normen durch die Gerichte des Ausgangsverfahrens genügt jedoch nicht den verfassungsrechtlichen Erfordernissen; denn sie führt im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Die Berufsfreiheit ist auch dann berührt, wenn sich eine Maßnahme zwar nicht auf die Berufstätigkeit selbst bezieht, aber in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 111, 191 ).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
    Die Berufsfreiheit ist auch dann berührt, wenn sich eine Maßnahme zwar nicht auf die Berufstätigkeit selbst bezieht, aber in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs steht, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 111, 191 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).

    Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15

    Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines

    Eine Differenzierung nach verfügbarem und nicht "flüssigem" Vermögen findet hier - anders als bei der Bewertung des Vermögens im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - nicht statt und ist auch nicht nötig, weil es nicht um den unmittelbaren Einsatz dieses Vermögens geht (BVerfG, NJW 2005, 2980, 2981).

    Um den unmittelbaren Einsatz des Vermögens geht es hier nicht (vgl. auch BVefG, NJW 2005, 2980, 2981).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09

    Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung

    Da sich die Streitwertbestimmung, die in erster Linie für die Gerichtsgebühren maßgeblich ist, über § 32 RVG auch auf die Höhe des Gebührenanspruchs des Rechtsanwalts auswirkt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf zu achten, dass die vom Gesetzgeber bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Streitwerts nicht durch die Gerichte zum Nachteil der beruflichen Interessen der Anwaltschaft (Art. 12 Abs. 1 GG) weiter eingeschränkt wird (vgl. BVerfG 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe).

    Es führt ansonsten im Ergebnis zu dem vom Bundesverfassungsgericht (23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - NJW 2005, 2980, zu II 2 c der Gründe) bemängelten Zustand, dass ein gesetzgeberisches Anliegen, das in konkreten Regelungen seinen Niederschlag gefunden hat, zum Nachteil der Rechtsanwälte über diese bereits zu duldenden Einschränkungen des gesetzlichen Vergütungsanspruchs hinaus, noch weitere Einschränkungen hinzufügt (LAG Baden-Württemberg 4. Januar 2008 - 3 Ta 259/07 - JurBüro 2008, 250, zu II 2 der Gründe).

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