Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05-135   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8954
OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05-135 (https://dejure.org/2006,8954)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.08.2006 - 8 U 484/05-135 (https://dejure.org/2006,8954)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. August 2006 - 8 U 484/05-135 (https://dejure.org/2006,8954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigentumserwerb der Erben an einem vom Erblasser unter Eigentumsvorbehalt erworbenen und einer Bank sicherungsübereigneten Fahrzeug nach Darlehenstilgung und Übersendung des Fahrzeugbriefs durch die Bank; Herausgabepflicht des Fahrzeugbesitzers auf Grund Widerlegung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Erblasser unter Eigentumsvorbehalt erworbenes und anschließend an eine Bank zur Sicherung für ein gewährtes Darlehen übereignetes Fahrzeug; Übergehen in das Eigentum der Erben; Übersendung des Fahrzeugbriefes nach dem Tod des Erblassers und der Tilgung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1006 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Unter Eigentumsvorbehalt erworbener und sicherungsübereigneter Pkw in der Erbmasse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Eigentumsvorbehalt - Wer erwirbt Eigentum an einem vom Erblasser unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Pkw?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1044
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05
    Zwar wird zu Gunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit Besitzerwerb Eigenbesitz und zugleich Eigentum erlangt hat (vgl. BGH NJW 2002, 2101; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Diese Vermutung kann die Klägerin jedoch durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 2101, 2102; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Dies ist zum einen dadurch möglich, dass schon die Vermutungsgrundlage, nämlich der Eigenbesitz der Beklagten, widerlegt wird, indem ein die Vermutung des § 1006 BGB ausschließender Fremdbesitz bei Besitzerlangung dargelegt und bewiesen wird (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 23, zit. nach juris).

    Denn wer zunächst Fremdbesitzer war, kann sich auch dann nicht auf die Vermutung des § 1006 BGB berufen, wenn er später Eigenbesitzer geworden ist (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219).

    Zum anderen kann die Widerlegung der Vermutung dadurch geschehen, dass die Klägerin darlegt und gegebenenfalls beweist, dass die Beklagte trotz Eigenbesitzerwerbs nie Eigentum erlangt oder es wieder verloren hat (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief bildet lediglich ein Indiz, das bei der Würdigung der gesamten Umstände zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219 f.).

    Gegenüber dem Besitzer des Kraftfahrzeugs, zu dessen Gunsten die Vermutung des § 1006 BGB durchgreift, hat daher auch derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief besitzt und dort als Halter eingetragen ist, den Nachweis seines Eigentums zu führen (vgl. BGH NJW 2004, 217, 220).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grob fahrlässig i. S. von § 932 Abs. 2 BGB, wenn er sich nicht anhand des Kraftfahrzeugbriefs über das Eigentum des Veräußerers vergewissert (vgl. BGH NJW 2004, 217, 220; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05
    Zwar wird zu Gunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit Besitzerwerb Eigenbesitz und zugleich Eigentum erlangt hat (vgl. BGH NJW 2002, 2101; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Diese Vermutung kann die Klägerin jedoch durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 2101, 2102; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Dies ist zum einen dadurch möglich, dass schon die Vermutungsgrundlage, nämlich der Eigenbesitz der Beklagten, widerlegt wird, indem ein die Vermutung des § 1006 BGB ausschließender Fremdbesitz bei Besitzerlangung dargelegt und bewiesen wird (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 23, zit. nach juris).

    Zum anderen kann die Widerlegung der Vermutung dadurch geschehen, dass die Klägerin darlegt und gegebenenfalls beweist, dass die Beklagte trotz Eigenbesitzerwerbs nie Eigentum erlangt oder es wieder verloren hat (vgl. BGH NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grob fahrlässig i. S. von § 932 Abs. 2 BGB, wenn er sich nicht anhand des Kraftfahrzeugbriefs über das Eigentum des Veräußerers vergewissert (vgl. BGH NJW 2004, 217, 220; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, jeweils m. w. N.).

    Zwar kann eine Sicherungsübereignung unter der auflösenden Bedingung des Wegfalls des Sicherungszwecks vereinbart werden mit der Folge, dass der Sicherungsgeber ein Anwartschaftsrecht erwirbt, das mit Wegfall des Sicherungszwecks (Rückzahlung der gesicherten Schuld) automatisch (§ 158 Abs. 2 BGB) zu vollem Eigentum erstarkt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 18, zit. nach juris; Baur/Stürner, a. a. O., § 57 B II Rdnr. 10, § 57 B VII Rdnr. 45; jurisPK-BGB/Beckmann, a. a. O., § 930 Rdnr. 38 ff.).

    Eine solche bedingte Übereignung im Rahmen der Begründung von Sicherungseigentum ist jedoch, da sie den Sicherungsinteressen des Sicherungsnehmers nicht ausreichend gerecht wird, im allgemeinen nicht anzunehmen; vielmehr muss hierfür ein Anhaltspunkt im Parteivorbringen gegeben sein (vgl. BGH NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 18, zit. nach juris; Baur/Stürner, a. a. O., § 57 B II Rdnr. 10; jurisPK-BGB/Beckmann, a. a. O., § 930 Rdnr. 36 f., 40).

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05
    Zwar wird zu Gunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit Besitzerwerb Eigenbesitz und zugleich Eigentum erlangt hat (vgl. BGH NJW 2002, 2101; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

    Diese Vermutung kann die Klägerin jedoch durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegen (vgl. BGH NJW 2002, 2101, 2102; NJW 2004, 217, 219; NJW-RR 2005, 280 f. Rdnr. 21, zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.1997 - 1 U 131/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.08.2006 - 8 U 484/05
    Als ein solches schlüssiges Verhalten kommt die Übersendung des Kraftfahrzeugbriefs in Betracht (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068).

    Die Aushändigung des Kraftfahrzeugbriefs durch einen mittelbar besitzenden Eigentümer ist regelmäßig als Abtretung des Herausgabeanspruchs zu deuten (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1068 m. w. N.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8082
OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 16 Wx 199/06 (https://dejure.org/2006,8082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang der Betreuungsvergütung für einen mittellosen Betreuten mit gewöhnlichen Aufenthalt ein einem Heim; Rechtmäßigkeit der Abrechnung auf Basis eines reduzierten Stundenansatzes; Qualifizierung eines Hospizes als Einrichtung in diesem Sinne; Begriff ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Hospizaufenthalt, Heimbegriff, gewöhnlicher Aufenthalt

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; VBVG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; HeimG § 1 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 2
    Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 84
  • FamRZ 2007, 1044 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).

    Für diese Beurteilung ist für den Senat allerdings nicht die Frist des § 1 Abs. 4 HeimG (drei Monate) maßgebend (vgl. dazu die Entscheidung vom 09.06.2006, a.a.O.) Vielmehr sind zur abschließenden Beurteilung des Aufenthaltsortes die Gesamtumstände von Bedeutung.

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • LG Köln, 15.08.2006 - 1 T 270/06
    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.08.2006 - 1 T 270/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Unter diesen Voraussetzungen ist der Ort der Einrichtung sodann von Anfang an als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen (vgl. OLG München vom 4.7.2006 - 33 Wx 060/06).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 16 Wx 207/06

    Keine Heimunterbringung des Betreuten bei zeitweiliger medizinischer

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06
    Dies entspricht sowohl der bisherigen höchstrichterlichen Rechsprechung zum gewöhnlichen Aufenthalt (so z.B. BGH FamRZ 1993, 798), als auch der Rechtsprechung des Senats sowie weiteren Obergerichten zu § 5 Abs. 2 , Abs. 3 VBVG (vgl. Senat vom 29.06.2006 - 16 Wx 207/06; Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06; OLG München vom 28.07.2006 -33 Wx 075/06; OLG München vom 04.07.2006 - 33 Wx 40/06 - je m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die betroffene Person wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, a.a.O.; vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84).
  • OLG Hamburg, 19.05.2016 - 2 AR 4/16
    Zu fordern ist einmal ein Aufenthalt von einer gewissen Dauer, die zum Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein darf, zum anderen auch das Vorhandensein weiterer sozialer Beziehungen, in denen - im Vergleich zu einem sonst in Betracht kommenden Aufenthaltsort - der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person zu sehen ist (vgl. OLG Köln FGPrax 2007, 84 ).
  • OLG Köln, 15.02.2008 - 16 Wx 302/07

    Betreuungsrecht - Betreuervergütung; Kein erhöhter Stundensatz wegen eines

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu der Frage der Heimunterbringung im Rahmen der Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abgestellt (vgl. beispielsweise Senat vom 09.06.2006 - 16 Wx 104/06 - vom 07.07.2006 - 16 Wx 159/06 - vom 26.09.2006 - 16 Wx 207/06 - vom 10.10.2006 - 16 Wx 199/06 -).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die Betroffene wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2021 - 1 AR 13/21

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Nachlasssache

    Allerdings ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die Betroffene wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84 Senat a. a. O.; KG a. a. O.).
  • LG Heilbronn, 15.06.2007 - 1 T 187/07

    Anspruch auf Vergütung unter Anwendung der Grundsätze des Vormünder- und

    Das ist bei einem stationären Hospiz nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel der Fall (so auch OLG Köln, Beschluss vom 10.10.2006, AZ: 16 Wx 199/06).
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