Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 29.11.2006 | KG, 28.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8097
OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse auf Vergütung von Betreuerleistungen im Fall der Mittellosigkeit des Betreuten; Vergütungsbemessung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Rechtfertigung eines erhöhtes Stundensazes; Erwerb eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Studium der Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhter Stundensatz des Berufsbetreuers bei abgeschlossenem Volkswirtschaftsstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf Vermittlung solcher Fachkenntnisse ausgerichtet war, wie das etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften, Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Soziologie und Betriebswirtschaft regelmäßig der Fall ist (Senat, a.a.O.; BayObLG a.a.O.; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Besondere Kenntnisse i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 4 VBVG Rn. 7; BayObLG Beschluss vom 27.10.1999 - 3 ZBR 282/99 - und OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - jeweils zitiert nach Juris).

    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris und Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).

  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844, 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008,.

    Es handelt sich dabei um Disziplinen, denen im weitesten Sinn gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).

  • LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10

    Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer

    Das Fach Soziologie ist ebenfalls für die Betreuung nützlich (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, Az. 15 W 139/06), weil es in diesem Fach um den Umgang mit Menschen, bezogen auf das Studium des Beteiligten zu 1) insbesondere mit Arbeitnehmern, geht.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbstständiger Teil der Prüfung war (OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, 15 W 139/06).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 61; OLG Hamm FamRZ 2007, 1043).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10

    Vergütung des Betreuers: Nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Musiktherapeuten

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008, 464), sind nur dann nutzbar, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).

  • OLG Naumburg, 27.09.2007 - 8 Wx 28/07

    Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne

    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 - ).
  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8528
OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2006 - 16 Wx 192/06 (https://dejure.org/2006,8528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schongrenze bei Mittellosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Dabei ist auch bei der Inanspruchnahme des Vermögens auf den bei Hilfe in besonderen Lebenslagen geltenden Freibetrag - auf den in § 1836 c Nr. 1 BGB ausdrücklich Bezug genommen wird - zurückzugreifen, da eine sachliche Rechtfertigung dafür fehlt, Einkommen und Vermögen des Betreuten unterschiedlich zu behandeln (vgl. BGH FamRZ 2002, 157 ff., 158).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Von Bedeutung ist insoweit u. a. die Art der Entstehung der Notlage, ihre (voraussichtliche) Dauer und das Ausmaß der zu ihrer Behebung oder Minderung notwendigen Aufwendungen (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 73 f).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06
    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
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Rechtsprechung
   KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7322
KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
KG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
KG, Entscheidung vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 (https://dejure.org/2006,7322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Information des Betroffen über die Einholung eines Gutachtens durch das Vormundschaftsgericht; Verwertbarkeit von bei der ärztlichen Behandlung erhobenen Befunden; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Statthaftigkeit der ...

  • Bt-Recht

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsgenehmigung

  • Judicialis

    FGG § 70e

  • rechtsportal.de

    FGG § 70e
    Unterrichtung des Betroffenen vor Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70e Abs. 1 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).

    Das führt dazu, dass die Entscheidung des Landgerichts über die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren nur dann mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochten werden kann, wenn das Landgericht das Rechtsmittel zugelassen hat, §§ 14 FGG, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (BGH, a.a.O.; KG a.a.O., BayObLG, NJW 2002, 2573; Demharter, NZM 2002, 233, 235; Zimmermann, a.a.O.; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 14, Rdn. 20f).

  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Die Person des Sachverständigen hat das Gericht vor der Begutachtung dem Betroffenen bekannt zu geben, weil nach §§ 15 Abs. 1 FGG, 406 ZPO eine Ablehnung des Sachverständigen in Betracht kommt (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 1 W 6687/94 -, FamRZ 1995, 1379 = KG-Report 1995, 248).
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein tief greifender Grundrechtseingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Aufgrund der bis zum 10. Juli 2006 genehmigten Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.), zumal sie bereits am 23. Juni 2006 entlassen worden war.
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 33/00

    Pflicht zur persönlichen Untersuchung im Rahmen der Begutachtung vor Anordnung

    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Auf in erster Instanz eingeholte Gutachten konnte sich das Landgericht nur dann beziehen, wenn diese eine hinreichende Tatsachengrundlage bildeten, §§ 70m Abs. 3, 69g Abs. 5 S. 4 FGG (OLG Köln, OLG-Report 2000, 396, 397).
  • KG, 15.12.1972 - 1 W 1584/72
    Auszug aus KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06
    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).
  • KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 404 Rn. 6).

    Dabei muss er schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein und ihm den Zweck der Untersuchung eröffnen (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (KG FamRZ 2007, 1043; LG Berlin Beschluss vom 9. Februar 2009 - 83 T 42/09 - Juris Rn. 11 zu § 70 e FGG).

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Soll der behandelnde Arzt als Sachverständiger das Gutachten erstatten, so muss der Betroffene bei der Befunderhebung wissen, dass dieser ihm als Sachverständiger gegenübertritt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332 = R&U 2007, 84 = FamRZ 2007, 1043 = BtPrax 2007, 137).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet, vor der Einholung eines ärztlichen Gutachtens dem davon Betroffenen den Zweck der Begutachtung zu eröffnen, weil er nur dann in die Lage versetzt wird, seine Verfahrensrechte wirksam auszuüben (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 -, OLG-Report 2007, 332, 333 = R & P 2007, 84 mit Anmerkung Lesting).

    Da aber ein Gutachten vor der Unterbringungsmaßnahme einzuholen ist, kann dies nach deren Beendigung nicht nachgeholt werden (Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 279/06 - OLG-Report 2006, 332, 333).

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